07/09/2026
Ab 2027 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 633 Euro aufgrund des Mindestlohnanstiegs auf 14,60 Euro. Arbeitgeber müssen sozialversicherungsrechtliche Prüfungen zu Beginn und bei Änderungen vornehmen. Mehrfachbeschäftigungen sind unterschiedlich zu bewerten. Mehr Details im vollständigen Artikel.
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