ETL Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co. Schorfheide KG

Anrufen Wegbeschreibung Website

ETL Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co. Schorfheide KG Ihr Steuerberater in der Schorfheide für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen Wir sind Teil der ETL-Gruppe.

Schmidt & Partner ist eine moderne Steuerberatungskanzlei in Finowfurt. Unser 17-köpfiges Team betreut kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter sichern wir durch engagierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung an der ETL-Akademie. Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit 950 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in mehr als 50 Ländern weltweit mit über 1.300 Standorten präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland mit 13.800 Mitarbeitenden allein in Deutschland. Das partnerschaftliche und vertrauensvolle Miteinander steht in der ETL-Gruppe im Mittelpunkt der Beziehungen zu unseren Mandanten und innerhalb unseres Teams.

Wer weit entfernt vom Familienwohnsitz arbeitet, sucht manchmal nach einer günstigen Alternative zur Zweitwohnung. 🚗🏠✨ E...
05/10/2026

Wer weit entfernt vom Familienwohnsitz arbeitet, sucht manchmal nach einer günstigen Alternative zur Zweitwohnung. 🚗🏠✨ Ein Wohnmobil auf dem Firmengelände kann dafür praktisch erscheinen. Steuerlich kann ein solches Fahrzeug grundsätzlich sogar als Unterkunft am Beschäftigungsort ausreichen. Wer damit aber am Wochenende regelmäßig nach Hause fährt, riskiert den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17. September 2025 (4 K 221/25).

Arbeitnehmer übernachtete im Wohnmobil beim Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer hatte im September 2022 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Sein Familienwohnsitz lag 72 Kilometer entfernt. Während der Arbeitswoche wohnte er in einem Wohnmobil, das auf einem ihm zugewiesenen Stellplatz auf dem Firmengelände stand. Das Fahrzeug war mit Schlafbereich, Dusche, Toilette, Sitzecke und Kochmöglichkeit ausgestattet. Strom und Wasser waren am Stellplatz vorhanden.

Das Finanzamt erkannte die doppelte Haushaltsführung nicht an. Entscheidend war vor Gericht allerdings nicht die Ausstattung des Wohnmobils, sondern seine Nutzung. Der Arbeitnehmer fuhr damit regelmäßig am Wochenende zu seiner Familie und anschließend wieder zum Arbeitsort.

❓Wann das Wohnmobil als Zweitunterkunft anerkannt werden kann

Ein Wohnmobil ist nach Auffassung des Finanzgerichts als Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Im entschiedenen Fall fehlte es jedoch an der erforderlichen räumlichen Trennung, weil der Arbeitnehmer das Wohnmobil regelmäßig für die Heimfahrten nutzte. Erst wenn die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung insgesamt erfüllt sind, können Unterkunftskosten und weitere beruflich bedingte Mehraufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/doppelte-haushaltsfuehrung-wohnmobil-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

Fällt ein Arbeitnehmer wegen Krankheit 🚑🤒 aus, geht es für Arbeitgeber nicht nur um die Krankmeldung. Auch bei der Entge...
28/09/2026

Fällt ein Arbeitnehmer wegen Krankheit 🚑🤒 aus, geht es für Arbeitgeber nicht nur um die Krankmeldung. Auch bei der Entgeltfortzahlung, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der Lohnabrechnung gibt es einiges zu beachten. Das gilt auch für Minijobber. Mit der ab 2028 möglichen Teilkrankschreibung kommt künftig noch eine weitere Variante hinzu.

❗Entgelt läuft grundsätzlich sechs Wochen weiter

Wird ein Arbeitnehmer unverschuldet arbeitsunfähig, hat er generell Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Fortzuzahlen ist das Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte.

Das kann beispielsweise auch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit betreffen. Für die Lohnabrechnung gibt es dabei allerdings eine Besonderheit: Steuerfrei sind solche Zuschläge nur, wenn die Arbeit tatsächlich geleistet wurde. Wird der Zuschlag lediglich wegen der Entgeltfortzahlung gezahlt, ist er steuer- und auch beitragspflichtig.

❗Auch Minijobber bekommen ihren Lohn weiter

Minijobber sind Arbeitnehmer und haben bei Krankheit auch Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Das gilt für die Arbeitstage, an denen sie ohne Erkrankung gearbeitet hätten.

❗Teilweise krank statt komplett arbeitsunfähig

Ab 2028 kommt eine weitere Möglichkeit hinzu. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird eine Teilkrankschreibung eingeführt. Künftig soll ein Arbeitnehmer nicht mehr nur vollständig arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig sein können. Vorgesehen sind drei Stufen der verbleibenden Arbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent. Wer beispielsweise zu 50 Prozent arbeitsfähig ist, kann entsprechend reduziert weiterarbeiten.

Eine Teilkrankschreibung kommt nur in medizinisch geeigneten Fällen infrage. Außerdem müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zustimmen.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/wenn-mitarbeiter-krank-werden-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

📚💸 Eltern, deren Kinder eine Privatschule besuchen, zahlen nicht immer unmittelbar Schulgeld an die Schule. Manche Schul...
21/09/2026

📚💸 Eltern, deren Kinder eine Privatschule besuchen, zahlen nicht immer unmittelbar Schulgeld an die Schule. Manche Schulen finanzieren einen Teil ihres laufenden Betriebs über einen Förderverein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. Juni 2026, Az. X R 27/23, entschieden, dass auch solche Zahlungen steuerlich als Schulgeld berücksichtigt werden können. Entscheidend ist allerdings, wofür das Geld tatsächlich verwendet wird.

❓ Wann Eltern Zahlungen steuerlich absetzen können

Schulgeld 🏫✨ wird als Gegenleistung für den Schulbesuch an einer anerkannten Privatschule im Inland, einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Staat des EWR gezahlt. Davon können 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit das Schulgeld nicht auf Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung entfällt.

Bei Zahlungen an einen Förderverein kann es sich aber auch um Spenden handeln. Die Unterscheidung ist wichtig. Eine echte Spende wird freiwillig und ohne Gegenleistung erbracht. Sie kann grundsätzlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

❗Eltern brauchen einen Nachweis

Um Klarheit über die steuerliche Behandlung zu schaffen und Rückfragen des Finanzamtes aus dem Weg zu gehen, sollten Eltern beim Förderverein oder bei der Schule nachfragen, wofür das Geld verwendet wird. Ergibt sich bereits aus der Vereinssatzung, dass die Elternbeiträge ausschließlich zur Finanzierung der normalen Betriebskosten an den Schulträger weitergeleitet werden, lässt sich der Verwendungszweck vergleichsweise einfach nachweisen.

Ist die Satzung weiter gefasst, wird es auf eine zusätzliche Bescheinigung ankommen. Daraus sollte hervorgehen, welcher Betrag an den Schulträger weitergeleitet wurde und dass dieser ausschließlich für den normalen Schulbetrieb verwendet wurde.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/beitraege-schulfoerdervereine-schulgeld-sein

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

🏗️💡 Wer eine bestehende Immobilie kauft und anschließend umbaut oder saniert, um sie betrieblich zu nutzen oder zu vermi...
14/09/2026

🏗️💡 Wer eine bestehende Immobilie kauft und anschließend umbaut oder saniert, um sie betrieblich zu nutzen oder zu vermieten, denkt meist zuerst an Baukosten, Finanzierung und Termine. Verständlich, denn das sind die sichtbaren und greifbaren Themen. Die Steuer kommt oft erst später ins Spiel. Genau das kann jedoch teuer werden. Denn nicht alle Ausgaben wirken sich sofort steuermindernd als Betriebsausgaben oder Werbungskosten aus.

Manche Kosten dürfen nicht direkt abgezogen werden, sondern nur als Abschreibung über viele Jahre verteilt werden. 💰🏡 Das bedeutet, dass in den ersten Jahren häufig mehr Steuern anfallen, weniger Geld zur Verfügung steht und möglicherweise eine höhere Finanzierung mit zusätzlichen Zinsaufwendungen nötig wird.

❗Steuerfragen bei Sanierung gehören an den Anfang

Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist nicht erst die Schlussrechnung. Vielmehr wird der Grundstein schon ganz am Anfang gelegt. Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Wann starten die Maßnahmen, welche Arbeiten werden gebündelt, in welchem Zustand ist das Gebäude beim Kauf und in welcher Reihenfolge wird saniert? Wenn die steuerliche Prüfung erst erfolgt, während bereits gebaut wird, ist es meist zu spät für Optimierungen. Dann lässt sich der Sachverhalt nur noch bewerten, aber kaum noch gestalten.

Deshalb lohnt es sich, frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen. So können Maßnahmen und Zeitpläne so abgestimmt werden, dass unnötige steuerliche Nachteile vermieden werden.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/kauf-umbau-und-sanierung-von-immobilien-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

🏛️💰 Wer ein Baudenkmal saniert und selbst bewohnt, kann die Kosten steuerlich über mehrere Jahre geltend machen. Verstir...
31/08/2026

🏛️💰 Wer ein Baudenkmal saniert und selbst bewohnt, kann die Kosten steuerlich über mehrere Jahre geltend machen. Verstirbt der Eigentümer während des Abzugszeitraums, stellt sich die Frage, ob die Erben die noch nicht genutzten Beträge übernehmen können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in seinem Urteil vom 25. März 2026 (X R 23/24) grundsätzlich verneint.

❓Wie der Denkmalabzug bei Selbstnutzung funktioniert

Bei einem selbst bewohnten Baudenkmal können bestimmte Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich begünstigt sein. Dafür muss es sich um ein eigenes Gebäude oder einen eigenen Gebäudeanteil handeln, der zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen denkmalrechtlich erforderlich sein und von der Denkmalbehörde bescheinigt werden.

Der Steuervorteil wird über 10 Jahre verteilt. Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den 9 folgenden Jahren können grundsätzlich jeweils bis zu 9 Prozent der begünstigten Aufwendungen abgezogen werden. Insgesamt lassen sich damit bis zu 90 Prozent der begünstigten Kosten berücksichtigen. Der Abzug wirkt wie Sonderausgaben und mindert das zu versteuernde Einkommen.

❗Erben können den Abzug meist nicht fortführen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Sonderausgabenabzug bei einem selbst genutzten Baudenkmal grundsätzlich nicht auf den Erben übergeht. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein Kind den Anteil des verstorbenen Elternteils erhält.

Werden hohe Sanierungskosten von den Eltern getragen, können grundsätzlich auch nur sie die Abzugsbeträge nutzen. Verstirbt ein Elternteil während des 10-jährigen Abzugszeitraums, kann ein Kind den offenen Anteil nicht fortführen. Der steuerliche Vorteil geht insoweit verloren.

Eine Ausnahme gilt nur für den gesetzlich besonders geregelten Fall zusammenveranlagter Ehegatten. Hier kann der Abzug in der bisherigen Höhe fortgeführt werden.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/baudenkmal-geerbt-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

💸💼 Die Einkommensteuerreform 2027 soll Arbeitnehmer und Familien entlasten. Seit dem 18. August 2026 liegt der offiziell...
24/08/2026

💸💼 Die Einkommensteuerreform 2027 soll Arbeitnehmer und Familien entlasten. Seit dem 18. August 2026 liegt der offizielle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor. Für viele Arbeitnehmer und Familien sind Entlastungen vorgesehen. An anderer Stelle soll es jedoch teurer werden. Einige Verschärfungen, die noch in einer früheren Arbeitsfassung enthalten waren, wurden wieder gestrichen.

❗Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die jetzt genannten Beträge und Regelungen können sich daher noch ändern.

▪️Arbeitnehmer sollen höhere Pauschale erhalten
Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten steuerlich geltend machen. Der Pauschalbetrag soll um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.

▪️Familien erhalten mehr Kindergeld
Auch für Familien sind Entlastungen vorgesehen. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Ab Januar 2028 sind 272 Euro geplant.

▪️Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif ändern sich
Auch der Grundfreibetrag soll steigen. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. In diesem Jahr beträgt er 12.348 Euro. Vorgesehen sind 12.564 Euro für 2027 und 12.900 Euro für 2028.

▪️Sonntagsarbeit kann für Gutverdiener attraktiver werden
Wer an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet und dafür einen Zuschlag zum normalen Lohn erhält, kann diesen Zuschlag unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bekommen. Bislang dürfen höchstens 50 Euro je Stunde berücksichtigt werden. Diese Grenze soll ab 2027 auf 75 Euro steigen.

▪️Handwerkerleistungen bringen weniger Steuerersparnis

▪️Minijobs werden für Arbeitgeber teurer

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/einkommensteuerreform-2027

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

🏋🏻‍♂️💼 Firmenfitness ist für Arbeitnehmer nicht automatisch steuerfrei. Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamts ...
18/08/2026

🏋🏻‍♂️💼 Firmenfitness ist für Arbeitnehmer nicht automatisch steuerfrei. Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 4. März 2026 kann bereits die Registrierung für ein Firmenfitness-Programm zu einem geldwerten Vorteil führen. Arbeitgeber müssen bei der Berechnung unter Umständen auch Einrichtungs-, Portal- und Verwaltungsgebühren berücksichtigen.

❓Wann entsteht bei Firmenfitness ein geldwerter Vorteil?

Nimmt ein Arbeitnehmer das Firmenfitness-Angebot an und registriert sich, liegt grundsätzlich Arbeitslohn von dritter Seite vor. Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können bis zu 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei sein. Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und die gesetzlichen Qualitäts- und Zertifizierungsanforderungen erfüllen.

❗50-Euro-Freigrenze prüfen

Der monatliche Vorteil kann unter die Sachbezugsfreigrenze fallen, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Weitere Sachbezüge desselben Monats sind einzubeziehen. Wird die Grenze von 50 Euro überschritten, ist der gesamte Sachbezugswert steuerpflichtig.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/firmenfitness-steuerfrei-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

Eigentlich sollte nur das Steuerberatungsgesetz ⚖️ geändert werden. Doch der Gesetzgeber hat gleichzeitig weitere Vorsch...
27/07/2026

Eigentlich sollte nur das Steuerberatungsgesetz ⚖️ geändert werden. Doch der Gesetzgeber hat gleichzeitig weitere Vorschriften angepasst. Unter anderem hat er eine wichtige Klarstellung für grundbesitzende Personengesellschaften vorgenommen. Mit Artikel 9 des Gesetzes „Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ wird eine bisher befristete Sonderregelung dauerhaft fortgeführt. Rechtsfähige Personengesellschaften werden damit für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin so behandelt, als wären sie eine Gesamthand. Auch ihr Vermögen gilt grunderwerbsteuerlich weiter als Gesamthandsvermögen.

🏠💼 Für Unternehmer ist das vor allem bei Immobilien in Personen- und Familiengesellschaften wichtig. Viele Übertragungen können grunderwerbsteuerlich begünstigt sein, wenn sich die wirtschaftliche Beteiligung am Grundstück nicht oder nur teilweise verändert. Ohne die neue Dauerregelung wäre ab 2027 erneut zweifelhaft geworden, ob diese Begünstigungen bei rechtsfähigen Personengesellschaften noch verlässlich angewendet werden können.

❗Begünstigung für Grundstücksübertragungen

Grunderwerbsteuerlich begünstigt sind insbesondere Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaften. Wird ein Grundstück in eine Personengesellschaft eingebracht, wird die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise nicht erhoben, soweit der bisherige Eigentümer weiterhin am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Entsprechendes gilt in umgekehrter Richtung, wenn ein Grundstück aus einer Personengesellschaft auf Gesellschafter übertragen wird.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/grundstuecke-in-personengesellschaften

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

💸 Eine Erbschaft wird in der Regel mit einem Vermögenszufluss gleichgesetzt. Die Praxis kann jedoch anders aussehen: Der...
20/07/2026

💸 Eine Erbschaft wird in der Regel mit einem Vermögenszufluss gleichgesetzt. Die Praxis kann jedoch anders aussehen: Der Nachlass ist verbraucht, die Konten aufgelöst, die vermeintlichen Erben sind kaum noch erreichbar und Jahre später kommt trotzdem ein Erbschaftsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in seinem Urteil vom 25. Februar 2026 (II R 1/22) klargestellt, wann in solchen Fällen eine Steuerreduzierung aus Billigkeitsgründen möglich ist.

Der Streit um den Nachlass 🔍📝

In einem vom BFH entschiedenen Fall hatte der Erblasser ein handschriftliches Testament errichtet. Danach sollten neben dem Steuerpflichtigen, der geklagt hatte, zwei weitere Personen erben, alle zu je einem Drittel.

Dem Nachlassgericht war dieses Testament allerdings zunächst nicht bekannt. Daher wurde zunächst ein Erbschein erteilt, wonach zwei gesetzliche Erbinnen des Erblassers jeweils zur Hälfte erben sollten.

Erst Jahre später wurde aufgrund des nachträglich bekannt gewordenen Testaments und nach mehreren Gerichtsverfahren der unrichtige Erbschein endgültig eingezogen. Der neue Erbschein wies – wie im Testament niedergeschrieben – den Steuerpflichtigen und zwei weitere Personen als Erben zu je ein Drittel aus. Der Steuerpflichtige erhielt nach eigenen Angaben jedoch nichts mehr aus dem Nachlass. Trotzdem setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer gegen den Steuerpflichtigen fest.

Was aus dem Urteil folgt

Wer als Erbe wirtschaftlich leer ausgeht, kann sich nicht allein auf die fehlende Auszahlung berufen. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Dokumentation der eigenen Bemühungen und der fehlenden Durchsetzbarkeit möglicher Ersatzansprüche. Dazu gehören insbesondere Schriftwechsel mit dem Nachlassgericht, Auskunftsverlangen, Nachweise über Kontenstände, Hinweise auf Mittellosigkeit und Unterlagen zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit weiterer Schritte.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/erbschaftsteuer-nicht-erlangt-nachlass

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um den letzten Arbeitstag. Für viele Arbeitnehmer ist die Abfind...
13/07/2026

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, geht es oft nicht nur um den letzten Arbeitstag. Für viele Arbeitnehmer ist die Abfindung der zentrale finanzielle Punkt der Vereinbarung. 💸💡 Sie kann den Wechsel in eine neue berufliche Phase erleichtern. Steuerlich ist jedoch nicht allein die vereinbarte Höhe der Abfindung entscheidend. Ebenso wichtig ist, wann die Zahlung zufließt, ob Teilzahlungen erfolgen und ob der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt war.

Zahlungszeitpunkt der Abfindung entscheidet über Steuerbelastung

💼💰 Eine Abfindung wird in dem Jahr besteuert, in dem sie ausgezahlt wird, denn es gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Fällt sie mit laufendem Gehalt, Bonus, Tantieme oder Urlaubsabgeltung zusammen, steigt das Jahreseinkommen häufig stark an. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs kann dadurch ein deutlich höherer Steuersatz greifen.

Gestaltungen beim Auszahlungszeitpunkt können daher steuerliche Auswirkungen haben. Eine Zahlung im Jahr mit vollem Gehalt kann ungünstiger sein als eine Zahlung im Folgejahr mit niedrigeren Einkünften.

Fünftelregelung zur Minderung der Progression

Die sogenannte Fünftelregelung soll Progressionsnachteile durch den möglicherweise stark erhöhten Steuersatz abmildern. Dafür wird rechnerisch ermittelt, welche Mehrsteuer entsteht, wenn nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen hinzukommt. Diese Mehrsteuer wird anschließend verfünffacht. Durch dieses Verfahren wird die steuerliche Mehrbelastung gedanklich auf fünf Jahre verteilt, sodass ein niedrigerer Steuersatz anzuwenden ist, die Steuer fällt dann aber dennoch komplett im Auszahlungsjahr der Abfindung an.

Der Vorteil hängt dabei stark vom übrigen Einkommen ab. Je niedriger das sonstige Einkommen im Auszahlungsjahr ist, desto stärker kann die Entlastung wirken. Bei ohnehin hohen Einkünften fällt der Effekt oft gering aus.

Ausführliche News 📰👉🏻 https://kanzlei.etl.de/sp-finowfurt/news/abfindung-und-fuenftelregelung-2026

Bei Fragen helfen wir gern weiter:
☎️ (03335) 330610
✉️ [email protected]

Adresse

Schloßgutsiedlung 2
Schorfheide
16244

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+493335330610

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn ETL Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co. Schorfheide KG etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie