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16/10/2026

Gesetzgebung | Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat am 14.10.2026 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Das sog. Zuckergetränkesteuergesetz wurde in den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 aufgenommen.
Der Entwurf sieht einen zweistufigen Steuertarif abhängig vom Zuckergehalt vor:
1. Stufe: ab 5 g/100 ml bis unter 8 g/100 ml = 0,26 Euro je Liter
2. Stufe: ab 8 g/100 ml = 0,32 Euro je Liter
Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke, weil diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen. Auch entsprechende alkoholfreie Alternativen, also alkoholfreier Wein einschließlich Fruchtwein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails sollen ausgenommen werden, ebenso Mischgetränke auf dieser Basis. Gleiches soll für Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat sowie entsprechende ungesüßte Schorlen gelten. Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen.

09/10/2026

Einkommensteuerreformgesetz 2027 und JStG 2026 in 1. Lesung im Bundestag.
Der Bundestag hat am 8.10.2026 in erster Lesung die Entwürfe der Bundesregierung für eine Reform der Einkommensteuer nach Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Unter anderem istb folgendes vorgesehen.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro um 216 Euro auf 12.564 Euro zu erhöhen. 2028 soll eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro erfolgen. Dadurch werde die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt, erwartet die Regierung.
Durch die Anpassung des Spitzen- und Reichensteuersatzes werde die steuerliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Tarifstruktur stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unterstützt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Reichensteuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten und 45 Prozent betragen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro steigt der Steuersatz auf 47 Prozent.
Außerdem soll das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich angehoben werden. Ab Januar 2028 soll eine weitere Anhebung auf 272 Euro monatlich erfolgen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro erhöht. „Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von insgesamt 9.756 Euro um 300 Euro auf insgesamt 10.056 Euro“, rechnet die Regierung vor.
Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ab dem 1.1.2027 von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohnbetrag für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 Euro bleiben.
Zu den weiteren Regelungen gehört eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Damit werde zudem ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Subventionen würden „mit Augenmaß“ abgebaut: „Daher wird die steuerliche Absetzbarkeit der abzugsfähigen Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert.“ Es handele sich um eine der größten Subventionen im Einkommensteuerrecht.
Vorgehen ist auch eine Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei sogenannten Mini-Jobs von zwei Prozent auf fünf Prozent.

02/10/2026

Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen!
Für Ausgaben in Privathaushalten, z.B. für Putzhilfen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege, aber auch für Pflege- und Betreuungsleistungen, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 Euro jährlich, beantragt werden. Für ( Arbeitslohn- ) Kosten im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen ( Wartungs-, Renovierungs-, und Reparaturarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen, Gartengestaltung etc. ) gilt ein Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro ( § 35a Abs. 2 und Abs. 3 EstG ).
Im Rahmen eines geplanten Einkommensteuerreformgesetzes 2027 ist vorgesehen, den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen einzuschränken. Danach könnten ab 2027 nur noch 15 % der Aufwendungen ( Arbeitslohnkosten ) bis zu einem Höchstbetrag von 900 Euro als Steuerermäßigung geltend gemacht werden.

25/09/2026

Elektromobilität - Online-Beantragung der E-Auto Förderung 2026
Seit dem 1.1.2026 können Privatpersonen, die ein neues E-Auto oder Plug-in-Hybride beziehungsweise Fahrzeuge mit Range Extender kaufen, eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 € erhalten. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Insbesondere Familien sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, sich erstmals ein Elektroauto kaufen zu können. Gefördert werden sowohl der Kauf, als auch das Leasing von Neuwagen.Die Prämie kann rückwirkend für den Kauf von E-Autos beantragt werden, die seit dem 1.1.2026 erstmalig zugelassen wurden. Das Antragsverfahren läuft vollkommen digital und ist über die BAFA-Adresse zu erreichen.

25/09/2026

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht.
Das Bundeskabinett hat am 23.9.2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Demnach sollen offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 € haben. Weitere Ausnahmen können nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Weiterhin sieht der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden soll.

25/09/2026

Finanzausschuss beschließt zweiten Tankrabatt.
Die Steuern auf Benzin und Diesel werden vorübergehend reduziert. Der Finanzausschuss stimmte am 23.9.2026 einer Reduzierung der Steuersätze auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent pro Liter zu. Dadurch kommt es auch zu einer Reduzierung der Umsatzsteuer, so dass sich eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto ergeben kann. Die reduzierten Steuersätze sollen im Zeitraum vom 1.10. bis 31.12.2026 gelten.

18/09/2026

Künstlersozialabgabe 2027 bei 5,0 %!
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 wurde am 15.9.2026 verkündet. Danach beträgt der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2027 5,0 % (2026: 4,9 %).

18/09/2026

Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß!
Mit Urteil vom 11.6.2026 - VI R 15/24 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale als Einnahme verfassungsgemäß ist.

Eine Bootsfahrt die ist lustig...
04/09/2026

Eine Bootsfahrt die ist lustig...

28/08/2026

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 neuen Höchstwert (Destatis).
Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 60,8 % und erreichte einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt. Der starke Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro deutlich mehr als verdoppelt hat (+146,8 %). Die Statistik gibt ausschließlich Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten.

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