09/10/2026
🔸Neue Rechtsprechung:
Der Kassationsgerichtshof hat mit Urteilen vom 16. und 17. September 2026 die bisherige Praxis zur Berechnung der INPS-Beiträge für mitarbeitende GmbH-Gesellschafter infrage gestellt.
🔸Keine Beiträge auf nicht ausgeschüttete Gewinne:
Bei GmbHs ohne Option für die Transparenzbesteuerung unterliegen Gewinne, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, nach den neuen Urteilen grundsätzlich nicht der INPS-Beitragspflicht der Gesellschafter.
🔸Berechnungsgrundlage unklar:
Dadurch besteht erhebliche Rechtsunsicherheit, welche Einkünfte künftig für die INPS-Beiträge heranzuziehen sind. Der steuerliche Gewinn der GmbH und der tatsächlich ausschüttbare Gewinn können aufgrund steuerlich nicht oder nur teilweise abzugsfähiger Kosten sowie späterer Gewinnausschüttungen voneinander abweichen.
🔸Handlungsbedarf des Gesetzgebers:
Nun ist der Gesetzgeber gefordert, klare Regelungen zu schaffen – insbesondere zur korrekten Berechnung der Beiträge und zur möglichen Rückerstattung zu viel gezahlter INPS-Beiträge.
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