22/10/2026
🪙 Krypto-Anleger aufgepasst: Das Finanzamt schaut genauer hin!
Seit dem Jahreswechsel 2025/2026 gilt das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG). Damit wird der Handel mit Kryptowerten für das Finanzamt transparent. 👇
📋 Was wird gemeldet?
Inländische Kryptodienstleister melden jährlich zum 31. Juli – erstmals zum 31.7.2027 – an das Bundeszentralamt für Steuern:
👤 Name, Anschrift & Steuer-ID der Nutzer
🪙 Art des Kryptowerts
🔄 Alle An- und Verkäufe sowie Tauschgeschäfte gegen FIAT-Währung (z. B. Euro)
🌐 Internationaler Datenaustausch
Daten ausländischer Nutzer gibt Deutschland an deren Heimatländer weiter – und erhält im Gegenzug Informationen über deutsche Steuerpflichtige aus dem Ausland. Eine Zusatzvereinbarung, die gerade umgesetzt wird (Gesetzentwurf v. 16.7.2026), erweitert den Austausch auf:
➕ neue digitale Finanzprodukte
➕ Derivate auf Kryptowerte
➕ Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren
Kurz gesagt: Krypto-Gewinne bleiben dem Finanzamt nicht verborgen! 🔍
👉 Sie handeln mit Kryptowährungen und möchten steuerlich auf der sicheren Seite sein? Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erklärung – sprechen Sie uns an!
Stand: 27. September 2026
Bild: ginettigino - Adobe Stock