03/10/2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den gesetzlichen Zinssatz zur Kapitalwertberechnung lebenslanger Nutzungen und Leistungen in Höhe von 5,5 Prozent für verfassungsgemäß erklärt. Dies gilt unabhängig vom allgemein niedrigeren Zinsniveau und ungeachtet des niedrigeren Zinssatzes für die ertragsteuerliche Vollverzinsung in Höhe von 1,8 Prozent. Beide Zinssätze stehen nebeneinander und sind nicht miteinander vergleichbar.