Steuerberater Martin Faltejsek

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Steuerberater Martin Faltejsek Steuer- und Wirtschaftsberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen

Wo war das noch mal? In der Mail? Im Anhang? Oder schon im Portal?Mit MyDATEV gibt es für die Zusammenarbeit mit uns ein...
08/10/2026

Wo war das noch mal? In der Mail? Im Anhang? Oder schon im Portal?

Mit MyDATEV gibt es für die Zusammenarbeit mit uns einen zentralen Ort. Nach der Anmeldung sehen Sie Dokumente, Aufgaben und Unterhaltungen auf einem Bildschirm. Dazu unsere Kontaktdaten und den direkten Weg zu DATEV Unternehmen online.

Was das im Alltag bedeutet:

✅ Offene Aufgaben sehen Sie direkt – inklusive aktuellem Status

✅ Ungelesene Nachrichten werden angezeigt und gehen nicht im E-Mail-Postfach unter

✅ Dokumente, die wir für Sie bereitstellen, finden Sie an einer zentralen Stelle

✅ Und aus „Können Sie mir das noch einmal schicken?“ wird oft einfach ein Blick ins Portal

Auch die Frage „Was braucht das Steuerbüro eigentlich noch von mir?“ lässt sich schnell beantworten: Sie sehen, was offen ist.

Wir sehen, was bereits erledigt wurde.
Den Zugang zu MyDATEV richten wir gemeinsam mit Ihnen ein.
Melden Sie sich gern.

Ihr
Martin Faltejsek



Foto: Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com

Nicht jede Nachricht gehört in dieselbe Schublade.Eine Frage zur Lohnabrechnung, eine Rückfrage zu Steuerunterlagen und ...
06/10/2026

Nicht jede Nachricht gehört in dieselbe Schublade.

Eine Frage zur Lohnabrechnung, eine Rückfrage zu Steuerunterlagen und noch eine Nachricht zur Finanzbuchhaltung. Wenn alles im selben Postfach landet, wird es schnell unübersichtlich.

In MyDATEV bekommen die Unterhaltungen deshalb von Anfang an die passende „Schublade“:

✅ Steuern

✅ Lohn

✅ Finanzbuchhaltung

So bleiben Nachrichten und Antworten zum jeweiligen Thema zusammen. Sie können einen Gesprächsverlauf leichter nachvollziehen und wir können Ihre Nachricht direkt dem passenden Bereich zuordnen.

Eine neue Unterhaltung ist genauso einfach: Thema auswählen, Nachricht schreiben, absenden. Schon landet sie dort, wo sie hingehört.

Steuern zu Steuern. Lohn zu Lohn. Ganz einfach.

Den Zugang zu MyDATEV richten wir gemeinsam mit Ihnen ein. Melden Sie sich gern.

Ihr
Martin Faltejsek

Dokument ans Steuerbüro senden? Mit Drag & Drop. Einfach Erledigt.Kein umständliches Versenden per E-Mail, kein Ausdruck...
02/10/2026

Dokument ans Steuerbüro senden? Mit Drag & Drop. Einfach Erledigt.

Kein umständliches Versenden per E-Mail, kein Ausdrucken, kein Nachreichen auf anderen Wegen: In MyDATEV können Sie Ihre Dokumente ganz einfach per Drag & Drop an uns übermitteln.

Datei auswählen, ins vorgesehene Fenster ziehen – fertig.
Das Dokument wird dabei verschlüsselt an uns übertragen. Möglich sind Dateien bis zu 20 MB.

Ob Vertrag, Bescheinigung oder andere Unterlagen: Was digital vorliegt, kann auf diesem Weg schnell und unkompliziert bei uns landen.

Und wenn Sie ein Dokument später noch einmal benötigen? Über die Suchfunktion lässt es sich schnell wiederfinden.

Einmal hochladen statt mehrfach nachreichen.

Den Zugang zu MyDATEV richten wir gemeinsam mit Ihnen ein.
Sprechen Sie uns gern an.

Ihr
Martin Faltejsek

Ihre digitale Bürotür zu MyDATEVKein zusätzlicher Schlüssel, keine Zugangskarte: Für den sicheren Zugang zu MyDATEV genü...
29/09/2026

Ihre digitale Bürotür zu MyDATEV

Kein zusätzlicher Schlüssel, keine Zugangskarte: Für den sicheren Zugang zu MyDATEV genügt Ihr Smartphone. Mit DATEV SmartLogin melden Sie sich über einen QR-Code an – schnell und unkompliziert.

So öffnen Sie Ihre digitale Bürotür:

⓵ mydatev.de aufrufen

⓶ DATEV SmartLogin auswählen

⓷ QR-Code anzeigen lassen

⓸ SmartLogin-App auf dem Smartphone öffnen

⓹ Anmeldung in der App per Gesichtserkennung oder Passwort bestätigen

⓺ QR-Code scannen

⓻ MyDATEV öffnet sich

Und schon sind Sie drin.

Dort können Sie die für Sie bereitgestellten digitalen Möglichkeiten rund um die Zusammenarbeit mit uns nutzen – ohne sich für jede Anmeldung ein weiteres Passwort merken zu müssen.

Smartphone raus. QR-Code scannen. Tür auf.

Den Zugang zu MyDATEV richten wir gemeinsam mit Ihnen ein.
Melden Sie sich gern.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: sepy - stock.adobe.com

Wochenende: Bundesliga läuft und für einen Torwarttrainer kann das sogar beruflich sein.Der Bundesfinanzhof entschied: D...
27/09/2026

Wochenende: Bundesliga läuft und für einen Torwarttrainer kann das sogar beruflich sein.

Der Bundesfinanzhof entschied: Die Kosten für ein Bundesliga-Abo können als Werbungskosten gelten, wenn das Abo tatsächlich weit überwiegend beruflich genutzt wird (BFH, Urteil vom 16. Januar 2019 – VI R 24/16)

Das heißt natürlich nicht, dass jedes Fußball-Abo steuerlich absetzbar ist. Entscheidend ist der konkrete berufliche Zusammenhang.

Wir prüfen mit Ihnen, welche beruflichen Aufwendungen in Ihrem Fall steuerlich berücksichtigt werden können.

Ihr
Martin Faltejsek



Foto: master1305 - stock.adobe.com

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Buchungsbelege wie Rechnungen, Kassenbons und Kontoauszüge acht Jahre aufbewahrt werden. ...
23/09/2026

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Buchungsbelege wie Rechnungen, Kassenbons und Kontoauszüge acht Jahre aufbewahrt werden. Vorher waren es zehn.

Wie wir auf die knapp acht Meter kommen?
Wir haben einfach mal nachgerechnet:

Ein Ordner pro Monat, acht Zentimeter Rückenbreite.
👉 12 Ordner im Jahr
👉 96 Ordner in acht Jahren
👉 7,68 laufende Meter Regal

Und vielleicht werden es wieder mehr: Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist auf 15 Jahre ist geplant, aber noch nicht beschlossen.

Das wären: 180 Ordner. 14,4 Meter Regal.

Mit der digitalen Ablage geht es auch ohne meterweise Aktenordner:

✅ Belege werden digital und geordnet aufbewahrt

✅ Statt sich durch Ordner und Jahrgänge zu blättern, lassen sich Dokumente gezielt suchen

✅ Papierbelege können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem ersetzenden Scannen vernichtet werden

Die acht Jahre bleiben. Das Papier kann gehen – mit der digitalen Ablage.

Wir zeigen Ihnen gern, wie der Umstieg auf die digitale Belegablage mit DATEV funktioniert.

Melden Sie sich gern.

Ihr
Martin Faltejsek



Foto: fredli - stock.adobe.com

Eine Steuer, die man von der Straße aus ablesen konnte.1696 führte England die Fenstersteuer ein: Wer mehr Fenster hatte...
18/09/2026

Eine Steuer, die man von der Straße aus ablesen konnte.

1696 führte England die Fenstersteuer ein: Wer mehr Fenster hatte, zahlte mehr. Also wurden Fenster zugemauert. Abgeschafft wurde sie erst 1851, Frankreich hielt sogar bis 1926 daran fest.

Steuern sparen wollten die Leute schon immer.
Heute macht man das besser mit einem Profi.

Anruf genügt.

Ihr
Martin Faltejsek

Höhere Strafen. Längere Aufbewahrungsfristen. Strengere Regeln bei der Selbstanzeige. Registrierkassenpflicht ab 2028.Kl...
15/09/2026

Höhere Strafen. Längere Aufbewahrungsfristen. Strengere Regeln bei der Selbstanzeige. Registrierkassenpflicht ab 2028.

Klingt erstmal nach viel.

Aber: Wer ordentlich arbeitet, profitiert sogar — der Plan sieht weniger Betriebsprüfungen für steuerehrliche Betriebe vor.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Buchhaltung einmal durchzugehen.
Wir helfen dabei. Anruf genügt.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: JenkoAtaman - stock.adobe.com

Der Porsche und die Rolex sind dann erst mal wegMit diesem Satz brachte Finanzminister Klingbeil auf den Punkt, worum es...
10/09/2026

Der Porsche und die Rolex sind dann erst mal weg

Mit diesem Satz brachte Finanzminister Klingbeil auf den Punkt, worum es beim Thema Vermögenseinzug geht: Vermögenswerte aus Straftaten sollen künftig leichter eingezogen werden können.

Was sich ändert:
• Die Verfahren zur Vermögensabschöpfung sollen einfacher und schneller werden
• Der Zoll soll verdächtige Vermögensgegenstände künftig bis zu 180 Tage beschlagnahmen können, bis deren Herkunft geklärt ist
• Eine vollständige Beweislastumkehr (Verdächtige müssten legale Herkunft selbst nachweisen) ist aktuell nicht vorgesehen – hier sieht die Bundesregierung juristische Hürden

Auch wenn sich diese Maßnahme klar gegen organisierte Kriminalität richtet: Sie zeigt, wie ernst das Thema wird – ein weiterer Grund, die eigene Dokumentation lückenlos zu halten.

Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation? Sprechen Sie uns an.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Kuba - stock.adobe.com

Registrierkassenpflicht ab 2028 – was wir bisher wissenIm neuen Aktionsplan der Bundesregierung ist auch eine Registrier...
08/09/2026

Registrierkassenpflicht ab 2028 – was wir bisher wissen

Im neuen Aktionsplan der Bundesregierung ist auch eine Registrierkassenpflicht vorgesehen: ab dem 1. Januar 2028 für Geschäfte mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro. Ziel ist es, Steuerbetrug dort zu erschweren, wo Bareinnahmen anfallen.

Was noch offen ist:

• Wie genau die Pflicht ausgestaltet wird
• Ob und wie Betriebe ohne (oder mit sehr geringen) Bareinnahmen betroffen sind
• Welche technischen Anforderungen konkret gelten werden

Es handelt sich aktuell um einen Referentenentwurf – noch kein geltendes Recht. Erste Gesetzentwürfe sollen laut Ministerium im August auf den Weg gebracht werden.

Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick und melden uns, sobald es Klarheit gibt.

Bei Fragen zu Ihrer aktuellen Kassenführung sprechen Sie uns gerne an.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: ARTENS - stock.adobe.com

Adresse

Kieselstraße 62
Waltrop
45731

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+4980012112000

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