03/05/2024
Die E-Rechnung kommt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die für inländische B2B-Umsätze verpflichtend. 💼📅
Was bedeutet das für Ihre und Ihre Mandant:innen?
👉 Alle müssen ab 01.01.2025 elektronische Rechnungen empfangen können.
👉 Auch das Versenden von E-Rechnungen wird Pflicht, mit Übergangsregelungen.
Wichtige Fakten:
👉 E-Rechnungen müssen der EN 16931 entsprechen, PDF-Dateien reichen nicht.
👉 Zustimmung des Empfängers entfällt, E-Rechnungen müssen akzeptiert werden.
👉 Ausnahmen für Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise und mehr.
Unsere -Produkte erfüllen bereits heute alle zukünftigen gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen Ihnen den Empfang, die Verarbeitung und den Versand von E-Rechnungen. 🚀
Ihre Kanzlei und Ihre Mandant:innen sind schon fit für die E-Rechnung? Ausgezeichnet! 💡
Falls nicht: Jetzt informieren und mit der Umsetzung beginnen!
go.datev.de/e-rechnung