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Wichtiger HinweisAktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird zum Beispi...
23/09/2026

Wichtiger Hinweis
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt.

Sowohl Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mail variieren dabei ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.

Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.

Bitte beachten Sie hierzu Folgendes:

Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
Die Steuerverwaltung wird niemals direkt im E-Mail-Text über eine mögliche Nachzahlung oder Erstattung informieren.
Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Steuerverwaltung stammt.
Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

18/09/2026

Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Führung relevanter Entgeltunterlagen für alle Arbeitgeber verpflichtend. 🗓️ Bis dahin mögliche Befreiungen enden zum 31. Dezember 2026. ⏳

Die Pflicht zur elektronischen Führung bedeutet nicht, dass Arbeitgeber künftig zusätzliche Nachweise erstellen müssen. 📑 Vielmehr geht es darum, bereits heute erforderliche Entgeltunterlagen konsequent digital zu führen. 💻 Statt Informationen beispielsweise in Papierakten, E-Mails oder einzelnen Dateien abzulegen, müssen die relevanten Dokumente künftig elektronisch gebündelt, eindeutig den Beschäftigten zugeordnet und bei einer Betriebsprüfung digital verfügbar sein. 🔍

Damit entsteht eine einheitliche digitale Dokumentationsbasis, die Betriebsprüfungen erleichtert und sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen nachvollziehbarer macht. ✅

Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber? Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? Und wie lässt sich die elektronische Führung der Entgeltunterlagen in der Praxis umsetzen? 🛠️

Unser Whitepaper „Digitale Entgeltunterlagen“ gibt einen kompakten Überblick. 📘💡

Zum Whitepaper:
https://brnw.ch/21x5J8p

04/09/2026

Das Finanzamt hat auch einen Blick auf Ihre Konten im Ausland. Zum 30. September übermitteln 118 Staaten automatisch Kontodaten an das Bundeszentralamt für Steuern.

15/07/2026

verloren – wegen einer Rechnung? 🧐

Was zunächst nach einem Einzelfall klingt, kann ab 2027 für viele Unternehmen relevant werden.

Wer trotz E-Rechnungspflicht weiterhin Rechnungen in nicht zulässigen Formaten versendet, riskiert Korrekturschleifen, Zahlungsverzögerungen und steuerliche Nachteile.

Für Kanzleien bedeutet das:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Mandant:innen aktiv anzusprechen und Prozesse gemeinsam zu prüfen!

Wer früh handelt, schafft nämlich Sicherheit – für Mandant:innen und für die eigene Beratung.

👉 Weitere Infos zum Thema gibt's unter https://brnw.ch/21x45AO

Zinsgünstiges Darlehen für euer Eigenheim….
06/07/2026

Zinsgünstiges Darlehen für euer Eigenheim….

Der günstige Förderkredit für Familien, die klimafreundlich bauen. Mit Kredithöchstbeträgen zwischen 140.000 und 240.000 Euro.

20/04/2026

Ab dem 1.1.2026 ist keine monatliche Pauschale für das Aufladen eines Dienstwagens, sondern nur noch eine tatsächliche Erstattung möglich. Hierfür muss der Arbeitnehmer den für den Dienstwagen verbrauchten Strom mithilfe eines Zählers ermitteln 🚗. Bezüglich der Höhe der Erstattung gibt es zwei verschiedene Erstattungsmethoden:

🔹Variante 1: Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers
🔹Variante 2: Erstattung einer Strompreispauschale

Mehr Informationen inklusive Berechnungsbeispielen findet ihr im kostenlosen Volltext der Lohn und Gehalt über den Link in den Kommentaren.

Adresse

Hauptstraße 51b
Much
53804

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:30

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