03/09/2026
🏢 Schon gewusst? Nicht nur die private Nutzung eines Firmenwagens kann steuerliche Folgen haben.
Wenn betriebliche Wirtschaftsgüter für private Zwecke genutzt werden, kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine steuerpflichtige Nutzungsentnahme vorliegen. Bei einer GmbH ist insbesondere zu prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht.
Diese Fälle werden häufig übersehen:
1️⃣ Betriebliche Immobilien: Wird eine dem Betriebsvermögen zugeordnete Immobilie oder ein Teil davon privat genutzt, kann eine Nutzungsentnahme oder – bei einer GmbH – eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.
2️⃣ Werkzeuge und Maschinen: Die private Nutzung betrieblicher Geräte kann steuerlich relevant sein.
3️⃣ Betriebshandy und Computer: Die private Nutzung durch Arbeitnehmer kann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei sein. Für Einzelunternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten andere Regeln.
4️⃣ Photovoltaikanlagen: Der private Eigenverbrauch kann als Entnahme oder umsatzsteuerliche Wertabgabe relevant sein. Ertragsteuerliche Befreiungen, insbesondere nach § 3 Nr. 72 EStG, sind gesondert zu prüfen.
5️⃣ Betriebliche Software: Eine private Nutzung kann steuerliche Folgen haben, wenn sie lizenzrechtlich zulässig ist und ein privater Vorteil entsteht.
💡 Praxistipp: Dokumentieren Sie Art und Umfang der Privatnutzung. Die Bewertung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem müssen Einkommensteuer und Umsatzsteuer getrennt betrachtet werden.
⚠️ Bei Betriebsprüfungen können private Nutzungen betrieblicher Wirtschaftsgüter aufgegriffen werden. Fehlende oder unzutreffende Aufzeichnungen können zu Nachzahlungen führen.
Sie nutzen betriebliche Gegenstände auch privat? Unser Team von FRP.tax unterstützt Sie dabei, Entnahmen und Nutzungsvorteile korrekt zu erfassen.
01/09/2026
⚖ Fortschrittlich und traditionell – das Beste aus beiden Welten bei FRP.tax!
Wir gehen gezielt neue und innovative Wege, vergessen dabei jedoch nicht, woher wir kommen.
Über 20 Jahre Erfahrung haben uns gelehrt: Die besten Lösungen entstehen, wenn bewährte Werte auf moderne Ansätze treffen.
Fortschrittlich: Dreifach ausgezeichnet als Digitale Steuerkanzlei, nutzen wir neueste Technologien wie Addison OneClick, KI-gestützte Buchungsvorschläge und digitale Mandantenportale. Wir gehen digitale Entwicklungen aktiv mit, statt nur abzuwarten.🚀
Traditionell: Vertrauen, Wertschätzung und Persönlichkeit bleiben unsere Grundsätze. Die persönliche Beratung auf Augenhöhe, der direkte Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner und unsere nordische Verlässlichkeit sind zeitlose Werte, auf die Sie sich verlassen können.
Diese Balance prägt unsere Arbeit: Wir bieten Ihnen moderne Technologie ohne die menschliche Komponente zu vernachlässigen. Digitalisierung ist bei uns Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck.
Sie möchten einen Partner, der Tradition und Innovation sinnvoll verbindet? Das ist FRP.tax!
25/08/2026
🎓 Weiterbildung auf Top-Niveau: TaxFlix-Flatrate für unser gesamtes Team!
Bei FRP.tax investieren wir in die kontinuierliche Entwicklung unserer Mitarbeiter – vom Azubi bis zum Partner hat jeder Zugang zu unserer monatlichen Aus- und Weiterbildungsflatrate über TaxFlix.
Was macht TaxFlix besonders? Top-Referenten aus der Steuer-, Finanz- und Hochschullandschaft vermitteln in Kursen und Webinaren aktuelles Fachwissen. Von neuen Gesetzesänderungen über innovative Beratungsansätze bis hin zu Soft Skills – das Angebot ist vielfältig und praxisnah.
📚 Warum uns das wichtig ist? Nur bestens qualifizierte Berater mit aktuellstem Fachwissen können exzellente Beratung liefern.
Diese Investition zahlt sich direkt für unsere Mandanten aus: Sie profitieren von einem Team, das immer am Puls der Zeit ist und neueste Entwicklungen kennt.
Du schätzt kontinuierliche Weiterbildung und möchtest fachlich wachsen? Bei FRP.tax erhältst Du alle Möglichkeiten dazu!
20/08/2026
🌟 Schon gewusst? Photovoltaikanlage und Steuern – das sollten Sie wissen! 🌟
1️⃣ Einkommensteuer: Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Einkommensteuerbefreiung profitieren. Für begünstigte Photovoltaikanlagen bleiben die Einkünfte regelmäßig steuerfrei – das ist keine Liebhaberei, sondern eine gesetzliche Steuerbefreiung.
2️⃣ Selbstverbrauch und Einspeisung: Bei begünstigten Anlagen fällt regelmäßig keine Einkommensteuer auf die Einnahmen aus dem Betrieb an.
3️⃣ Umsatzsteuer: Bei Lieferung und Installation kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der 0%-Steuersatz greifen. Für 2026 gelten regelmäßig 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und 100 kWp insgesamt je Steuerpflichtigem.
🔄 Antrag stellen: Die Steuerbefreiung gilt automatisch; ein Antrag beim Finanzamt ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sie gilt, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sind Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage oder denken Sie über eine Anschaffung nach? Achten Sie auf die steuerlichen Aspekte, um Ihre Vorteile optimal zu nutzen!
Fragen zur steuerlichen Einordnung Ihrer Photovoltaikanlage? Unser Team von FRP.tax berät Sie gerne – kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
18/08/2026
🎁 Exklusiver Mandantenvorteil: Lexware Office 12 Monate kostenlos!
Als Top-Partner von Lexware Office bieten wir unseren Mandanten einen besonderen Benefit: Die ersten 12 Monate der Lexware Office -Lizenz sind für Sie komplett kostenlos!
Diese Online-Buchhaltungssoftware richtet sich besonders an Kleinunternehmen, Gründer und Selbstständige.
Was macht Lexware Office besonders? Übersichtliche und automatisierte Handhabung von Rechnungen, einfache Erfüllung von Finanzamt-Pflichten und intuitive Bedienung auch ohne Buchhaltungskenntnisse. Durch die direkte Schnittstelle zu unserem Addison OneClick Portal arbeiten wir nahtlos zusammen.
💡 Ihr Vorteil: Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihre Finanzen, können von überall arbeiten und sparen sich im ersten Jahr die Lizenzkosten. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Nutzung, damit Sie von Anfang an optimal profitieren.
Sie möchten Lexware Office nutzen und von unserem Exklusiv-Angebot profitieren? Sprechen Sie uns an!
Office
11/08/2026
🏗️ Vom Dachdecker bis zum Bauplaner – unsere Expertise für die Immobilienwirtschaft!
Bei FRP.tax betreuen wir gezielt Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft und immobiliennahen Gewerken: Handwerksbetriebe, Dachdecker, Ingenieurbüros, Bauplaner und Immobilienmakler gehören zu unserem Mandantenspektrum.
Diese Branchen brauchen oft speziellen Rat: von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Beurteilung größerer Anschaffungen bis zur strategischen Beratung bei Wachstum oder Nachfolge.
Unser Drei-Säulen-Modell aus Compliance, Consulting und Implementation greift hier besonders gut. 🔧 Ob Betriebsprüfung, Investitionsplanung oder die richtige Rechtsform – wir kennen die Besonderheiten dieser Branchen und begleiten Sie als Gestalter statt Verwalter.
Sie sind in der Immobilienwirtschaft oder einem immobiliennahen Gewerk unternehmerisch aktiv? Sprechen Sie mit uns!
06/08/2026
Wenn Sie regelmäßig mit freien Mitarbeitern arbeiten, droht die Einstufung als abhängige Beschäftigung – mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. auch Lohnsteuer, teils rückwirkend über mehrere Jahre.
Was Sie als Unternehmer beachten müssen:
1️⃣ Weisungsfreiheit dokumentieren: Der Freie muss eigenständig entscheiden können, wann, wo und wie er arbeitet – feste Bürozeiten oder vorgeschriebene Arbeitsweisen sind kritisch.
2️⃣ Mehrere Auftraggeber: Arbeitet Ihr Auftragnehmer auch für andere? Mehrere Auftraggeber sprechen für Selbstständigkeit; eine ausschließliche Tätigkeit für nur einen Auftraggeber ist ein kritisches Indiz.
3️⃣ Eigene Betriebsmittel: Nutzt der Freie überwiegend Ihre Infrastruktur (PC, Software, Büro), kann das ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung sein.
4️⃣ Unternehmerisches Risiko: Trägt der freie Mitarbeiter ein eigenes wirtschaftliches Risiko, arbeitet auf eigene Rechnung und tritt am Markt selbstständig auf?
5️⃣ Eingliederung ins Team: Ist der freie Mitarbeiter in Ihre Arbeitsabläufe eingebunden, nutzt interne E-Mail-Signaturen oder tritt nach außen wie ein Teil Ihres Unternehmens auf?
💡 Praxistipp: Prüfen Sie nicht nur Unterlagen, sondern vor allem die tatsächliche Vertragsdurchführung; eine Gewerbeanmeldung oder ein Steuerbescheid ersetzen keine Statusprüfung. Schließen Sie einen klar formulierten Vertrag ab und achten Sie darauf, dass auch die tatsächliche Durchführung der Vereinbarung der Selbstständigkeit entspricht.
❌ Häufiger Fehler: „Das wird schon nicht auffallen” – bis zur Betriebsprüfung oder einer Meldung bei der Rentenversicherung. Dann drohen Nachzahlungen inklusive Säumniszuschlägen!
Sie arbeiten regelmäßig mit Freelancern? Unser Team von FRP.tax prüft Ihre Verträge, bevor es teuer wird!
04/08/2026
🤝 Flache Hierarchien, lockerer Umgang – so funktioniert Zusammenarbeit bei FRP.tax!
Bei uns pflegen wir ein lockeres Miteinander ohne Kleiderordnung und mit flachen Hierarchien. Titel und Positionen sind Nebensache – entscheidend sind Kompetenz, Engagement und der Beitrag zum gemeinsamen Erfolg.
Was bedeutet das konkret? Jede Stimme zählt, Ideen werden gehört und Verantwortung wird gemeinsam getragen. Ob Azubi oder Partner – bei Teambesprechungen diskutieren wir auf Augenhöhe. Entscheidungen werden partizipativ getroffen, und Feedback fließt in beide Richtungen. 💬 Dieser Führungsstil basiert auf Vertrauen und Eigenverantwortung: Klare Ziele werden gemeinsam definiert, der Weg dorthin kann individuell gestaltet werden.
Das Ergebnis spüren wir im Alltag: mehr Motivation, schnellere Entscheidungen und bessere Lösungen.
Du möchtest in einem Umfeld arbeiten, wo Deine Meinung zählt und Du echte Verantwortung übernehmen kannst? Willkommen bei FRP.tax!