VLH-Beratungsstelle Martina Geyer

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VLH-Beratungsstelle Martina Geyer Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-) Vermieter gem. der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBrG.

https://www.vlh.de/vlh-info/netiquette.html

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen sowie sogenannten sonstigen Einkünften sind wir der geeignete Dienstleister für Sie – sofern diese Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Rechtlicher Hinweis zur Mitgliedschaft:
Da unsere Steuerberatung vom Gesetzgeber in Vereinsform vorgeschrieben ist, sind wir wie andere Vereine verpflichtet, Mitgliedsbeiträge auch dann zu verlangen, wenn keine Beratungsleistung in Anspruch genommen wurde (BGH vom 15.06.1989, Az. I ZR 158/87).

16/09/2026
27/05/2026
09/04/2026

Adresse

Gröninger HauptStr. 35
Satteldorf
74589

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