Gädigk & Partner mbB - Steuerberater

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Gädigk & Partner mbB - Steuerberater Die Gädigk & Partner mbB - Steuerberater ist im Bereich der Steuerberatung tätig. Wir betreuen s

Seit über 20 Jahren beraten wir erfolgreich Firmen- und Privatkunden aus allen Bereichen. Beratung bedeutet für uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden für ihren Erfolg. Seit dem 01.01.1993 war Herr Matthias Gädigk als Steuerberater in Einzelkanzlei in Quickborn tätig. Zum 01.05.2015 entstand die Gädigk & Partner mbB durch Aufnahme von Herrn Tobias Gädigk als Steuerberater. Unseren Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der Rubrik "Produkte".

31/01/2025
02/06/2024

Aktuelles

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Die E-Rechnung für Unternehmen ab 1.1.2025

In Deutschland wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) zukünftig verpflichtend. Diese Änderung ist Teil des sog. Wachstumschancengesetzes, welches am 22.3.2024 die letzte parlamentarische Hürde genommen hat.

Betroffen sind Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen, wenn beide in Deutschland ansässig sind. Die Ansässigkeit wird definiert durch Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte im Inland. Bei der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens muss im Inland ein Teil der Umsätze von der Betriebsstätte aus realisiert werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, steuerlichen Rat einzuholen.

Eine E-Rechnung ist eine in einem speziellen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss einer EU-Norm entsprechen. Ausnahmen für bestimmte Formate können gemacht werden, sofern die erforderlichen Angaben in maschinenlesbarer Form vorliegen. Zu den zulässigen Formaten gehören beispielsweise XRechnung als rein maschinenlesbares Format und ZUGFeRD als hybrides Format, welches eine Kombination aus maschinenlesbaren Daten und einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Rechnung darstellt. Das teilweise bereits von Unternehmen genutzte EDI-Verfahren bleibt zulässig, könnte jedoch künftig Anpassungen erfordern.

Achtung: Eine reine PDF-Rechnung ist ab 1.1.2025 keine elektronische Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“.

Sämtliche Unternehmen ohne Ausnahme müssen ab 1.1.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies z.B. auch Vermieter, Ärzte und PV-Anlagenbetreiber. Es sind noch nicht sämtliche Einzelfragen geklärt, evtl. gibt es noch einen weiteren Zeitaufschub. Es wird noch eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) erwartet.

Ebenfalls ist der Versand von E-Rechnungen grundsätzlich für sämtliche Unternehmen verpflichtend. Hierbei gibt es Übergangsregelungen, die wie folgt aussehen:

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000 € im B2B-Bereich müssen ab 1.1.2027 E-Rechnungen versenden. Bis 31.12.2026 dürfen es noch „sonstige Rechnungen“ sein, z.B. Papierrechnung, PDF-Rechnung.

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz < 800.000 € im B2B-Bereich dürfen bis 31.12.2027 noch „sonstige Rechnungen“ versenden.

Ab 1.1.2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen auch versenden können.

Wer zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2027 noch keine E-Rechnung nutzt, aber ein anderes digitales Format wie z.B. die Rechnung im PDF-Format versendet, benötigt die Zustimmung des Empfängers.

Keine E-Rechnungspflicht gibt es im B2B-Bereich grundsätzlich für nicht steuerbare oder steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise. Für das Privatkundengeschäft (B2C) ist derzeit keine E-Rechnungspflicht geplant.

Wer seiner Verpflichtung zur Teilnahme am E-Rechnungsverkehr nicht wie vorgeschrieben oder zu spät nachkommt, riskiert unter Umständen steuerliche Nachteile und auch Bußgelder von bis zu 5.000 €.

21/08/2023

Wir suchen Verstärkung für unser Team!

Steuerfachangestellte/n oder
Finanz- und Lohnbuchhalter/in (m/w/d)
per 01.12.2023 oder früher (Aushilfe/Teilzeit /Vollzeit).

Ihr Aufgabengebiet umfasst die selbständige Erstellung von Steuererklärungen, die Abwicklung der laufenden Finanzbuchhaltungen sowie die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen unserer Mandanten.

Gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie DATEV/AGENDA -Programmen setzen wir voraus. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung.

Bei Fragen zu unserem Stellangebot stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Gädigk & Partner mbB – Steuerberater -
Harksheider Weg 77
25451 Quickborn
Tel.: 04106/977020
[email protected]

Die Gädigk & Partner mbB - Steuerberater ist im Bereich der Steuerberatung tätig.

Wir betreuen s

Die Kanzlei Gädigk & Partner mbB - Steuerberater  gratuliert herzlichst Frau Jasmin Bödecker zur bestandenen Abschlusspr...
14/07/2023

Die Kanzlei Gädigk & Partner mbB - Steuerberater gratuliert herzlichst Frau Jasmin Bödecker zur bestandenen Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte.

Gut gemacht !

13/10/2022

Information Grundsteuer :

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gädigk

19/06/2022

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Grundsteuer-Reform alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine sog. Feststellungserklärung abzugeben. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege bis einschließlich 31.10.2022 bei dem jeweiligen zuständigen Finanzamt erfolgen.

Welche Infos werden für die Grundsteuererklärung benötigt?
☑️ Lage/Adresse des Grundstücks
☑️ Grundstücksfläche
☑️ Bodenrichtwert
☑️ Grundstücksart (EFH, ZFH, Mietwohngrundstück, Unbebautes Grundstück...)
☑️ Baujahr oder Altersklasse
☑️ Aktuelle Wohn-/Nutzfläche
☑️ Steuer-Nr. + Finanzamt (siehe letzten Grundsteuerbescheid)
☑️ Mietniveaustufe

Sofern wir Sie hierzu beraten dürfen, kommen Sie bitte schnellstmöglich auf uns zu. Eine Checkliste mit den notwendigen Unterlagen können Sie gerne in unserer Kanzlei anfordern.

Für weitere Auskünfte und Erläuterungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias und Tobias Gädigk
Steuerberater

Adresse

Harksheider Weg 77
Quickborn
25451

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:45

Telefon

+494106977020

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