08/10/2026
Schon gewusst? Ein Minijob neben dem Hauptjob kann steuerlich anders behandelt werden!
Viele glauben, ein Minijob ist immer steuerfrei – das stimmt so nicht. Ein Minijob kann für den Arbeitnehmer steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2% versteuert. Das gilt auch neben einem Hauptjob.
Das musst Du bei mehreren Jobs beachten:
1️⃣ Ein Minijob neben dem Hauptjob: Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit durchschnittlich bis zu 603 € monatlich ausgeübt werden.
2️⃣ Weiterer Minijob: Ein zusätzlicher Minijob wird sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist dann kein Minijob mehr.
3️⃣ Gleicher Arbeitgeber: Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber werden grundsätzlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet.
Wichtig: Die kurzfristige Beschäftigung mit einer zeitlichen Grenze von grundsätzlich drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ist eine eigene Beschäftigungsform.
💡 Praxistipp: Informiere alle Arbeitgeber über Deine anderen Jobs – so vermeidest Du Nachzahlungen.
Du hast mehrere Jobs und bist unsicher? Wir prüfen, ob Du richtig versteuert wirst!