20/10/2026
💻 Laptop absetzen – so einfach geht's!
Seit 2021 gelten vereinfachte Regeln für Computer, Laptops und Software:
✅ Sofortabschreibung: Computer-Hardware und Software können im Jahr der Anschaffung komplett als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden – unabhängig vom Kaufpreis! Die frühere Grenze von 800 Euro und die Abschreibung über 3 Jahre entfallen.
✅ Was zählt dazu? • Laptops, PCs, Tablets • Monitore, Drucker, Scanner • Software (auch Lizenzen) • Zubehör wie Tastatur, Maus
✅ Berufliche Nutzung: Bei ausschließlich beruflicher Nutzung: voller Abzug! Bei gemischter Nutzung: nur der berufliche Anteil ist absetzbar (mindestens 10%, besser nachweisbar über 50%).
✅ Arbeitnehmer: Kaufst Du den Laptop selbst (nicht vom Arbeitgeber gestellt), kannst Du ihn als Werbungskosten absetzen.
✅ Selbstständige: Betriebsausgaben in voller Höhe – sofern die Nutzung überwiegend betrieblich ist.
💡 Rechnung aufbewahren: Bewahre Kaufbelege mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids auf!
📞 Haben Sie Fragen zum Absetzen von Arbeitsmitteln? Unser Team von TT steuerBERATUNG GmbH berät Sie gerne!