22/10/2026
Offene Ladenkasse: Täglicher Kassensturz muss nachvollziehbar sein
Wer eine offene Ladenkasse führt, muss den Kassenbestand täglich ermitteln und die zugrunde liegenden Aufzeichnungen nachvollziehbar dokumentieren. Fehlen entsprechende Nachweise, kann dies bei einem überwiegend bargeldintensiven Betrieb einen so schweren formellen Mangel darstellen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen darf.
Wir beleuchten ein aktuelles BFH-Urteil zu einer offenen Ladenkasse näher.
Wer eine offene Ladenkasse führt, muss den Kassenbestand täglich ermitteln und die zugrunde liegenden Aufzeichnungen dokumentieren.