21/09/2026
Es gibt Dinge, über die wir als Eltern nicht gerne nachdenken. Aber genau deshalb sollten wir sie regeln.
Was passiert mit meinem Kind, wenn mir etwas passiert?
Diese Frage schieben viele Eltern ganz weit weg.
„Das wird schon irgendwie geregelt.“
„Dann kümmert sich doch der andere Elternteil.“
„Meine Eltern würden das machen.“
„Der Pate ist doch dafür da.“
Aber genau hier kann es kompliziert werden.
Denn nicht alles ist automatisch so geregelt, wie wir es uns wünschen.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge steht dem überlebenden Elternteil grundsätzlich die elterliche Sorge zu. Bei alleiniger Sorge können andere rechtliche Konstellationen greifen. Und wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mehr da ist, kommt das Familiengericht ins Spiel.
Auch Oma, Opa, Tante, Onkel oder der Pate sind nicht automatisch sorgeberechtigt.
Eltern können aber für den Ernstfall vorsorgen und in einer wirksamen letztwilligen Verfügung eine Person als Vormund benennen. Das Familiengericht berücksichtigt diese Benennung – sie ist aber nicht in jedem Fall unangreifbar. Entscheidend bleibt das Kindeswohl und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Und genau deshalb ist das Thema so wichtig.
Denn wenn das Schlimmste passiert, ist es schon schlimm genug.
Dann möchte ich nicht zusätzlich, dass für mein Kind erst geklärt werden muss, wer sich kümmert, wer entscheiden darf und was eigentlich dem Willen der Eltern entspricht.
Ich möchte, dass möglichst klar ist, was ich mir für mein Kind wünsche.
Das ist für mich echte Vorsorge.
Nicht nur für mich.
Für die Menschen, die ich liebe.
👉 Hast du eine Sorgerechtsverfügung bzw. letztwillige Verfügung zur Benennung eines Vormunds für deine minderjährigen Kinder geregelt?
Wenn nicht: Informiere dich. Sprich mit einer fachkundigen Stelle. Und schiebe es nicht auf.
Mein Notfallhilfesystem findest du über den Link in meiner Bio.
Oder du nimmst direkt Kontakt mit mir auf.