05/10/2026
Wer weit entfernt vom Familienwohnsitz arbeitet, sucht manchmal nach einer günstigen Alternative zur Zweitwohnung. 🚗🏠✨ Ein Wohnmobil auf dem Firmengelände kann dafür praktisch erscheinen. Steuerlich kann ein solches Fahrzeug grundsätzlich sogar als Unterkunft am Beschäftigungsort ausreichen. Wer damit aber am Wochenende regelmäßig nach Hause fährt, riskiert den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17. September 2025 (4 K 221/25).
Arbeitnehmer übernachtete im Wohnmobil beim Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer hatte im September 2022 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Sein Familienwohnsitz lag 72 Kilometer entfernt. Während der Arbeitswoche wohnte er in einem Wohnmobil, das auf einem ihm zugewiesenen Stellplatz auf dem Firmengelände stand. Das Fahrzeug war mit Schlafbereich, Dusche, Toilette, Sitzecke und Kochmöglichkeit ausgestattet. Strom und Wasser waren am Stellplatz vorhanden.
Das Finanzamt erkannte die doppelte Haushaltsführung nicht an. Entscheidend war vor Gericht allerdings nicht die Ausstattung des Wohnmobils, sondern seine Nutzung. Der Arbeitnehmer fuhr damit regelmäßig am Wochenende zu seiner Familie und anschließend wieder zum Arbeitsort.
❓Wann das Wohnmobil als Zweitunterkunft anerkannt werden kann
Ein Wohnmobil ist nach Auffassung des Finanzgerichts als Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Im entschiedenen Fall fehlte es jedoch an der erforderlichen räumlichen Trennung, weil der Arbeitnehmer das Wohnmobil regelmäßig für die Heimfahrten nutzte. Erst wenn die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung insgesamt erfüllt sind, können Unterkunftskosten und weitere beruflich bedingte Mehraufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
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