22/10/2026
🌟 Schon gewusst? Verluste können clever genutzt werden!
📉 Verluste richtig steuern – mit dem Verlustabzug nach § 10d EStG:
1️⃣ Verluste sind kein reines Ärgernis – sie können zu echten Steuervorteilen führen!
2️⃣ Verlustrücktrag: Verluste können mit Gewinnen aus den zwei vorangegangenen Veranlagungszeiträumen verrechnet werden – bis 1 Mio. € bei Einzelveranlagung, bis 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung.
3️⃣ Verlustvortrag: Nicht ausgeglichene Verluste werden automatisch in zukünftige Jahre vorgetragen. Bis zu 1 Mio. Euro können unbeschränkt verrechnet werden, darüber hinaus bis zu 70 Prozent des darüber liegenden Gewinns.
💡 Auch GmbHs und andere Kapitalgesellschaften können den Verlustabzug nutzen. Über § 8 Abs. 1 KStG gelten die Regelungen des § 10d EStG grundsätzlich entsprechend. Ein Verlustrücktrag ist damit grundsätzlich in die zwei vorangegangenen Veranlagungszeiträume möglich; für Kapitalgesellschaften gilt dabei die Höchstgrenze von 1 Mio. €.
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