Mainfränkische Treuhand GmbH u. Co. KG

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Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft u. Unternehmensberatung

Wir unterstützen Sie, kleinere und mittlere Unternehmen, Personengesellschaften und familiengeprägte Gesellschaften
mit beschränkter Haftung als Partner. Sowohl unsere Berater, als auch unsere Gesellschaft können auf mehrere Jahrzehnte Tätigkeit zurückblicken!

Photos from Mainfränkische Treuhand GmbH u. Co. KG's post 09/09/2026

Wir möchten unser Team im Frauenland in Würzburg erweitern und suchen engagierte Menschen, die ihre Ideen einbringen, Verantwortung übernehmen und unsere Kanzlei gemeinsam mit uns weiterentwickeln möchten.

Wir freuen uns über Bewerbungen als:

• Steuerassistent (m/w/d)
• Steuerfachangestellter (m/w/d)
• Steuerfachwirt (m/w/d)

Dich erwarten ein familiäres Team, eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und spannende Aufgaben rund um moderne Steuerberatung und Digitalisierung.

Gestalte deine berufliche Zukunft mit uns.
Mehr Informationen findest du unter 👉 www.maintreuhand.de

Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.

26/08/2026

Wer in einer geringfügigen Beschäftigung arbeitet, konnte sich bisher auf eigenen Wunsch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Diese Entscheidung war während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich unwiderruflich.

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Änderung:
Die Befreiung kann einmalig für die Zukunft aufgehoben werden. Dafür muss beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin ein Antrag auf Aufhebung der Befreiung gestellt werden.

Wichtig zu wissen:
✅ Die Aufhebung gilt ab dem Beginn des Folgemonats nach der Antragstellung.
✅ Der Antrag ist selbst unwiderruflich.
✅ Bei mehreren Minijobs kann der Antrag gegenüber einem Arbeitgeber alle Beschäftigungen umfassen – vorausgesetzt, die Geringfügigkeitsgrenze wird insgesamt nicht überschritten.
✅ Diese liegt im Jahr 2026 bei 603 € monatlich.

Der Arbeitgeber meldet den Wechsel der Beitragsgruppe anschließend über die DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung.

📌 Das passende Antragsformular ist in den aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien, Anhang 3, enthalten.

08/07/2026

Seit dem 01.01.2026 gelten neue Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerten. Hintergrund ist ein neues Gesetz zur besseren steuerlichen Transparenz im Bereich Krypto.

👉 Was bedeutet das konkret für dich?

➡️ Krypto-Plattformen sind verpflichtet, ihre Nutzer eindeutig zu identifizieren
➡️ Deine steuerliche Ansässigkeit muss angegeben werden
➡️ Transaktionen wie Käufe, Verkäufe oder Tauschvorgänge werden erfasst
➡️ Die Daten werden jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet

❗️Kurz gesagt: Krypto wird transparenter für die Finanzbehörden.

Unser Tipp:
Behalte deine Transaktionen gut im Blick und dokumentiere sie sauber – das spart später Zeit und Nerven bei der Steuererklärung.

Bei Fragen rund um Krypto & Steuern unterstützen wir dich gerne. 🤝

19/06/2026

Gestern ging ein besonderes Kapitel zu Ende:

Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen haben ihr einjähriges Führungskräftecoaching mit insgesamt 8 Modulen erfolgreich abgeschlossen.

In den vergangenen Monaten ging es um neue Perspektiven, persönliche Entwicklung, gemeinsames Lernen und darum, Verantwortung bewusst zu gestalten. Wie coache ich mich selbst und andere wirksam?

Wir sind stolz auf das Engagement, die Offenheit und die Entwicklung, die jede und jeder Einzelne in dieser Zeit gezeigt hat.

Danke für euren Einsatz, eure Neugier und euren Mut, euch auf neue Themen und Impulse einzulassen.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam unseren Weg zu gestalten und uns zu entwickeln.

Ein starkes Team wächst mit jeder Erfahrung.

10/06/2026

Erneut in Folge wurden wir mit dem Siegel von DATEV „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet.

Das ist für uns nicht nur eine Bestätigung unserer digitalen Prozesse, sondern vor allem eine Auszeichnung für die tägliche Arbeit unseres gesamten Teams.
Denn hinter digitaler Qualität stehen bei uns Menschen, die mitdenken, anpacken und Lösungen praxisnah umsetzen.

Vielen Dank an unser Team für das große Engagement, die Sorgfalt und die Offenheit für digitale Weiterentwicklung.

Wir freuen uns über diese erneute Auszeichnung — und sehen sie zugleich als Ansporn, unsere Mandantinnen und Mandanten auch künftig modern, effizient und persönlich zu begleiten.

11/05/2026

Klingt gut – und genau das ist geplant: Mit der neuen App „okElster“ soll deine Steuererklärung deutlich einfacher werden.

Auf Basis bereits vorliegender Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für dich. Passt alles, kannst du deine Erklärung mit nur einem Klick absenden.

Auch dein Steuerbescheid kommt direkt digital in die App.

📅 Geplanter Start: Sommer 2026 – zunächst für ledige Personen ohne Kinder und mit Einkünften aus Arbeit oder Rente.

👉 Wichtig: Die App nimmt dir Arbeit ab, ersetzt aber nicht immer die individuelle Prüfung.

Wir unterstützen dich gern, damit du kein Geld verschenkst 💡

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21/04/2026

Ab 2026 gibt es steuerliche Vorteile für dich, wenn du auch nach der Regelaltersgrenze weiter arbeitest:

✔️ Bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei (2.000 € monatlich)
✔️ Gilt nur für sozialversicherungspflichtige Jobs
✔️ Start erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze
✔️ Trotz Steuerfreiheit: Kranken- & Pflegebeiträge bleiben
✔️ Werbungskosten nur anteilig abziehbar, wenn du über dem Freibetrag liegst

👉 Wichtig: Minijobs und Selbstständigkeit sind nicht begünstigt.

💡 Unser Tipp: Prüfe frühzeitig, ob sich Weiterarbeiten für dich steuerlich lohnt.

📩 Melde dich gerne bei uns – wir unterstützen dich individuell!

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