08/10/2026
🎨 Sie beauftragen selbstständige Kreative? Dann kann die Künstlersozialabgabe relevant sein.
Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt unter anderem von der konkreten Tätigkeit und der Art des Auftrags ab.
Betroffen sein können beispielsweise Leistungen aus den Bereichen Grafik, Illustration, Text, Fotografie, Musik oder Gestaltung. Auch bei Web- und Social-Media-Leistungen kommt es auf die konkrete Tätigkeit an.
💡 Für 2026 beträgt der Abgabesatz 4,9 %. Bei Eigenwerbung und in Fällen der sogenannten Generalklausel gilt grundsätzlich ein Grenzbetrag von 1.000 € im Kalenderjahr.
Nicht jede externe Dienstleistung ist abgabepflichtig. Eine Prüfung des Einzelfalls schafft Klarheit.
Sie beauftragen regelmäßig externe Kreative? Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Einordnung.