05/08/2026
⚠️ E-Rechnung 2026: Was gilt aktuell für dein Unternehmen? 📄 ➡️ 💻
Wir wissen, dass ständige gesetzliche Änderungen im Alltag manchmal überfordernd wirken können. Aber tief durchatmen – wir bringen Licht ins Dunkel! 💡
Seit letztem Jahr ist das Thema E-Rechnung im B2B-Bereich gesetzlich verankert. Doch was müssen Sie jetzt, im laufenden Jahr 2026, ganz konkret beachten? Hier ist der Status quo:
Empfangspflicht (Bereits aktiv!):
Bereits seit dem 01.01.2025 sind Sie gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format (wie XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten zu können. Wichtig: Ein einfaches PDF-Dokument per E-Mail gilt gesetzlich nicht als E-Rechnung!
Rechnungsversand (Übergangsfrist läuft!):
Sie verschicken aktuell noch PDFs oder Papierrechnungen an andere Unternehmen? Das ist momentan noch in Ordnung! Bis zum 31.12.2026 gilt eine Übergangsregelung. Voraussetzung ist lediglich, dass ihr Kunde dem Erhalt von PDF- oder Papierrechnungen zustimmt.
Der Ausblick auf 2027 & 2028:
Ab dem 01.01.2027 wird der Versand von echten E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € zur Pflicht. Ab 2028 müssen dann alle inländischen B2B-Umsätze (auch von Kleinunternehmern) per E-Rechnung abgewickelt werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie das Jahr 2026, um ihre internen Abläufe in Ruhe umzustellen und Ihre Buchhaltungssysteme anzupassen, bevor der Druck steigt. Eine saubere Digitalisierung spart Ihnen langfristig nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Nerven! 🧘♂️💼
Sind Sie sich unsicher, ob ihre aktuelle Software die Anforderungen erfüllt, oder brauchen Sie Hilfe bei der Umstellung auf DATEV Unternehmen online?
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