25/09/2026
O'zapft is! Doch wann können Bewirtungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Wer Kunden oder Geschäftspartner zum Oktoberfest einlädt, kann grundsätzlich 70 Prozent der angemessenen und nachgewiesenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehen. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die Umsatzsteuer auf den angemessenen Teil grundsätzlich vollständig als Vorsteuer abziehen.
Voraussetzungen:
🍻 Konkreter geschäftlicher Anlass
🧾 Ordnungsgemäße Rechnung mit allen erforderlichen Angaben
✍️ Teilnehmer und Anlass zeitnah dokumentieren
💶 Angemessene Bewirtungskosten
📚 Bewirtungskosten getrennt aufzeichnen
Ab 250 Euro muss die Rechnung Name und Anschrift des einladenden Unternehmens enthalten. Papierrechnungen sind aufgrund der Übergangsregelung auch 2026 zulässig. Bei Abrechnung über ein elektronisches Kassensystem muss der Beleg daraus stammen. Wird eine E-Rechnung übermittelt, ist die strukturierte Originaldatei aufzubewahren.
👉 Waren Sie schon einmal geschäftlich auf der Wiesn? Schreiben Sie es uns in die Kommentare!