17/06/2026
Die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung kommt – sind Ihre Unterlagen wirklich prüfungssicher?
Alle 4 Jahre prüft die Deutsche Rentenversicherung Arbeitgeber. Dabei geht es längst nicht nur um Sozialversicherungsbeiträge.
Geprüft werden unter anderem:
• Arbeitsverträge und Stundennachweise
• Einhaltung des Mindestlohns
• Scheinselbstständigkeit
• Meldungen zur Sozialversicherung
• Künstlersozialabgabe
Fehlende Unterlagen oder Fehler können schnell zu hohen Nachzahlungen, Säumniszuschlägen und weiteren Konsequenzen führen.
Unser Tipp: Nicht erst reagieren, wenn die Prüfungsankündigung im Briefkasten liegt. Lassen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig prüfen.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung.
29/05/2026
Ab 2027 wird es ernst: Entgeltunterlagen dürfen grundsätzlich nur noch digital geführt werden.
Das betrifft z. B.:
– Arbeitsverträge
– Lohnunterlagen
– Arbeitszeitnachweise
– Krankmeldungen
– Sozialversicherungsunterlagen
Papierordner reichen künftig nicht mehr aus. Auch „irgendwo abgespeicherte PDFs“ können problematisch werden.
Die Deutsche Rentenversicherung will Betriebsprüfungen künftig weitgehend digital durchführen. Unternehmen müssen Unterlagen deshalb elektronisch, vollständig und nachvollziehbar archivieren.
Besonders wichtig:
Die bisher möglichen Ausnahmen für kleinere Betriebe laufen Ende 2026 aus.
Wer seine Prozesse nicht rechtzeitig umstellt, riskiert später Ärger bei Betriebsprüfungen und unnötigen Verwaltungsaufwand.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Lohn- und Personalorganisation zu prüfen. Wir unterstützen gerne bei der praktischen Umsetzung.
19/05/2026
Sommerferien geplant und ein Tiersitter gebucht? 🐶☀️
Viele wissen nicht:
Auch die Betreuung von Haustieren kann steuerlich begünstigt sein.
Kosten für die Betreuung im eigenen Haushalt oder durch einen Petsitter können unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen.
Das bedeutet:
20 % der Kosten können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Wichtig:
Rechnung aufbewahren und unbar bezahlen.
Gerade zur Urlaubszeit lohnt sich ein Blick auf diese oft vergessene Steuerersparnis.
Wir prüfen gerne, welche Kosten bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden können.
14/05/2026
Christi Himmelfahrt = Feiertagszuschläge nicht vergessen
Viele Arbeitgeber verschenken bares Geld:
Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.
Wichtige Eckpunkte:
• Feiertagszuschläge bis zu 125 % steuerfrei
• Sonntagszuschläge bis zu 50 % steuerfrei
• Nachtzuschläge grundsätzlich bis zu 25 % steuerfrei
• Voraussetzung: Zuschläge müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden
• Dokumentation der tatsächlich geleisteten Zeiten ist Pflicht
Gerade an Feiertagen steckt hier oft erhebliches Einsparpotenzial für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wir prüfen gerne, ob bei Ihnen noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
28/04/2026
Stundenaufzeichnungen sind kein „Nice-to-have“ – sie sind Pflicht!
Wer Mitarbeiter nach dem Mindestlohngesetz beschäftigt, muss Arbeitszeiten sauber dokumentieren. Und jetzt kommt der Punkt, den viele unterschätzen:
Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.
Aber Vorsicht:
Bei Prüfungen durch Zoll oder Finanzamt kann es schnell eng werden, wenn Unterlagen fehlen – auch über diesen Zeitraum hinaus.
Unser Rat:
Nicht auf Kante nähen. Wer sauber arbeitet, bewahrt solche Unterlagen besser 6 Jahre auf.
Sonst wird aus einer kleinen Nachlässigkeit schnell ein teures Problem.
Im Zweifel: lieber einmal mehr prüfen lassen als später zahlen.
25/04/2026
Spargel gekocht – und die Schalen landen im Müll?
Kommt Ihnen bekannt vor?
Genau so passiert es auch im Unternehmen:
Werte sind da – werden aber nicht genutzt.
Steuerlich bedeutet das:
Potenziale bleiben liegen. Gestaltungsspielräume werden verschenkt. Geld geht verloren.
Mein Tipp:
Schauen Sie nicht nur auf das Offensichtliche. Oft steckt der größte Hebel im „Rest“.
Wer seine Möglichkeiten nicht nutzt, zahlt am Ende drauf.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen noch ungenutztes Potenzial schlummert.
22/04/2026
Aus gegebenem Anlass, jetzt kommt wieder wie jedes Jahr die Zeit wo ich gefragt werde, warum wir schon den Jahresabschluss erstellen ?!?
Jahresabschluss 2025 – Frist nicht unterschätzen!
Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss bis zum 30. Juni 2026 feststellen – so verlangt es das Handelsgesetzbuch.
Gemeint ist die Erstellung und Feststellung durch die Gesellschafterversammlung, nicht die Abgabe beim Finanzamt.
Wer die Frist ignoriert, geht ein echtes Haftungsrisiko ein.
Handeln Sie rechtzeitig und sprechen Sie uns an.
07/04/2026
Arbeitszeiten nicht sauber dokumentiert? Dann wird’s schnell teuer.
Viele unterschätzen die Pflicht zur Stundenaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Gerade in bestimmten Branchen ist das kein „Kann“, sondern ein klares „Muss“.
Fehlen Aufzeichnungen oder sind sie unvollständig, geht das im Zweifel zu euren Lasten. Im schlimmsten Fall drohen empfindliche Bußgelder – und ihr müsst nachweisen, dass der Mindestlohn überhaupt gezahlt wurde.
Unser Rat: Arbeitszeiten täglich, vollständig und nachvollziehbar erfassen. Keine Lücken, keine Schätzungen.
Wer hier sauber arbeitet, spart sich später viel Ärger. Wer nicht, zahlt drauf.
04/04/2026
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