27/09/2026
Aktuell gibt es einen neuen Entwurf zu Änderungen bzgl. der Steuerermäßigungen zu Handwerkerleistungen. Wer Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Haus durchführen lässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen aktuell 20 % bzw. einen Höchstbetrag von 1.200,00 €/jährlich der Arbeitskosten in der Einkommensteuer angeben. Durch den neuen Entwurf kann sich dies ab 2027 auf 15 % bzw. 900,00 €/jährlich verringern. Die geplante Änderung ist noch kein geltendes Recht und derzeit nur ein Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Sollten Sie also eine Renovierung planen, empfehlen wir, aufgrund der aktuellen Rechtslage, den Zeitpunkt noch in 2026 zu wählen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und halten Sie zu den Entwicklungen auf dem Laufenden.