02/10/2026
Mal so zur Info
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Das Maßnahmenpaket soll vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern zugutekommen.
Insgesamt geht es um ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro, das bis 2028 seine volle Wirkung entfalten soll. 💵
Hier sind die wichtigsten Punkte, die sich ab dem 1. Januar 2027 ändern sollen:
- Grundfreibetrag steigt: Der Betrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, wird angehoben. 2027 steigt er auf 12.564 € und 2028 weiter auf 12.900 € (aktuell liegt er bei 12.348 €).
- Höheres Kindergeld: Das Kindergeld klettert in zwei Schritten von derzeit 259 € auf 267 € (2027) und schließlich auf 272 € (2028) pro Kind und Monat. Auch die Kinderfreibeträge ziehen entsprechend an.
- Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Die Werbungskostenpauschale steigt um 200 € auf 1.430 €.
- Tarifabflachung: Der Einkommensteuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 € etwas abgeflacht, wodurch der reguläre Spitzensteuersatz von 42 % erst geringfügig später greift.
- Zuschläge für Schichtarbeit: Der maximal zulässige Grundlohn bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 € auf 75 € pro Stunde angehoben.
- Neue Stufen bei hohen Einkommen: Der sogenannte Reichensteuersatz (45 %) soll künftig schon ab 250.000 € greifen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € wird eine neue "Superreichensteuer" von 47 % eingeführt.
- Kürzung beim Handwerkerbonus: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird reduziert. Der abzugsfähige Satz sinkt von 20 % auf 15 %, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €.
- Teurere Minijobs: Der einheitliche Pauschsteuersatz für Minijobs steigt von 2 % auf 5 %.
Da es sich um einen Regierungsentwurf handelt, müssen Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren noch zustimmen – Änderungen sind also noch möglich.
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