20/10/2026
🇦🇹💶🇩🇪 In Österreich wohnen, in Deutschland arbeiten – und der Ehepartner darf nur mit angezogener Handbremse verdienen? 🚗😅
Klingt nach einem ungewöhnlichen Beziehungstipp. Hat aber einen ernsten steuerlichen Hintergrund! 😉
👩❤️👨 Wohnen beide Ehegatten (nur!) in Österreich und erzielt einer in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte, stellt sich die Frage: Ist eine Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting in Deutschland möglich?
Das betrifft etwa Beschäftigte, die im deutschen Landesinneren arbeiten oder deren Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst in Deutschland zu versteuern sind. 🏢
💡 Nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG kommt es insbesondere auf zwei alternative Voraussetzungen an:
👉 Mindestens 90 % der gemeinsamen Einkünfte unterliegen der deutschen Einkommensteuer.
ODER
👉 Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den doppelten Grundfreibetrag nicht. 💶
🚨 Und genau hier lauert die Steuerfalle!
Wer mit seinen österreichischen Einkünften weit über diesen Grenzen liegt, nimmt den Wegfall des Ehegattensplittings vielleicht bewusst in Kauf.
😱 Aber wer die Grenze nur ganz knapp überschreitet und dadurch plötzlich mehrere Tausend Euro mehr Steuern zahlt, dürfte sich gewaltig ärgern!
Erst recht, wenn sich das durch rechtzeitige Planung hätte vermeiden lassen. 💸
🇦🇹 Deshalb unser augenzwinkernder Tipp: Beim Geldverdienen in Österreich vielleicht lieber die Handbremse angezogen lassen! 🚗😂
Natürlich soll niemand blind auf Einkommen verzichten. Aber gerade bei Grenzfällen lohnt es sich, vorher genau nachzurechnen und steuerlich geschickt zu planen! 🧮😉
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⚠️ Disclaimer: Steuerliche Themen lassen sich in kurzen Videos nicht vollständig erklären. Für Details recherchiere selbst oder sprich mit deiner Steuerberaterin / deinem Steuerberater.