Karen Landwehr Steuerberatung

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Karen Landwehr Steuerberatung 💼 Steuern & Finanzen für Privat & Business
📄 Steuererklärungen | 📚 Jahresabschlüsse
💰 Lohn & Gehalt | 🙋🏼‍♀️ Buchhaltung

16/10/2026

𝗙𝘂𝗻𝗙𝗿𝗶𝗱𝗮𝘆: 𝗟𝘂𝗳𝘁𝗯𝗮𝗹𝗹𝗼𝗻 𝗳𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝘁𝘄𝗮𝘀 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲 𝗕ü𝗿𝗼-𝗖𝗵𝗮𝗹𝗹𝗲𝗻𝗴𝗲! 🎈

Wer schafft es am schnellsten, einen Luftballon zu fangen, dem die Luft ausgeht? ⏱️

Was zunächst ganz einfach klingt, wird schnell zum echten Wettlauf gegen die Zeit. Und etwas beschleunigt abgespielt, sieht das Ganze dann noch viel lustiger aus: flinke Hände, hektische Bewegungen und jede Menge Team-Unterhaltung inklusive! 🎈😂

Präzesion? Fehlanzeige! Ganz anders, als im normalen Kanzleialltag, wo es natürlich auf jeden einzelnen Cent ankommt!

Du hast Lust auf ein Team, in dem Zusammenhalt, Humor und Freude bei der Arbeit dazugehören? Dann melde Dich gerne bei uns! 🙌

09/10/2026

𝗙𝘂𝗻𝗙𝗿𝗲𝗶𝘁𝗮𝗴: „𝗗𝘂 𝗵𝗮𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗿 𝗱𝗼𝗰𝗵 𝗡𝗼𝘁𝗶𝘇𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗺𝗮𝗰𝗵𝘁 …“ 📓

Diesen Satz kennt wohl jeder aus dem Büroalltag. 😄

Im letzten Meeting hat die Kollegin schließlich fleißig mitgeschrieben. Also bittet man höflich um die Notizen. Nach kurzem Zögern übergibt sie ihr Notizbuch. Und darin findet sich alles, nur keine klassische Mitschrift: Kleine Zeichnungen, private Gedanken und jede Menge "Kritzeleien". 🎨📝

Zum Glück wissen wir im Kanzleialltag natürlich, was wirklich wichtig ist. Und falls mal etwas unklar bleibt, fragen wir einfach noch einmal nach. Ganz ohne privater Interpretation.

Denn: Notizen sind nicht gleich Notizen. Hauptsache, man findet am Ende die wichtigsten Zahlen wieder! 😅

02/10/2026

𝗙𝘂𝗻𝗙𝗿𝗲𝗶𝘁𝗮𝗴: 𝗕𝗲𝗶 𝘂𝗻𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝗲𝘁𝘄𝗮𝘀 𝘇𝘂 𝘁𝘂𝗻!📝

In unserem neuen Video führt ein Post-it zum nächsten – und der nächste natürlich wieder zum übernächsten. 😄

Keine Aufgabe? Keine Steuererklärung? Keine Lohnabrechnung? Na, dann schaffen wir uns "die Arbeit" doch einfach selbst! Eine kleine Notiz hier, ein Hinweis da und schon entsteht eine spannende Büro-Rallye. 📌

Ob das noch Organisation ist oder schon kreative Beschäftigungstherapie? Entscheide selbst. 😉 Fest steht: Langweilig wird es bei uns garantiert nicht.

Und keine Sorge: Neben unseren Post-it-Ketten erledigen wir natürlich auch die wichtigen Aufgaben. Von der monatlichen Betreuung bis zum Jahresabschluss. Mit Teamwork, guter Laune und manchmal eben einem kleinen Zettel-Marathon.

29/09/2026

𝗦ä𝘂𝗺𝗻𝗶𝘀𝘇𝘂𝘀𝗰𝗵𝗹ä𝗴𝗲: 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 „𝗽ü𝗻𝗸𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵“ 𝗺𝗮𝗻𝗰𝗵𝗺𝗮𝗹 𝗯𝗮𝗿𝗲𝘀 𝗚𝗲𝗹𝗱 𝘄𝗲𝗿𝘁 𝗶𝘀𝘁 ⚠️

Wer eine Steuerzahlung zu spät leistet, muss grundsätzlich automatisch mit Säumniszuschlägen rechnen. Diese betragen regelmäßig 𝟭 % 𝗱𝗲𝘀 𝗮𝗯𝗴𝗲𝗿𝘂𝗻𝗱𝗲𝘁𝗲𝗻 𝗿ü𝗰𝗸𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀 𝗽𝗿𝗼 𝗮𝗻𝗴𝗲𝗳𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗠𝗼𝗻𝗮𝘁.

Bei Überweisungen gibt es jedoch eine sogenannte 𝗦𝗰𝗵𝗼𝗻𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗿𝗲𝗶 𝗧𝗮𝗴𝗲𝗻. Wird die Steuer innerhalb dieser Frist gezahlt, fallen in der Regel keine Säumniszuschläge an. Entscheidend ist dabei, wann das Geld auf dem Konto der Finanzverwaltung gutgeschrieben wird.

Fällt der Fälligkeitstag oder das Ende der Schonfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

💡 𝗔𝗯𝗲𝗿 𝗮𝘂𝗳𝗴𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀𝘁: Wer die dreitägige Schonfrist regelmäßig ausnutzt, gilt steuerlich nicht unbedingt als „pünktlicher“ Zahler. Das kann sich negativ auswirken, wenn später ein Erlass von Säumniszuschlägen beantragt wird.

Ein Erlass nach § 227 AO kann beispielsweise infrage kommen, wenn:
→ ein offensichtliches Versehen vorlag und die Steuer ansonsten immer pünktlich gezahlt wurde
→ eine plötzliche Erkrankung die Zahlung verhindert hat
→ Zahlungsunfähigkeit oder erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bestanden

Verlieren Säumniszuschläge bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihre Funktion als Druckmittel, kann regelmäßig ein teilweiser, häufig hälftiger, Erlass möglich sein.

📌 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽: Steuerzahlungen am besten so früh anweisen, dass die Gutschrift rechtzeitig erfolgt. Die Schonfrist ist kein zusätzlicher Zahlungsspielraum, auf den man sich dauerhaft verlassen sollte.

25/09/2026

𝗙𝘂𝗻𝗙𝗿𝗲𝗶𝘁𝗮𝗴: 𝗣𝗮𝗽𝗶𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝘂! 📄

Wenn der Drucker mal wieder nicht drucken will, muss das Problem natürlich professionell gelöst werden. 😄

Bis dahin kann man sich aus dem entstandenen Papierstau aber einen kleinen Spaß mit dem Kollegen erlauben! 😅

Zum Glück geht es bei uns im Kanzleialltag meistens etwas geordneter zu. Und falls der Drucker doch einmal streikt, finden wir natürlich eine Lösung. Ganz ohne Führerschein für den Papierstapel. 😉

23/09/2026

𝗪𝗶𝗿 𝘀𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗮𝗰𝗵𝗮𝗻𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁𝗲 (𝗺/𝘄/𝗱)! 🚀

Du hast Lust auf abwechslungsreiche Aufgaben, nette Kolleginnen und Kollegen und einen Arbeitsplatz, an dem nicht nur nackte Zahlen zählen? Dann komm in unser Team! 🙌

Wir suchen eine 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗳𝗮𝗰𝗵𝗮𝗻𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁𝗲 (𝗺/𝘄/𝗱) in 𝗩𝗼𝗹𝗹- 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗶𝗹𝘇𝗲𝗶𝘁.

Bei uns erwartet dich ein persönliches Arbeitsumfeld, echte Teamarbeit und jede Menge Spaß im Kanzleialltag. Denn Steuerberatung darf professionell sein und trotzdem darf gelacht werden. 😉

Du möchtest nicht nur irgendeinen Job, sondern Teil eines Teams sein, in dem Zusammenhalt und gute Stimmung wirklich gelebt werden? Dann bewirb dich jetzt bei uns!

📩 Wir freuen uns auf deine Bewerbung, gerne unkompliziert und direkt.

21/09/2026

𝗛ä𝘂𝘀𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝘇𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿: 𝗕𝗲𝗹𝗲𝗴𝗲 𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗹𝗻 𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁! 🏠

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann die beruflich oder betrieblich veranlassten Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Die einfache Variante ist die 𝗛𝗼𝗺𝗲𝗼𝗳𝗳𝗶𝗰𝗲-𝗣𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲: Für jeden Tag im Homeoffice können 𝟲 𝗘𝘂𝗿𝗼, höchstens jedoch 𝟭.𝟮𝟲𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 𝗶𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿, berücksichtigt werden. Das gilt unter anderem, wenn keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird oder dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Gibt es ein häusliches Arbeitszimmer und bildet dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, kommen alternativ die tatsächlichen anteiligen Kosten infrage. Dafür müssen die Aufwendungen jedoch korrekt aufgezeichnet werden.

📌 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴:

→ Die Kosten müssen einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben erfasst werden.
→ Bei einer Buchführung sollte dafür ein eigenes Konto eingerichtet werden.
→ Bei einer Einnahmenüberschussrechnung ist mindestens eine separate Spalte für diese Ausgaben erforderlich.
→ Die Aufzeichnungen müssen zeitnah erfolgen, regelmäßig innerhalb von zehn Tagen nach Entstehung der Kosten.

Der Bundesfinanzhof hat nochmals klargestellt: Eine ordentlich sortierte Belegsammlung allein genügt nicht. Werden die formalen Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, können grundsätzlich nur die 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝟭.𝟮𝟲𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 und nicht die tatsächlich höheren Kosten berücksichtigt werden.

💡 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽: Richte für dein Arbeitszimmer von Anfang an eine getrennte Erfassung ein und dokumentiere die Kosten zeitnah. So bleibt dein Steuerbonus nicht an fehlenden Aufzeichnungen hängen.

15/09/2026

𝗘𝗿𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿: 𝗪𝗮𝗻𝗻 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗔𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗮𝗯𝘇𝗶𝗲𝗵𝗯𝗮𝗿? ⚖️

Eine Erbengemeinschaft ist nicht immer harmonisch. Besonders dann, wenn mehrere Erben über die Aufteilung des Nachlasses diskutieren. Kommt es zum Streit und wird anwaltliche Unterstützung notwendig, stellt sich die Frage: Können diese Kosten bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden?

Grundsätzlich können Bestattungskosten sowie weitere Kosten für die Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses als 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗹𝗮𝘀𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 abgezogen werden. Ohne Nachweis höherer tatsächlicher Kosten wird hierfür ein Pauschbetrag von 𝟭𝟱.𝟬𝟬𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 berücksichtigt.

Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt: Entstehen Rechtsanwaltskosten unmittelbar durch die 𝗔𝘂𝘀𝗲𝗶𝗻𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗘𝗿𝗯𝗲𝗻𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁, können sie als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig sein. Das gilt sogar dann, wenn die Erbengemeinschaft den Nachlass zunächst mehrere Jahre verwaltet, im entschiedenen Fall durch die Vermietung eines Gebäudes, und erst später mit der Aufteilung beginnt.

⚠️ 𝗔𝗯𝗲𝗿 𝗮𝘂𝗳𝗴𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀𝘁: Nicht alle Kosten rund um den Nachlass sind automatisch abziehbar. Laufende Verwaltungskosten, die beispielsweise während einer Vermietung entstehen, gelten nicht als Nachlassverbindlichkeiten und können daher nicht entsprechend berücksichtigt werden.

💡 Unser Tipp: Bewahre Rechnungen und eine genaue Dokumentation des anwaltlichen Auftrags auf. Entscheidend ist, dass klar erkennbar ist: Die Kosten sind für die Regelung und Verteilung des Nachlasses entstanden – nicht lediglich für dessen laufende Verwaltung.

11/09/2026

𝗙𝘂𝗻𝗙𝗿𝗲𝗶𝘁𝗮𝗴: „𝗜𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝘂𝗲 𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗧𝗲𝗮𝗺!“ 🤝

Diesen Satz meint Chefin Karen Landwehr offenbar wirklich ernst! 😄

Im neuesten Video stellt sie ihr Vertrauen auf eine ganz besondere Probe: Die Mission? Ihre Mitarbeitenden dürfen ihr mit einer Toilettenpapierrolle bewaffnet, einen Gegenstand zielsicher vom Kopf werfen ... natülrich ohne Karen zu treffen. 🎯🧻

Ob das gut geht? Sagen wir so: Vertrauen ist wichtig. Ein bisschen Zielwasser kann aber auch nicht schaden. 😉

Zum Glück beweist unser Team nicht nur beim Toilettenpapier-Zielwurf Zusammenhalt, sondern auch im Kanzleialltag. Gemeinsam meistern wir Herausforderungen, unterstützen uns gegenseitig und behalten selbst bei ungewöhnlichen Aufgaben den Überblick.

Karen, dein Vertrauen ist bei uns gut aufgehoben – meistens jedenfalls. 😅

Adresse

Steller Straße 41
Twistringen
27239

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:30

Telefon

+49424393210

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