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BBC European TAX Steuerberatungsgesellschaft Steuerberatung für Unternehmer und Geschäftsführer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten in Europa, insbesondere in Deutschland, Ungarn, Rumänien und Schweiz

E-számla 2027-től: mely vállalkozásoknak kell átállniuk Németországban, és mi érvényes az európai partnerekkel folytatot...
23/10/2026

E-számla 2027-től: mely vállalkozásoknak kell átállniuk Németországban, és mi érvényes az európai partnerekkel folytatott ügyletekre?

2025 óta a Németországban letelepedett vállalkozásoknak biztosítaniuk kell az e-számlák fogadását. A németországi B2B-ügyletek számlázásában 2027-ben új szakasz kezdődik:

• Ha a 2026-os árbevétel meghaladja a 800 000 eurót, az egyéb számlákra vonatkozó átmeneti szabály 2026 végén lejár.
• Legfeljebb 800 000 eurós előző évi árbevételnél a törvényi feltételek mellett 2027 végéig még egyéb számla is kiállítható.
• A német Kleinunternehmer-szabályozás alá tartozók mentesülnek az e-számla kiállítási kötelezettsége alól, de az e-számlák fogadását biztosítaniuk kell.

Egy egyszerű PDF Németországban nem minősül a törvény szerinti e-számlának. Megfelelő strukturált formátum például az XRechnung vagy egy megfelelő ZUGFeRD-formátum.

Az országok rendszerei eltérnek: Romániában az érintett számlákat főszabály szerint a kiállítástól számított öt munkanapon belül kell továbbítani a RO e-Factura rendszerbe. Magyarországon a számlaadatokat elektronikusan kell jelenteni a NAV-nak. Ausztriában és Svájcban jelenleg nincs általános kötelezettség strukturált e-számla kiállítására a belföldi B2B-ügyleteknél; a közintézményeknek kiállított számlákra külön előírások vonatkoznak.

Dr. Beata Baroth azt javasolja, hogy a határokon átnyúló tevékenységet folytató vállalkozások időben, országonként ellenőrizzék számlázási folyamataikat és az adott ország követelményeit.

Workation und Homeoffice im Ausland: Wann wird der Arbeitsplatz zur Betriebsstätte?Flexible Arbeitsmodelle helfen Untern...
22/10/2026

Workation und Homeoffice im Ausland: Wann wird der Arbeitsplatz zur Betriebsstätte?

Flexible Arbeitsmodelle helfen Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Vor einer Genehmigung sollten Arbeitgeber jedoch die steuerlichen Folgen im jeweiligen Land prüfen.

• Ein ausländisches Homeoffice begründet nicht automatisch eine Betriebsstätte. Entscheidend sind unter anderem Dauer, tatsächliche Nutzung und die anwendbaren nationalen Regeln sowie das Doppelbesteuerungsabkommen.
• Bei regelmäßigen Vertragsabschlüssen oder einer maßgeblichen Rolle beim Zustandekommen von Verträgen kann eine Vertreterbetriebsstätte entstehen. Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Abkommen ab.
• Die 183-Tage-Regel ist keine allgemeine Freigrenze für Betriebsstätten. Sozialversicherung und gegebenenfalls die A1-Bescheinigung sind gesondert zu prüfen.

Mögliche Folgen sind ausländische Steuer- und Erklärungspflichten, Nachzahlungen sowie Doppelbesteuerungskonflikte.

Dr. Beata Baroth und das Team von BBC European Tax unterstützen Unternehmen dabei, ihre Remote-Work-Modelle zu prüfen und klare Richtlinien für Auslandstätigkeiten zu entwickeln: mit vorheriger Freigabe, länderspezifischen Zeitlimits und dokumentierten Tätigkeitsgrenzen.

Planen Sie internationale Arbeitsmodelle oder arbeiten Beschäftigte bereits im Ausland? Lassen Sie uns die Rahmenbedingungen gemeinsam prüfen.

E-Rechnung ab 2027: Welche Unternehmen müssen in Deutschland umstellen – und was gilt bei Geschäften mit europäischen Pa...
15/10/2026

E-Rechnung ab 2027: Welche Unternehmen müssen in Deutschland umstellen – und was gilt bei Geschäften mit europäischen Partnern?

Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung im inländischen B2B-Geschäft beginnt 2027 die nächste Stufe:

• Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (2026) endet die Übergangsfrist am 31.12.2026.
• Bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis Ende 2027 sonstige Rechnungen ausgestellt werden.
• Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn. Möglich sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ein geeignetes ZUGFeRD-Format.

Der Blick über die Grenze zeigt unterschiedliche Systeme: Rumänien nutzt RO e-Factura mit einer Übermittlungsfrist von fünf Arbeitstagen. Ungarn verlangt eine elektronische Meldung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde. Österreich und die Schweiz haben derzeit keine allgemeine inländische B2B-Pflicht zur strukturierten E-Rechnung; für Rechnungen an öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben.

Dr. Beata Baroth empfiehlt grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, Rechnungsprozesse und die Anforderungen im jeweiligen Land frühzeitig zu prüfen.

Osteuropa-Strategie: Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Ungarn?Ungarns Körperschaftsteuersatz von 9 % ist für deu...
06/10/2026

Osteuropa-Strategie: Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Ungarn?

Ungarns Körperschaftsteuersatz von 9 % ist für deutsche Unternehmen interessant. Für den Markteintritt stellt sich aber zuerst eine Strukturfrage: eine eigene Kft. gründen oder über eine unselbstständige Niederlassung tätig werden?

Die Kft. ist rechtlich eigenständig. Das trennt die Haftung grundsätzlich vom deutschen Stammhaus und kann im Marktauftritt Vorteile haben. Ihre Gewinne werden in Ungarn besteuert; bei Ausschüttungen und konzerninternen Leistungen sind die steuerlichen und melderechtlichen Vorgaben zu prüfen.

Die Niederlassung bleibt Teil der deutschen Gesellschaft. Es gibt kein eigenes gesellschaftsrechtliches Mindeststammkapital, die deutsche Gesellschaft trägt aber ihre Verpflichtungen unmittelbar. Die ungarischen Ergebnisse müssen gesondert zugeordnet und nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auch in Deutschland richtig eingeordnet werden.

Zwei Punkte für CFOs:
• HIPA: Die lokale Gewerbesteuer kann bis zu 2 % betragen. Ihre Bemessungsgrundlage ist nicht der steuerliche Reingewinn, sondern grundsätzlich der Nettoumsatz abzüglich gesetzlich bestimmter Positionen.
• Bundesbank: Bei größeren Beteiligungen oder Niederlassungen kann bei mehr als 6 Mio. Euro Bilanzsumme beziehungsweise zugeordnetem Betriebsvermögen eine jährliche DIREK-Bestandsmeldung nötig sein. Für einzelne grenzüberschreitende Zahlungen über 50.000 Euro kann zusätzlich eine Zahlungsmeldung erforderlich sein.

Für langfristige eigenständige Aktivitäten spricht häufig die Kft.; für einen enger angebundenen Markteinstieg kann die Niederlassung passen. Entscheidend sind Haftung, Buchführung, Steuerfolgen und Meldepflichten im konkreten Fall.

Welche Struktur passt zu Ihrer Osteuropa-Strategie? Wir begleiten Unternehmen bei der Prüfung beider Wege.

Kooperationen sind im Gemeinnützigkeitsrecht ein wichtiges Instrument – aber aktuell kein Selbstläufer.Das planmäßige Zu...
29/09/2026

Kooperationen sind im Gemeinnützigkeitsrecht ein wichtiges Instrument – aber aktuell kein Selbstläufer.

Das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO kann gemeinnützigen Organisationen helfen, Aufgaben arbeitsteilig zu organisieren. Gerade Servicegesellschaften, gemeinsame Projekte oder ausgelagerte Leistungen lassen sich dadurch grundsätzlich besser strukturieren.

Gleichzeitig ist die Rechtslage sensibler geworden. Im Fokus stehen vor allem zwei Punkte:
• Satzung und Kooperation:
Das Zusammenwirken muss sauber in den Satzungen abgebildet sein. Art, Partner und Struktur der Kooperation sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
• Beihilferechtliches Risiko:
Der BFH hat dem EuGH Fragen zur beihilferechtlichen Einordnung von § 57 Abs. 3 AO vorgelegt. Bis zur Klärung sollten bestehende Strukturen nicht ungeprüft fortgeführt werden.

Für die Praxis bedeutet das: Kooperationen bleiben wichtig, müssen aber sorgfältig vorbereitet, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Je nach Struktur können auch klassische Alternativen wie Mittelweiterleitung, Hilfspersonenmodelle oder andere Kooperationsformen zu prüfen sein. Neue Lösungsansätze – etwa über eine eGbR mit Option zur Körperschaftsbesteuerung – sollten nicht pauschal eingesetzt, sondern im Einzelfall rechtlich und steuerlich sauber geprüft werden.

Dr. Beata Baroth und das Team von BBC European Tax unterstützen gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine bei der Prüfung bestehender Kooperationen und bei der rechtssicheren Gestaltung neuer Strukturen.

Liquiditäts-Booster für Unternehmen: Warum Sie Investitionen jetzt prüfen solltenViele Geschäftsführer und CFOs lassen a...
22/09/2026

Liquiditäts-Booster für Unternehmen: Warum Sie Investitionen jetzt prüfen sollten

Viele Geschäftsführer und CFOs lassen aktuell einen wichtigen steuerlichen Liquiditätseffekt ungenutzt: die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter.

Wer ohnehin in Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Server investieren will, kann in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend machen.

Der Unterschied: linear oder degressiv?

Beispiel: Eine Produktionsmaschine kostet 100.000 Euro und hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren. Bei einer Anschaffung zu Beginn des Wirtschaftsjahres ergibt sich:

• Linear: 10.000 Euro pro Jahr
• Degressiv im 1. Jahr: 30.000 Euro
• Degressiv im 2. Jahr: 21.000 Euro
• Degressiv im 3. Jahr: 14.700 Euro

Im ersten vollen Jahr mindert die degressive AfA den Gewinn damit um 20.000 Euro stärker. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % entspricht das zunächst einem Liquiditätseffekt von rund 6.000 Euro. Es handelt sich nicht um eine endgültige Steuerersparnis, sondern um eine zeitliche Vorverlagerung der Abschreibung.

Der zeitliche Rahmen:
Die Regelung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der degressive Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 %.

Wichtig für die Planung:
• Im Anschaffungsjahr wird die AfA grundsätzlich monatsgenau gekürzt.
• Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software fallen nicht unter diese Regelung.
• Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich, wenn diese auf Restwert und Restnutzungsdauer gerechnet höher ausfällt.

Dr. Beata Baroth von BBC European Tax empfiehlt deshalb, Zeitpunkt, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode vor der Bestellung gemeinsam zu prüfen.

Welche Investitionen stehen in Ihrem Unternehmen an?

The end of crypto anonymity?DAC8 and Germany’s Crypto-Asset Tax Transparency Act will make the crypto sector significant...
17/09/2026

The end of crypto anonymity?
DAC8 and Germany’s Crypto-Asset Tax Transparency Act will make the crypto sector significantly more transparent for tax purposes. The new obligations apply for the first time to the 2026 reporting period. Providers must generally submit their 2026 data to the German Federal Central Tax Office by 31 July 2027.

Depending on the case, the reported information includes identification data and aggregated details on acquisitions, disposals, exchanges and certain transfers. DAC8 does not create a new crypto tax. It does, however, give tax authorities considerably more data for reviewing tax returns.

What investors should consider now:
• Foreign platforms are not a blind spot: Providers outside the EU may also be covered when they offer services to reportable users. In parallel, the CARF framework is expected to expand international exchanges of crypto-asset information from 2027 or 2028.
• Blockchain data is pseudonymous, not invisible: Public transactions initially reveal wallet addresses rather than names. Once an address is linked to a person through platform or KYC data, tax information can be checked more easily.
• Documentation remains essential: Transaction records, wallet mappings, acquisition costs, exchanges, staking income and valuation methods should be stored completely and transparently. A tax report is only as reliable as its underlying data and settings.

For privately held currency or payment tokens, the one-year holding period under section 23 of the German Income Tax Act may still apply. Disposals and exchanges within one year may be taxable; the annual exemption threshold is EUR 1,000 for the aggregate gain from all private disposal transactions.

Our Conclusion:
DAC8 does not change the substantive tax rules, but it changes the information available to tax authorities. Incomplete records therefore become a greater risk.

How complete are your crypto tax records?

“I’ll just move to Dubai and pay 0% tax!” - That sounds simpler than it is for tax purposes. Influencers, online coaches...
15/09/2026

“I’ll just move to Dubai and pay 0% tax!” - That sounds simpler than it is for tax purposes. Influencers, online coaches and content creators who move abroad do not automatically leave their German tax obligations at the airport.

Tax investigations are increasingly data-driven: North Rhine-Westphalia’s State Office for Combating Financial Crime has prepared platform data relating to more than 7,000 taxpayers. Income from advertising, subscriptions and clicks can now be compared with filed tax returns.

Three common tax traps:

• PLATFORM INCOME IS TRACEABLE
Digital income is not invisible. Missing or incomplete information may be detected later.

• MOVING ABROAD DOES NOT AUTOMATICALLY END GERMAN TAX LIABILITY
The actual circumstances matter. If a residence remains available in Germany or an individual still has their habitual abode there, unlimited German income tax liability may continue. Germany and the United Arab Emirates currently have no income tax treaty. German-source income must also be reviewed separately.

• FREE PRODUCTS CAN BE BUSINESS INCOME
Products, vouchers, travel and other benefits received in connection with influencer activity may be taxable. Benefits in kind must also be documented and valued correctly.

Our Conclusion:
International content and a foreign address are no substitute for a robust tax structure. Anyone planning a move should review residence, income sources, contracts and benefits in kind in advance.

Questions about the taxation of digital business models or a planned relocation?

Das Ende der Krypto-Anonymität?Mit DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz wird der Krypto-Sektor st...
10/09/2026

Das Ende der Krypto-Anonymität?
Mit DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz wird der Krypto-Sektor steuerlich deutlich transparenter. Die neuen Pflichten gelten erstmals für den Meldezeitraum 2026. Anbieter melden die Daten für 2026 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern.

Gemeldet werden je nach Fall Identifikationsdaten sowie aggregierte Angaben zu Käufen, Verkäufen, Tauschvorgängen und bestimmten Übertragungen. DAC8 schafft dabei keine neue Krypto-Steuer. Die Finanzbehörden erhalten aber deutlich mehr Daten, um Steuererklärungen zu prüfen.

Was Anleger jetzt beachten sollten:
• Auslandsplattformen sind kein blinder Fleck: Auch Anbieter außerhalb der EU können erfasst sein, wenn sie Dienstleistungen für meldepflichtige Nutzer anbieten. Parallel soll CARF den internationalen Informationsaustausch ab 2027 beziehungsweise 2028 ausweiten.
• Blockchain-Daten sind pseudonym, nicht unsichtbar: Öffentliche Transaktionen zeigen zunächst nur Wallet-Adressen. Werden diese durch Plattform- oder KYC-Daten einer Person zugeordnet, können Angaben leichter überprüft werden.
• Dokumentation bleibt entscheidend: Transaktionsübersichten, Wallet-Zuordnungen, Anschaffungskosten, Swaps, Staking-Erträge und verwendete Bewertungsmethoden sollten vollständig und nachvollziehbar gespeichert werden. Ein Steuerreport ist nur so belastbar wie seine Daten und Einstellungen.

Für privat gehaltene Currency- oder Payment-Token kann weiterhin die Jahresfrist des § 23 EStG gelten. Verkäufe und Swaps innerhalb eines Jahres können steuerpflichtig sein; die Freigrenze beträgt 1.000 Euro für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften.

Unser Fazit:
DAC8 ändert nicht die materiellen Steuerregeln, aber die Informationslage. Fehlende Dokumentation wird damit zum größeren Risiko.
Wie vollständig ist deine Krypto-Dokumentation?

„Ich ziehe einfach nach Dubai und zahle 0 % Steuern!“ - Dieser Satz klingt einfacher, als er steuerlich ist. Wer als Inf...
08/09/2026

„Ich ziehe einfach nach Dubai und zahle 0 % Steuern!“ - Dieser Satz klingt einfacher, als er steuerlich ist. Wer als Influencer, Online-Coach oder Content Creator ins Ausland zieht, lässt die deutschen Steuerpflichten nicht automatisch am Flughafen zurück.

Die Steuerfahndung arbeitet längst datenbasiert: Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW hat Plattformdaten zu mehr als 7.000 Steuerpflichtigen aufbereitet. Einnahmen aus Werbung, Abos oder Klicks können nun mit abgegebenen Steuererklärungen abgeglichen werden.

Drei typische Steuerfallen:

• PLATTFORMDATEN WERDEN AUSWERTBAR
Digitale Einnahmen sind nicht unsichtbar. Fehlende oder unvollständige Angaben können nachträglich auffallen.

• EIN UMZUG BEENDET DIE STEUERPFLICHT NICHT AUTOMATISCH
Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse: Bleibt in Deutschland ein nutzbarer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt bestehen, kann die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommensteuern. Auch deutsche Einkünfte müssen gesondert geprüft werden.

• GRATISPRODUKTE KÖNNEN BETRIEBSEINNAHMEN SEIN
Produkte, Gutscheine, Reisen oder andere Vorteile, die mit der Influencer-Tätigkeit zusammenhängen, können steuerpflichtige Einnahmen sein. Auch Sachleistungen müssen dokumentiert und richtig bewertet werden.

Unser Fazit:
Internationaler Content und eine Auslandsadresse ersetzen keine saubere steuerliche Struktur. Wer einen Wegzug plant, sollte Wohnsitz, Einkunftsquellen, Verträge und Sachleistungen vorab prüfen lassen.

Hast du Fragen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle oder zu einem geplanten Wegzug?

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