14/10/2026
Kassenführung – Ordnung muss sein! 💶
Die ordnungsgemäße Kassenführung ist für bargeldintensive Unternehmen Pflicht und wird bei Betriebsprüfungen besonders kritisch geprüft. Jede Bareinzahlung und -auszahlung muss einzeln, zeitnah und unveränderbar dokumentiert werden. Nachträgliche Korrekturen sind nicht zulässig – Fehler müssen durch Storno- bzw. Gegenbuchungen transparent gemacht werden.
Seit Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gelten strenge technische Anforderungen an elektronische Kassensysteme: Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme ist eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben. Die manipulationssicheren Kassendaten (Belege/Journale) sind 10 Jahre aufzubewahren; seit 2025 besteht zudem eine Meldepflicht der Kassensysteme beim Finanzamt (ELSTER). Auch Privatentnahmen müssen sauber und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung ordnungsgemäßer Kassensysteme und bei Ihrer Kassenführung. Kontaktieren Sie uns!