Mischlich Steuerberatung GmbH & Co.KG

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Mischlich Steuerberatung GmbH & Co.KG Als unser Mandant erhalten Sie bei Mischlich & Partner aus Weiterstadt eine persönliche Rundum-Betr Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich.

Seit über 30 Jahre bieten wir eine persönliche Betreuung, die stets lösungsorientiert, verständlich und nachvollziehbar ist. Unsere Kernkompetenzen liegen in der Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der laufenden Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchführung. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der steuerlichen Beratung bei Erbschaften und Schenkungen. Steuerbüro Mischlich
Das Steuerbüro Mischlich















Impressum
Steuerbüro Harald Mischlich
Hainweg 5
64331 Weiterstadt

Telefon: 06150/ 100-30
Telefax: 06150/ 100 -333
Mail: [email protected]
Web: www.stb-mischlich.de

Zuständige Kammer Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175 | 60327 Frankfurt
Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Berufsbezeichnung: Steuerberater; vereidigter Buchprüfer

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Harald Mischlich, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
Heiko Mischlich, Steuerberater
Die Berufsbezeichnungen Steuerberater wurde jeweils in Deutschland,Hessen und Baden-Württemberg verliehen. Alle Steuerberater sind in den unten genannten Kammern zugelassen. Steuerberater
Steuerberaterkammer Hessen
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt
(069) 15 30 02-0
www.stbk-hessen.de
vereidigter Buchprüfer
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26,
10787 Berlin

Berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberater:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter wwww.bstbk.de (dort unter downloads/Berufsrecht) eingesehen werden. Haftungshinweis:

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Steuerbetrug bekämpfen? Ja. Ehrliche Unternehmer unter Generalverdacht stellen? Hoffentlich nicht.Doch was passiert, wen...
23/07/2026

Steuerbetrug bekämpfen? Ja. Ehrliche Unternehmer unter Generalverdacht stellen? Hoffentlich nicht.

Doch was passiert, wenn künftig immer mehr ehrliche Unternehmer unter Generalverdacht geraten?

Wer bewusst Rechnungen manipuliert, Einnahmen verschweigt oder Steuern hinterzieht, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Darüber gibt es keine zwei Meinungen.

Doch die derzeit diskutierten Reformen gehen deutlich weiter. Im Gespräch sind unter anderem:

• Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige
• Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Belege auf 15 Jahre
• Ein öffentliches Register für Unternehmen, die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden.

Die entscheidende Frage lautet: Trifft das wirklich die großen Steuerbetrüger oder vor allem diejenigen, die jeden Tag versuchen, ein Unternehmen durch einen immer dichteren Bürokratiedschungel zu führen?

Denn die Realität in vielen Betrieben sieht anders aus: Ein Beleg fehlt, eine Rechnung trifft verspätet ein oder ein Fehler wird erst Monate später entdeckt. Viele Unternehmer melden solche Fehler selbst und zahlen die Steuer nach. Genau dieses Verhalten sollte ein funktionierendes Steuersystem fördern, nicht erschweren.

Auch verspätete Steuererklärungen können steuerstrafrechtliche Folgen haben. Doch nicht jede verspätete Erklärung ist Ausdruck krimineller Energie. Oft sind es Personalmangel, immer kompliziertere Vorschriften und ein enormer bürokratischer Aufwand.

Steuerbetrug muss konsequent verfolgt werden. Daran gibt es keinen Zweifel.

Aber darf der Kampf gegen Steuerbetrug dazu führen, dass ehrliche Unternehmer immer häufiger das Gefühl haben, sich für jeden Fehler rechtfertigen zu müssen?

Mich interessiert eure Meinung.

23/07/2026

Als unser Mandant erhalten Sie bei Mischlich & Partner aus Weiterstadt eine persönliche Rundum-Betreuung. Wenn Sie ein Anliegen haben, sind wir für Sie erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter. Das gilt sowohl für unsere qualifizierten Mitarbeiter als auch die beiden Praxisinhaber. Auf zugesagte ...

06/07/2026

📌 Wichtig für alle Selbständigen und Freiberufler

Belege für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr „auf die lange Bank“ schieben!

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) macht deutlich: Wer Kosten für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss diese einzeln, zeitnah und gesondert erfassen – in der Regel innerhalb von 10 Tagen.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird? 💡💡
Das Finanzamt kann die Kosten trotz tatsächlicher Berechtigung komplett ablehnen. Folge: höherer Gewinn, mehr Steuern.⚡️⚡️

Das bedeutet konkret:
- Keine „Belegsammlung am Jahresende“ mehr für Arbeitszimmer-Kosten
- Laufende Dokumentation wird zur Steuerpflicht
- Einfache Excel-Listen sind riskant (keine Nachvollziehbarkeit von Änderungen)
- Digitale Buchführungslösungen (z. B. DATEV Unternehmen online) sind empfehlenswert

Gut zu wissen:
Alternativ steht die Jahrespauschale von 1.260 EUR zur Verfügung – sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.

Handlungstipp:
Prüfen Sie jetzt Ihre Prozesse zur Belegerfassung. Wer rechtzeitig handelt, spart sich spätere Diskussionen mit dem Finanzamt – und bares Geld.

Gerne unterstützen wir Sie bei der GoBD-konformen Umsetzung.

22/01/2026

⚠️⚠️⚠️ Achtung:
Neue Betrugswelle mit gefälschten Steuerbescheiden & Mahnungen!

​Aktuell häufen sich wieder Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Die Täter verschicken täuschend echt aussehende E-Mails und Briefe, um an Ihr Geld oder Ihre sensiblen Daten zu gelangen. 🛑

​Woran erkennen Sie die Fake-Schreiben?
Das BZSt warnt vor folgenden Merkmalen, die sofort stutzig machen sollten:

​1️⃣ Ausländische IBAN: Offizielle Zahlungen an das BZSt erfolgen immer auf inländische Konten der Bundeskasse (DE-IBAN). Betrüger nutzen oft Konten aus dem Ausland (z. B. ES oder IE).

2️⃣ Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide werden in der Regel per Post zugestellt. Das BZSt verschickt keine Zahlungsaufforderungen via E-Mail oder SMS.

3️⃣ Druckmittel & Fristen: Die Schreiben drohen oft sofort mit Zwangsvollstreckung, um Sie unter Zeitdruck zu setzen.

4️⃣ Zuständigkeit: Das BZSt erhebt beispielsweise keine Verspätungszuschläge für Ihr lokales Finanzamt.

​🔗 Detaillierte Informationen und aktuelle Beispiele für Fake-Schreiben finden Sie hier direkt beim BZSt: 👉 https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche.html

​Was sollten Sie tun?
✅ Bewahren Sie Ruhe.
✅ Klicken Sie auf keine Links und leisten Sie keine Zahlungen.
✅ Im Zweifel: Sprechen Sie mich an! Gemeinsam prüfen wir die Echtheit des Schreibens, bevor ein Schaden entsteht.
​Sicherheit geht vor – gerade beim Thema Steuern. 🛡️💼

​

🔥 Die Aktivrente kommt – Steuerfrei weiterarbeiten ab 2026!Der Bundesrat hat heute grünes Licht gegeben: Ab 1. Januar 20...
19/12/2025

🔥 Die Aktivrente kommt – Steuerfrei weiterarbeiten ab 2026!

Der Bundesrat hat heute grünes Licht gegeben: Ab 1. Januar 2026 dürfen Rentnerinnen und Rentner nach dem Regelalter 2.000 Euro im Monat steuerfrei aus nichtselbstständiger Arbeit verdienen.

Verdienste darüber hinaus bleiben steuerpflichtig – Arbeitgeber zahlen weiter Sozialbeiträge. Ziel: Fachkräfte halten, Sozialkassen stabilisieren, Generationengerechtigkeit stärken.

Ein starkes Signal gegen den Fachkräftemangel – und für mehr Flexibilität im Alter. 💪

11/12/2025
Was für eine schöne Überraschung 💛🍪  Vor ein paar Tagen hat uns ein Mandant mit einem Teller voller selbstgebackener Plä...
11/12/2025

Was für eine schöne Überraschung 💛🍪

Vor ein paar Tagen hat uns ein Mandant mit einem Teller voller selbstgebackener Plätzchen überrascht – und sie waren einfach *köstlich*! 😋🎄

Unser ganzes Team hat sich riesig gefreut – und ehrlich gesagt: Der Teller war schneller leer, als man „Steuerbescheid“ sagen kann! 😉

Ein herzliches Dankeschön für diese liebe Geste – kleine Aufmerksamkeiten wie diese versüßen uns die Vorweihnachtszeit ganz besonders. ✨

Adresse

Hainweg 5
Weiterstadt
64331

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:30
14:00 - 15:00

Telefon

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