W+ST Trier Steuerberatungsgesellschaft mbH

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W+ST Trier Steuerberatungsgesellschaft mbH Unser Fokus liegt auf dem Mittelstand und in der Beratung von Privatpersonen. Unsere Beratungsleistungen sind so vielfältig wie ihre Herausforderungen.

Wir sind Unternehmer. Wir stellen IHRE Bedürfnisse in den Mittelpunkt und GEBEN IHNEN ORIENTIERUNG.

30/04/2024

Besucht uns an unserem Stand am kommenden Freitag und Samstag auf der Ausbildungsmesse FUTURE.😊

📍Wo: Agentur für Arbeit Trier, Dasbachstraße 9, 54292 Trier, Etage EG, Stand 10
📆Wann: 03. Mai 2024, 14 bis 17 Uhr, 04. Mai 2024,10 bis 14 Uhr

Wir freuen uns auf euren Besuch!🤩

06/02/2024

ChatGPT oder BingChat - Rechtliche Aspekte beim Einsatz in der täglichen Arbeit
Künstliche Intelligenz in der Form von Sprachmodellen wie ChatGPT ist derzeit in aller Munde. Allerdings können Unternehmen diese Modelle nicht ohne Weiteres einsetzen. Probleme kann es z.B. im Arbeitsrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht geben.🔒

In unserem neuesten Blogbeitrag erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und warum eine Auseinandersetzung mit diesem Thema unerlässlich ist. 👇
https://www.w-st.de/blog/chatgpt-oder-bingchat-rechtliche-aspekte-beim-einsatz-in-der-taeglichen-arbeit.html

👉Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwältin Kerstin Kiefer, die Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Die Kontaktmöglichkeit finden Sie direkt unter unserem Blogbeitrag.

08/08/2023
25/07/2023

Die W+ST-Gruppe ist eine überregional organisierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgruppe mit mehreren Standorten im Südwesten Deutschlands und in Luxemburg. Als W+ST...

06/07/2023

📌 W+ST INFORMIERT - Vor der Einführung des § 35c EStG konnten energetische Maßnahmen am eigenen Wohneigentum nur über die Handwerkerleistung nach § 35a (3) EStG steuerlich geltend gemacht werden. Nun können energetische Maßnahmen steuerlich – sofern die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind – entweder über § 35a oder § 35c EStG Berücksichtigung finden. Im Vergleich bietet § 35c EStG gegenüber § 35a EStG durchaus Vorteile. Pro Objekt können innerhalb von drei Veranlagungszeiträumen max. 20 % der Aufwendungen (inkl. Materialkosten) und höchstens 40.000 € gefördert werden.

👉 Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

👇Mehr dazu finden Sie auf unserem Blog 👇
https://www.w-st.de/blog/steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen.html

Wichtig!
27/06/2023

Wichtig!

📌W+ST INFORMIERT - Erhöhter Handlungsbedarf bei der Anzeige von Schenkungen und Erbschaften📝🔍

Bekanntlich können Schenkungen und Erbschaften Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer auslösen. Mit diesen Erwerbsvorgängen verbunden sind umfassende Anzeige- und Meldepflichten (vgl. §§ 30 ff. ErbStG).

▶️In der Vergangenheit wurde ein Unterlassen dieser Meldepflichten teilweise nicht weiterverfolgt und zog somit keine negativen Folgen nach sich. Dies hat sich nach unseren Erfahrungen allerdings grundsätzlich geändert, so dass hier erhöhter Handlungsbedarf besteht und bei jeder Schenkung oder Erbschaft geprüft werden muss, ob eine Anzeigepflicht über den Erwerb besteht. Die Prüfung hat zeitnah zu erfolgen, da eine Anzeige innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung zu erstellen ist. Bei Unterlassen der Anzeigepflicht besteht das Risiko einer Steuerhinterziehung.

👉Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir haben noch eine Ausbildungsstelle für dieses Jahr zu vergeben. Bewerbungen gerne auch an Thorsten.Hurka@wsttrier.de....
23/06/2023

Wir haben noch eine Ausbildungsstelle für dieses Jahr zu vergeben. Bewerbungen gerne auch an [email protected].
Melde dich und mach dir ein Bild von uns.

Werde Teil unseres Teams in Trier, wir freuen uns auf deine Bewerbung!

06/06/2023

Werde Teil unseres Teams in Trier, wir freuen uns auf deine Bewerbung!

06/06/2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt kurzfristig in Kraft. Zeit zu handeln!📣🕵️‍♀️🚦
Mit der Einrichtung unseres smarten und sicheren Whistleblowing-Systems setzen Sie die gesetzlichen Pflichten schnell, unkompliziert und rechtssicher um.🤝

➡️Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Rechtsanwältin Sarah Bores hilft Ihnen gerne weiter. Eine Kontaktmöglichkeit finden Sie direkt unter unserem Blogbeitrag.

👇Mehr dazu finden Sie auf unserem Blog👇
https://www.w-st.de/blog/das-hinweisgeberschutzgesetz-hoechste-zeit-zu-handeln.html

Adresse

Parkstraße 8a-10
Trier
54292

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:30

Telefon

+49651147310

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