22/10/2026
💼 Hauptjob + Minijob: Was gilt 2026?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kannst Du grundsätzlich einen Minijob mit durchschnittlich bis zu 603 € monatlich ausüben.
1️⃣ Ein Minijob neben dem Hauptjob: Der zuerst aufgenommene Minijob kann als Minijob bestehen bleiben. Der Arbeitgeber kann ihn unter den Voraussetzungen des § 40a EStG pauschal mit 2 % oder individuell nach den Lohnsteuermerkmalen versteuern.
2️⃣ Ein weiterer Minijob: Nimmst Du neben Hauptjob und erstem Minijob noch einen weiteren Minijob auf, wird dieser sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
3️⃣ Gleicher Arbeitgeber: Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber werden grundsätzlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet und nicht einfach in Hauptjob und separaten Minijob aufgeteilt.
💡 Wichtig: Die kurzfristige Beschäftigung mit einer zeitlichen Grenze von grundsätzlich drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ist eine eigene Beschäftigungsform und nicht mit dem Minijob mit Verdienstgrenze gleichzusetzen.
Du hast mehrere Jobs und bist unsicher, wie sie abgerechnet werden? Wir helfen Dir gerne weiter.