22/10/2026
💡 Steuertipp Oktober
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Brillen und Kontaktlinsen von der Steuer absetzen!
1️⃣ Als außergewöhnliche Belastung:
Medizinisch notwendige Brillen und Kontaktlinsen können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
2️⃣ Wenn die zumutbare Belastung überschritten ist:
Steuerlich wirken sich die Kosten aus, soweit Ihre außergewöhnlichen Belastungen insgesamt Ihre persönliche zumutbare Belastung übersteigen. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation.
📋 Das sollten Sie beachten:
✓ Sie benötigen eine ärztliche Verordnung als Nachweis.
✓ Zuschüsse Ihrer Krankenkasse müssen Sie von den Kosten abziehen.
✓ Ein amtsärztliches Gutachten ist für gewöhnliche Brillen und Kontaktlinsen in der Regel nicht erforderlich.
✓ Sonnenbrillen ohne Sehstärke können Sie nicht steuerlich geltend machen.
💡 Unser Tipp:
Sammeln Sie alle Gesundheitskosten des Jahres – zum Beispiel für Brille, Zahnersatz oder Medikamente. Zusammen können diese die persönliche zumutbare Belastung überschreiten.
Hatten Sie hohe Kosten für Brille oder Kontaktlinsen? Unser Team von KFS Theissen prüft gerne für Sie, ob Sie diese steuerlich geltend machen können.
📞 02302 205020
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