26/10/2026
Offenlegungsfrist im Blick behalten! 💡📅
Die Frist zur Offenlegung vieler Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 endet am 31. Dezember 2026.
Wer zur Offenlegung im Unternehmensregister verpflichtet ist, sollte die Unterlagen rechtzeitig vorbereiten und einreichen, um unnötige Nachfragen oder Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden.
✔️ Jahresabschluss prüfen
✔️ Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
✔️ Frist rechtzeitig einplanen
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die Offenlegung für den Jahresendspurt vorzubereiten.