KFR Steuerberatungsgesellschaft

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🚗⚡ Selbstgetragene Stromkosten beim E-Dienstwagen: Was ändert sich 2026?Wer seinen E- oder Hybriddienstwagen zu Hause lä...
01/10/2026

🚗⚡ Selbstgetragene Stromkosten beim E-Dienstwagen: Was ändert sich 2026?
Wer seinen E- oder Hybriddienstwagen zu Hause lädt und die Stromkosten selbst trägt, kann diese grundsätzlich weiterhin steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen.
Seit 2026 gelten dabei neue Regeln:

🔌 Strommenge nachweisen
Die geladene Strommenge muss nachvollziehbar dokumentiert werden – z. B. über Wallbox, Fahrzeugzähler, App oder Ladelog. Selbst erstellte oder nachträglich veränderbare Aufstellungen reichen nicht aus.

⚖️ Wahlrecht
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich zwischen:
➡️ den tatsächlichen Stromkosten
➡️ der Strompreispauschale
wählen.
Die Pauschale wird anhand der nachgewiesenen Strommenge und des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Strompreises berechnet.

📅 Einheitlich für das Kalenderjahr
Das gewählte Verfahren gilt grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr.
Auch bei einer privaten Photovoltaikanlage kann die Strompreispauschale genutzt werden. Zudem können Ladeverluste grundsätzlich berücksichtigungsfähig sein.

Unser Fazit:
Die steuerfreie Erstattung bleibt 2026 möglich – die Dokumentation der Ladevorgänge wird jedoch wichtiger.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Abrechnungsprozesse und Nachweismöglichkeiten sollten überprüft werden. Arbeitnehmer sollten auf eine nachvollziehbare und fahrzeugbezogene Erfassung der Ladevorgänge achten.

🏠 Immobilienverkauf: Wann beginnt bzw. endet die 10-Jahres-Frist?Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 18.06.2...
23/09/2026

🏠 Immobilienverkauf: Wann beginnt bzw. endet die 10-Jahres-Frist?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 18.06.2026 – IX B 24/26 seine bisherige Rechtsprechung zur Berechnung der Spekulationsfrist nach § 23 EStG bestätigt. ⚖️

🔎 Worauf kommt es an?
Bei einem privaten Immobilienverkauf ist für die 10-jährige Frist grundsätzlich auf den Abschluss der bindenden Kaufverträge abzustellen – und nicht auf den späteren Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.

👉 Bei Immobilien bedeutet das regelmäßig:
Notarieller Kaufvertrag = maßgeblicher Zeitpunkt (obligatorischer Vertragsabschluss).

📌 Beispiel:
Eine Immobilie wird am 15.10.2016 gekauft.
Der Verkauf erfolgt am 14.10.2026 durch Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

➡️ Auch wenn das wirtschaftliche Eigentum erst später übergeht, kann der Verkauf noch innerhalb der 10-Jahres-Frist liegen und damit grundsätzlich ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen.

💡 Wichtig:
Nicht der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten entscheidet über die Frist. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem sich Käufer und Verkäufer rechtlich bindend zum Kauf bzw. Verkauf verpflichtet haben.
Der BFH begründet dies auch damit, dass eine Anknüpfung an den späteren Übergang des wirtschaftlichen Eigentums den Vertragsparteien zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Fristberechnung eröffnen würde.

⚠️ Praxis-Tipp:
Wer eine Immobilie kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkaufen möchte, sollte das Datum des notariellen Kaufvertrags besonders genau prüfen. Schon wenige Tage können steuerlich entscheidend sein.
📚 BFH, Beschluss vom 18.06.2026 – IX B 24/26



(KI generiert)

🚨 ACHTUNG: BETRUG IM NAMEN DES FINANZAMTS! 🚨Aktuell häufen sich wieder Phishing-Mails und betrügerische Telefonanrufe, b...
13/09/2026

🚨 ACHTUNG: BETRUG IM NAMEN DES FINANZAMTS! 🚨
Aktuell häufen sich wieder Phishing-Mails und betrügerische Telefonanrufe, bei denen sich Kriminelle als Finanzamt, ELSTER, Bundeszentralamt für Steuern oder sogar als Kreditinstitut ausgeben.

Die Nachrichten wirken dabei häufig täuschend echt. Verwendet werden beispielsweise das ELSTER-Logo, bekannte Designs oder Betreffzeilen wie „Neue Nachricht in Ihrem ELSTER-Postfach“.

🎣 Typische Maschen:
➡️ Hinweise auf angeblich versäumte Offenlegungspflichten – teilweise sogar bei Unternehmen, die gar keiner Offenlegungspflicht unterliegen
➡️ angebliche Steuererstattungen oder offene Steuerforderungen
➡️ künstlicher Zeitdruck wegen vermeintlicher Fristen
➡️ Aufforderung, ELSTER-Zugangsdaten über einen Link zu bestätigen
➡️ telefonische Aufforderungen zur sofortigen Begleichung einer angeblichen Steuerschuld

🎯 Ziel der Betrüger:
Die Empfänger sollen dazu gebracht werden, Anmeldedaten, Kontoinformationen oder Kreditkartendaten preiszugeben.

⚠️ Wichtig zu wissen:
Die Steuerverwaltung fordert niemals per E-Mail, SMS oder telefonisch zur Herausgabe sensibler Daten wie
❌ Steuernummer
❌ Steueridentifikationsnummer
❌ Kontoverbindung
❌ Kreditkartennummer
❌ PIN
❌ Antworten auf Sicherheitsfragen
auf.

Auch Steuerdaten, Steuerbescheide oder Rechnungen werden nicht als E-Mail-Anhang versendet.

🔐 So schützen Sie sich:
➡️ Keine Links in verdächtigen Nachrichten anklicken
➡️ Keine Anhänge aus unbekannten E-Mails öffnen
➡️ ELSTER immer direkt über die offizielle Website aufrufen
➡️ Im Zweifel das ELSTER-Postfach direkt prüfen
➡️ Bei angeblichen Steuerforderungen zunächst das zuständige Finanzamt kontaktieren
➡️ Bei betrügerischen Anrufen: keine Zahlung leisten und Strafanzeige erstatten

💡 Merke: Eine seriös wirkende E-Mail ist noch lange keine seriöse E-Mail.
Gerade weil die Betrugsversuche immer professioneller aussehen, lohnt sich ein kurzer zusätzlicher Check.

💶 Du pflegst einen Angehörigen? Bis zu 1.800 € Pauschbetrag sichern!Wer eine pflegebedürftige Person persönlich und unen...
09/09/2026

💶 Du pflegst einen Angehörigen? Bis zu 1.800 € Pauschbetrag sichern!
Wer eine pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich bei sich zuhause oder in der Wohnung des Bedürftigen pflegt, kann ohne Einzelnachweis einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 € geltend machen.

❤️ Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
➡️ Pflegegrad 2: 600 €
➡️ Pflegegrad 3: 1.100 €
➡️ Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Hilflosigkeit: 1.800 €
Die tatsächliche Höhe der entstandenen Pflegeaufwendungen spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.

📄 Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Steuererklärung solltest du insbesondere folgende Nachweise bereithalten:
✔️ Bescheid über den Pflegegrad
✔️ Bei Hilflosigkeit: Nachweis über das Merkzeichen „H“ bzw. entsprechender Bescheid
✔️ Identifikationsnummer der gepflegten Person

⚠️ Wichtig beim Pflegegeld:
Wird Pflegegeld an die Pflegeperson weitergeleitet, kann dies den Pflegepauschbetrag grundsätzlich ausschließen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Pflegegeld treuhänderisch verwaltet und ausschließlich für Aufwendungen der pflegebedürftigen Person verwendet wird. Dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.

👥 Übrigens: Der Pflegepauschbetrag ist nicht ausschließlich auf Familienangehörige beschränkt. Eine enge persönliche Beziehung zur gepflegten Person kann ausreichen – beispielsweise auch bei langjähriger Nachbarschaftshilfe.

🛌 Hotel-Check-out: Die Betten waren traumhaft, die Rechnung ist der Albtraum. 📋👀Du kennst das: Du kommst tiefenentspannt...
24/06/2026

🛌 Hotel-Check-out: Die Betten waren traumhaft, die Rechnung ist der Albtraum. 📋👀

Du kennst das: Du kommst tiefenentspannt vom Businesstrip zurück, willst nur kurz die Hotelrechnung einreichen – und plötzlich stehst du vor einer mathematischen Masterarbeit. Willkommen im Steuer-Dschungel! 🌴🤠

Die große Frage: 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
Das Finanzamt unterscheidet hier nämlich streng zwischen „Überleben“ und „Luxus“:

🛏️ Du schläfst im Bett? Unbedingt notwendig, also 7 %!

📺 Du guckst Pay-TV oder nutzt das Hotel-WLAN? Absoluter Luxus, direkt 19 %!

⚠️ Der absolute Endgegner seit dem 01.01.: Das Frühstück!
Früher war alles einfacher. Heute gilt: Krümel-Trennung auf Endlevel! Das Hotel muss dein Frühstück jetzt aufsplitten.
🥐 Das Croissant läuft mit 7 % (Speise).
☕ Der Kaffee dazu mit 19 % (Getränk).
Wer hätte gedacht, dass ein Espresso steuerrechtlich so viel komplizierter ist als ein ganzes Hotelzimmer? (Und der EuGH hat diesen Wahnsinn erst vor ein paar Wochen im März offiziell abgenickt. Danke für nichts! ⚖️😂)

💡 Kleiner Trost: Wenn du den Trip komplett verpennst und stornieren musst, fällt darauf keine Umsatzsteuer an. Schadensersatz ist steuerfrei – immerhin etwas!

Du hast besseres zu tun, als Kaffee und Brötchen steuerlich zu scheiden?
Verständlich. Bevor du die Nerven verlierst und deine Belege frustriert aus dem Fenster wirfst: Gib den Papierkram einfach uns! 🗂️💥

Wir von der KFR-Steuerberatung lieben diesen Steuer-Wahnsinn (ja, wirklich!) und holen für dein Business jeden Cent Vorsteuer zurück – ganz ohne Kaffee-Koma. 💼✨

Wisch dich durch die Slides für die ultimative „7 % vs. 19 %“-Checkliste und speichere den Beitrag für die nächste Dienstreise! 💾➡️

Was war der kurioseste Posten, den du je auf einer Hotelrechnung entdeckt hast? Schreib es uns in die Kommentare! 👇

🛑 Wichtige Steuer-News: Der BFH zieht die Daumenschrauben beim IAB an! 📉💼Plant ihr in eurem Unternehmen größere Anschaff...
05/06/2026

🛑 Wichtige Steuer-News: Der BFH zieht die Daumenschrauben beim IAB an! 📉💼
Plant ihr in eurem Unternehmen größere Anschaffungen? Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) könnt ihr bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten schon vorab steuermindernd absetzen! 💸

Aber Vorsicht: Das Steuerprivileg gilt nur bis zu einer Gewinngrenze von 200.000 €. Und genau hier hat der X. Senat des Bundesfinanzhof (BFH) jetzt ein knallhartes Urteil gefällt!

⚖️ Bilanzgewinn vs. Steuerlicher Gewinn?
Bisher war umstritten, welcher Gewinn zählt:

❌ Der bilanzielle Gewinn (vorteilhaft, da z.B. durch die Gewerbesteuerrückstellung gemindert)?
🎯 Oder der steuerliche Gewinn (nach außerbilanziellen Korrekturen, bei denen die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet wird)?

Der BFH hat ganz aktuell entschieden: Maßgebend ist der steuerliche Gewinn! Für viele mittelständische Betriebe wird der IAB damit leider weiter eingeschränkt. 😟

🕊️ Ein kleiner Funke Hoffnung bleibt...
Die exakt gleiche Frage liegt noch dem III. Senat des BFH vor. Entscheidet dieser anders, muss der „Große Senat“ als Schiedsrichter ran. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! 😉

💡 Unser KFR-Tipp:
Gerade bei solchen Detailfragen ist eine vorausschauende Steuerplanung das A und O. Wir prüfen eure Gewinngrenzen punktgenau, damit ihr keine Steuervorteile liegen lasst! 📊🚀

Euer KFR-Team ❤️

Pfingsten steht vor der Tür und das bedeutet: Ein zusätzlicher Tag, um die Akkus aufzuladen, das Grillwetter zu genießen...
22/05/2026

Pfingsten steht vor der Tür und das bedeutet: Ein zusätzlicher Tag, um die Akkus aufzuladen, das Grillwetter zu genießen oder einfach mal absolut gar nichts zu tun.

Und das Beste daran? Das Finanzamt macht über die Feiertage auch mal Pause. Deine Steuerbelege laufen dir nicht weg – versprochen! 🤫

Damit du das lange Wochenende komplett ohne schlechtes Gewissen und Steuer-Kopfschmerz genießen kannst, sorgen wir dafür, dass digital alles glattläuft - aber auch erst wieder nach Pfingsten 🤣

Unsere 3 Tipps für ein entspanntes Pfingstwochenende:
📱 Smartphone-Fasten: Lass die Scanner-App mal bis Dienstag ruhen (außer du hast den ultimativen Gastro-Beleg beim Pfingstausflug erwischt!).
☕ Kaffee statt Kennzahlen: Schalte den Kopf aus und schau lieber in die Sonne als auf die BWA.
🍰 Genießen: Gönn dir ein extra Stück Kuchen. Das ist zwar nicht steuerlich absetzbar, aber verdammt gut für die Seele.

Wir wünschen dir, deinem Team und deiner Familie ein wunderbares, erholsames Pfingstwochenende! 🌸☀️

👋 Und, wie verbringst du die freien Tage? Balkonien, Kurztrip oder doch heimlich Belege sortieren? Schreib es uns in die Kommentare!

Verkauf von Anlagevermögen 🚜 und stehender Ernte 🌾 unterliegt der USt-Regelbesteuerung❗Ab dem 01.07.2026 gilt für pausch...
19/04/2026

Verkauf von Anlagevermögen 🚜 und stehender Ernte 🌾 unterliegt der USt-Regelbesteuerung

❗Ab dem 01.07.2026 gilt für pauschalierende Land- und Forstwirte beim Verkauf von Maschinen, Geräten und auch beim Verkauf der stehenden Ernte grundsätzlich die Regelbesteuerung (also nicht mehr die Umsatzsteuerpauschalierung). Dies folgt aus einem BMF-Schreiben vom 12.11.2025 und einer BFH-Entscheidung aus 2023, die die bisherige Vereinfachungsregelung aufheben. Der Verkauf von Vieh als Anlagevermögen bleibt weiterhin pauschal besteuert.

✅ Für Verkäufe, die bis zum 30.06.2026 ausgeführt werden, gilt eine Übergangsregelung. Hier wird es nicht beanstandet, wenn noch die Pauschalierung angewendet wird, sofern die Lieferung bis zu diesem Datum erfolgt. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Lieferung, nicht der Vertragsschluss oder die Zahlung.

❌ Wird nach dem 01.07.2026 eine Maschine, ein Gerät oder die stehende Ernte verkauft, muss die Regelbesteuerung angewendet und Umsatzsteuer abgeführt werden. Eine Ausnahme besteht beim Verkauf der stehenden Ernte, wenn eine entsprechende Erntevereinbarung abgeschlossen wird – dann bleibt die Pauschalierung möglich.

❌ Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Anwendung der Regelbesteuerung unabhängig von der ertragsteuerlichen Gewinnermittlungsart gilt. Das heißt, auch ein § 13a-EStG-Landwirt ist verpflichtet, die Umsätze der Regelbesteuerung zu unterwerfen und Umsatzsteuererklärungen abzugeben.

➡️ Wer noch von der Pauschalierung profitieren will, sollte Maschinenverkäufe und Verkäufe der stehenden Ernte möglichst vor dem 01.07.2026 abschließen 💰.

🥂 Sektkorken-Alarm bei KFR! 🥂Wir haben Grund zu feiern: Unsere liebe Kollegin Frau Daniela Stöckelhuber hat letzte Woche...
10/04/2026

🥂 Sektkorken-Alarm bei KFR! 🥂

Wir haben Grund zu feiern: Unsere liebe Kollegin Frau Daniela Stöckelhuber hat letzte Woche ihre mündliche Prüfung gerockt und ist jetzt ganz offiziell Steuerberaterin gem. § 58 StberG | M.Sc. 🎓✨

Wir wissen, wie viel Herzblut, Disziplin, Wocheneden und späte Abende sie in diese Zeit gesteckt hat. Umso mehr freuen wir uns jetzt mit ihr über diesen riesigen Meilenstein.
Wir sind wahnsinnig stolz, sie in unserem Team in Oettingen zu haben!

Liebe Frau Stöckelhuber, herzlichen Glückwunsch zu diesem mega Erfolg! Auf alles, was noch kommt! 🚀

Ihr Team von KFR

🐣🌷 Frohe Ostern wünscht Ihre KFR-Steuerberatung! 🌷🐣Liebe Mandantinnen und Mandanten,zwischen Eiersuche, Frühlingssonne u...
05/04/2026

🐣🌷 Frohe Ostern wünscht Ihre KFR-Steuerberatung! 🌷🐣

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

zwischen Eiersuche, Frühlingssonne und vielleicht dem ein oder anderen Schokoladenhasen möchten wir Ihnen einfach einmal Danke sagen: für Ihr Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die vielen gemeinsamen „steuerlichen Abenteuer“.

Keine Sorge – wir lassen Sie auch an den Feiertagen nicht im Stich… zumindest gedanklich nicht 😉
Die Zahlen dürfen jetzt aber erst einmal Pause machen!

Genießen Sie die Osterzeit, tanken Sie neue Energie und lassen Sie es sich gutgehen.

Herzliche Grüße
Ihr Team der KFR-Steuerberatung 🐰📊

Adresse

Entengraben, 32 A
Oettingen In Bayern
86732

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 16:30
Dienstag 07:30 - 16:30
Mittwoch 07:30 - 16:30
Donnerstag 07:30 - 16:00
Freitag 07:30 - 12:00

Telefon

+49908296760

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