08/09/2026
Neuer Fachbeitrag in der ISR (Heft 2026, 338–349)
Unser Kollegen Dr. Benjamin S. Cortez und Andreas Lang haben gemeinsam einen Beitrag zu Goldenen Visa und steuerlichen Anreizsystemen europäischer Staaten – mit Fokus auf Gestaltungspotentiale und deutsche Gegenwirkungen – in der steuerlichen Fachzeitschrift ISR aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt veröffentlicht.
Die europäische Investitionsmigration steht vor einem grundlegenden Umbruch: Staatsbürgerschaftsprogramme geraten unionsrechtlich unter Druck, passive Immobilienrouten wurden in mehreren Mitgliedstaaten zurückgebaut, und die verbliebenen steuerlichen Zuzugsregime werden zunehmend an Substanz-, Transparenz- und Missbrauchserwägungen gemessen.
Für uns steht dabei fest: Das Goldene Visum ist kein eigenständiges Gestaltungsinstrument, sondern allenfalls ein aufenthaltsrechtlicher Baustein. Entscheidend bleibt die tatsächliche und belastbare Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit.
Im Beitrag analysieren die Autoren die praktisch relevanten Regime – die italienische und griechische Pauschalbesteuerung, die maltesischen und zyprischen Non-Dom-/Remittance-Systeme sowie die reformierten Modelle in Portugal (IFICI/„NHR 2.0”) und Spanien (Beckham-Regime) – jeweils im Zusammenspiel mit den deutschen Gegenwirkungen: fortbestehender Wohnsitz im Inland, DBA-Tie-Breaker-Regelungen, die Wegzugsbesteuerung sowie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, deren Anwendung auf Vorzugsbesteuerungen der BFH jüngst bestätigt hat (Urt. v. 14.1.2025 – IX R 37/21).
Aus unserer Beratungspraxis heraus, in der wir uns aktuell verstärkt mit Wegzugsfällen befassen, haben wir daraus eine Prüfungsreihenfolge entwickelt, die die belastbare Beendigung deutscher Anknüpfungspunkte konsequent in den Mittelpunkt jeder Wegzugs- und Zuzugsplanung stellt.
Zum Beitrag: ISR 2026, 338–349
01/09/2026
Anbei finden Sie die aktuellen Tax Dates für den laufenden Monat.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Nichteinhaltung von steuerlichen Fristen Mahn- und Zwangsgelder entstehen können.
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Please find attached the current tax dates for the current month.
Please note that non-compliance with tax deadlines may result in reminders and penalties.
31/07/2026
Steuerreform 2027: Was sollten Steuerpflichtige und Unternehmen bereits jetzt im Blick behalten?
Der Koalitionsausschuss hat sich auf die Eckpunkte einer Einkommensteuerreform verständigt, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten soll.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Daniel R. Kälberer, LL.M. hat unser Kollege Dr. Benjamin Cortez die geplanten Änderungen und ihre Bedeutung für die steuerliche Beratungspraxis in einem Beitrag für die Fachzeitschrift NWB aus dem NWB Verlag eingeordnet.
Zu den wesentlichen Eckpunkten gehören:
→ spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes von 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 €
→ Anhebung von Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
→ Ausweitung der sogenannten Reichensteuer: 45 % ab 250.000 € und eine neue Tarifstufe von 47 % ab 280.000 €
→ Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von 2 % auf 5 %
→ Einschränkung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Gerade für Personenunternehmen mit hohen Gewinnen, Arbeitgeber mit Minijob- oder Zuschlagsmodellen sowie private Haushalte mit geplanten Handwerkerleistungen entsteht damit bereits jetzt Handlungsbedarf.
Dabei gilt jedoch: Das Eckpunktepapier erlaubt belastbare Szenariorechnungen, aber noch keine abschließenden Steuerberechnungen oder verbindlichen Gestaltungsempfehlungen. Sinnvoll ist deshalb vor allem, betroffene Mandantengruppen zu identifizieren, Datengrundlagen vorzubereiten und zeitkritische Entscheidungen frühzeitig zu analysieren.
Der vollständige Beitrag ist bereits online in der NWB-Datenbank verfügbar und erscheint in NWB Nr. 32/2026, S. 2104–2111. Den Link finden Sie im ersten Kommentar.
Ein besonderer Dank gilt der Redaktion der NWB, insbesondere Clara Giezek und Frau Foitzik, für die angenehme und professionelle Begleitung der Veröffentlichung.
30/07/2026
After Work ist Teamzeit. 🔥🥂
Unser Stuttgarter Team hat den Arbeitstag bei einem gemeinsamen Grillabend auf der Kanzleiterrasse ausklingen lassen – mit gutem Essen, kühlen Getränken und bestem Blick über die Dächer der Stadt.
Danke an alle, die den Abend organisiert haben. Genau solche Momente machen echtes Teamwork aus. 🙌
20/07/2026
Ein Haus auf Mallorca. Ein Chalet in Kitzbühel. Ein Apartment in Florida. 🏡
Für viele vermögende Familien ganz selbstverständlich – bis der Erbfall eintritt.
Dann wird aus der Immobilie schnell ein Komplexitätstreiber:
• Welches Erbrecht gilt – welcher Staat darf besteuern?
• Mehrere Staaten erheben gleichzeitig Ansprüche
• Deutschland hat nur mit wenigen Ländern Erbschaftsteuer-Abkommen – Doppelbelastung droht
• Direkt halten oder über eine Gesellschaft? Die Struktur entscheidet
Der häufigste Fehler ist dabei nicht die falsche Klausel im Testament – sondern das Fehlen einer abgestimmten Planung.
Gemeinsam mit .suessek habe ich für das private banking magazin zusammengefasst, worauf Familien mit Auslandsimmobilien frühzeitig achten sollten – inkl. einer 5-Punkte-Checkliste für die Praxis.
🔗 Link im Profil.
03/07/2026
Steuerberatung: Manchmal muss man einfach hoch hinaus, um gehört zu werden.
Gestern haben zwei Kletterer das Empire State Building erklommen und die halbe Welt hat kurz den Atem angehalten. Wir haben derweil überlegt: Läuft eigentlich unsere Botschaft auch schon so gut durch, oder brauchen wir auch ein Banner in 300 Metern Höhe?
Zur Sicherheit haben wir das mal ausprobiert. 👇
“Call Schlecht und Partner if you need tax advice.”
Kein Base-Jump nötig, keine Genehmigung vom NYPD, kein Heliabseilen über den Hudson. Bei uns reicht ein Anruf – die einzige Klettertour, die wir empfehlen, ist die durch den Paragrafendschungel des §6 AStG.
Falls Sie sich also gerade fragen, ob Ihre Steuerstruktur auch so waghalsig ist wie zwei Menschen ohne Fallschirm auf einem Wolkenkratzer: Wir reden gern drüber. Am Boden, mit Kaffee.
📍 Stuttgart | München | Nürnberg
28/06/2026
10 Jahre halten – und dann steuerfrei verkaufen? 🏠
Genau das steht jetzt zur Diskussion.
Am 23. Juni 2026 haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus vermieteten Immobilien nach 10 Jahren Haltedauer abschaffen soll (§ 23 EStG).
✅ Aktuell: Wer eine vermietete Immobilie im Privatvermögen länger als 10 Jahre hält, verkauft den Gewinn meist steuerfrei.
⚠️ Geplant: Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz – unabhängig von der Haltedauer.
💡 Wichtig: Das betrifft ausschließlich Immobilien im Privatvermögen. Betrieblich gehaltene Immobilien sind ohnehin schon laufend steuerpflichtig.
📊 Status: Oppositionsinitiative – eine schnelle Umsetzung ist aktuell unwahrscheinlich. Trotzdem zeigt der Vorstoß: Das Thema bleibt politisch in Bewegung.
Wer langfristig in Immobilien investiert, sollte das im Blick behalten – auch wenn aktuell kein Handlungsdruck besteht.
Fragen dazu? Schreibt uns gerne. 👇
17/06/2026
Den neuen Partner absichern. Die eigenen Kinder nicht vergessen.
In Patchwork-Familien ist das kein Widerspruch – aber ohne klare Gestaltung kann genau hier ein erhebliches Risiko entstehen.
Ein typisches Szenario aus der Praxis:
Zwei Partner heiraten. Beide haben Kinder aus früheren Beziehungen. Sie errichten ein Berliner Testament – gut gemeint, vermeintlich einfach.
Doch gerade in Patchwork-Konstellationen kann diese Lösung problematisch werden.
Beim Tod des ersten Ehegatten wird zunächst der überlebende Partner Alleinerbe. Die Kinder des Erstverstorbenen sind regelmäßig zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erhalten allenfalls Pflichtteilsansprüche.
Was später mit dem Vermögen geschieht, hängt dann maßgeblich von der konkreten testamentarischen Gestaltung ab. Ohne klare Regelung besteht das Risiko, dass die Kinder des Erstverstorbenen wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt werden – obwohl das Vermögen ganz oder teilweise von ihrem Elternteil aufgebaut wurde.
Hinzu kommt: Werden Kinder zugunsten des neuen Partners enterbt, können sofort fällige Pflichtteilsansprüche in Geld entstehen – auch wenn das Vermögen überwiegend in Immobilien gebunden ist.
Die gute Nachricht: Versorgung des Partners und Absicherung der eigenen Kinder lassen sich kombinieren.
Denkbar sind zum Beispiel:
→ Vor- und Nacherbschaft
→ Vermächtnislösungen
→ Pflichtteilsregelungen
→ lebzeitige Schenkungen unter Nutzung der Freibeträge
→ gesellschaftsrechtliche Nachfolgestrukturen
Welche Lösung passt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wer in einer Patchwork-Konstellation lebt, sollte das Thema frühzeitig angehen. Denn je früher die Planung beginnt, desto größer sind die Gestaltungsspielräume – steuerlich, rechtlich und familiär.