03/09/2026
💶 Steuerreform beschlossen? Noch nicht ganz.
Gestern hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Steuerpaket auf den Weg gebracht. Vor allem kleinere und mittlere Einkommen sollen entlastet werden, in zwei Stufen ab 2027.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
✔️ Grundfreibetrag: 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028), aktuell 12.348 €
✔️ Arbeitnehmer-Pauschbetrag: von 1.230 € auf 1.430 €
✔️ Kindergeld: 267 € (2027) und 272 € (2028) monatlich je Kind, aktuell 259 €
✔️ Kinderfreibetrag: 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028)
✔️ Spitzensteuersatz von 42 % künftig erst ab 70.600 € (bisher 69.879 €), der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € soll etwas flacher ansteigen
✔️ Sonntags- und Feiertagszuschläge: steuerfrei bis zu einem Stundenlohn von 75 € statt bisher 50 €
📈 Höhere Einkommen sollen dagegen stärker belastet werden: 45 % bereits ab 250.000 € (bisher 277.826 €), ab 280.000 € ein neuer Steuersatz von 47 %.
Was das konkret bedeuten kann, zeigen Schätzungen des Bundesfinanzministeriums: Ein Paar mit zwei Kindern und je 2.800 € Monatsbrutto soll ab 2028 rund 632 € im Jahr entlastet werden, eine alleinerziehende Person mit 2.800 € Brutto und zwei Kindern rund 468 €.
📌 Wichtig: Beschlossen hat bisher nur das Kabinett. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen im Verfahren sind möglich. Wir informieren, sobald feststeht, was ab 2027 tatsächlich gilt.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die genannten Werte beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026 und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie deren Anwendung durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung.