U. + K. Lindenheim Buchhaltungs - EDV Service GmbH

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U. + K. Lindenheim Buchhaltungs - EDV Service GmbH Buchhaltung und EDV Service Leistungen im Überblick

Buchhaltung:

• Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
• Lohnbuchhaltung/Baulohn – lfd.

Lohnabrechnung
• Fertigen der Lohnsteueranmeldung
• Betriebswirtschaftliche Beratung
• Finanz- und Liquiditätsplanung
• Existenzgründungsberatung
• Bonitätsanalyse und Rating
• Controlling
• Unternehmensberatung
• Businesspläne

Sicher werden Sie sich die Frage stellen, worin die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns liegen. Eine überzeugende Antwort ergibt sich nicht nur durch unser Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei werden auch Sie, wie viele unserer Mandanten, zu dem Ergebnis kommen, dass wir, als ein Datenverarbeitung spezialisiertes Unternehmen, rationell und preisgünstig die Anforderungen unserer Auftraggeber erfüllen. Hinz kommen sinnvolle Zusatzleistungen, wie regelmäßige Gespräche und Aufbereitung von Zahlen, die jede unternehmerische Entscheidung erleichtern und objektiv untermauern. Lassen Sie sich ein Angebot von uns machen und sparen Sie ab sofort! Überzeugen Sie sich! Lohnbuchhaltung:
Probleme mit der Lohnbuchhaltung müssen nicht sein! Wir übernehmen für Sie zuverlässig die Lohnbuchhaltung und erstellen für Sie schnell Ihre lfd. Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.

30/07/2026
04/07/2022

Wir suchen ab sofort für unsere Firma U.+K. Lindenheim Service GmbH Verstärkung(m/w/d) für unser Team auf Minijob-Basis und wünschen uns:
• eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten
• Berufserfahrung in dem genannten Aufgabengebiet
• Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung
• gute Kenntnisse inDATEV, MSOffice
• professionellesundfreundlichesAuftretenbeiderMandantenbetreuung
• selbstständige Arbeitsweise
Bewerbungen per Telefon, Post oder E-Mail.
U.+K.LindenheimServiceGmbH•KrummesserWeg8•23919Rondeshagen

Tel.04544-528•[email protected]

GRUNDSTEUERREFORM: PERSÖNLICHE ERKLÄRUNGSPFLICHTDie Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendu...
04/07/2022

GRUNDSTEUERREFORM: PERSÖNLICHE ERKLÄRUNGSPFLICHT

Die Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab dem 1.7.2022 über „Mein Elster“ bereitgestellt. Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet: Eigentümer eines Grundstücks in den o.g. Ländern. Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in den o.g. Ländern. Bei Grundstücken in den o.g. Ländern, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete). Bei Grundstücken in den o.g. Ländern mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes. Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 1.1.2022.
Quelle: BBH

Adresse

Krummesser Weg 8
Rondeshagen
23919

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

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