HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

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HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Es ist uns eine Selbstverständlichkeit, viel Wert auf den persönlichen Kontakt und auf die

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Redaktionelle Verantwortung

Anbieterkennzeichnung (Impressum) hannemann-utecht.de
HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anschrift: Lutherstraße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
E-Mail: [email protected]
Internet: hannemann-utecht.de
persönlich haftender Gesellschafter: HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft Verwaltungs-GmbH, Köln
HRA 3473, Amtsgericht Stendal
HRB 16743, Amtsgericht Köln
diese vertreten durch:
Herr Geschäftsführer Dirk Hannemann, Steuerberater
Herr Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Axel Utecht, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Zweigniederlassung der
HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anschrift: Gleueler Str. 269
50935 Köln
Zweigniederlassung der
HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anschrift: Buchheider Weg 12
52355 Düren
Zweigniederlassung der
HANNEMANN & UTECHT Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anschrift: Belziger Straße 36
06889 Lutherstadt Wittenberg
Herr Dirk Hannemann und Herr David Kunze, Steuerberater Niederlassungsleiter Lutherstadt Wittenberg
Berufsbezeichnung: Steuerberater; Staat, in dem der Titel erworben wurde: Deutschland
Kammerzugehörigkeit: Bundessteuerberaterkammer
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Verhaltensregelungen denen der Steuerberater unterworfen ist: Steuerberatungsgesetz (StBerG)Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer Berufsrecht
Herr Dipl.-Kfm. Axel Utecht, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Niederlassungsleiter Köln
Berufsbezeichnung: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Staat, in dem der Titel erworben wurde: Deutschland
Kammerzugehörigkeit: Bundessteuerberaterkammer
Steuerberaterkammer Köln
Verhaltensregelungen denen der Steuerberater unterworfen ist: Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
Berufsrecht

💡 Erbschaftsteuer: 15.000 Euro Erbfallkostenpauschale nutzen!Wer erbt oder ein Vermächtnis erhält, kann bei der Erbschaf...
12/10/2026

💡 Erbschaftsteuer: 15.000 Euro Erbfallkostenpauschale nutzen!

Wer erbt oder ein Vermächtnis erhält, kann bei der Erbschaftsteuer seit 2025 eine Erbfallkostenpauschale von 15.000 Euro ohne Einzelnachweise abziehen.

Sie deckt beispielsweise Kosten für die Bestattung, ein Grabdenkmal sowie die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses ab.

📌 Gut zu wissen: Auch Vermächtnisnehmer können die Pauschale beanspruchen. Sie kann den steuerpflichtigen Erwerb mindern – besonders relevant, wenn der persönliche Freibetrag überschritten wird.

Wichtig: Die Pauschale gilt für Erbfallkosten insgesamt; die Aufteilung kann vom Einzelfall abhängen.

Sie haben Fragen zur Erbschaftsteuer? Wir beraten Sie gern direkt vor Ort oder digital.

https://www.hannemann-utecht.de/leistungen_laufende_steuerberatung.html

🏠 Steuertipp: Leibrente – die JahresbesteuerungBei der Jahresbesteuerung wird die Erbschaftsteuer nicht sofort auf den g...
28/09/2026

🏠 Steuertipp: Leibrente – die Jahresbesteuerung

Bei der Jahresbesteuerung wird die Erbschaftsteuer nicht sofort auf den gesamten Kapitalwert der voraussichtlichen Rentenzahlungen erhoben.

Stattdessen wird die Steuer jährlich im Voraus auf den Jahreswert der Leibrente berechnet.

📌 Achtung: Maßgeblich für die Berechnung ist der Steuersatz, der sich für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb einschließlich des Kapitalwerts der Leibrente ergibt.

Dies soll verhindern, dass die Jahresbesteuerung allein aufgrund der Zahlungsweise zu einer geringeren Steuer führt.

💰 Der Vorteil: Die Steuer wird nicht auf einen Schlag fällig. Die finanzielle Belastung verteilt sich über die Laufzeit und kann damit aus den laufenden Rentenzahlungen bestritten werden.

🔄 Und es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Die Jahressteuer kann für die Zukunft zum dann maßgeblichen Kapitalwert abgelöst werden. Das kann zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin beantragt werden.

👉 Welche Variante – Sofortbesteuerung oder Jahresbesteuerung – günstiger bzw. sinnvoller ist, hängt von der individuellen Situation ab und sollte genau geprüft werden.

Gerne beraten wir Sie vertrauensvoll und direkt zu Steuern rund um den Immobilienerwerb und der Erbschaft.

www.hannemann-utecht.de

🏠 Steuertipp: Leibrente – so funktioniert die Sofortbesteuerung💰 Was passiert mit der Leibrente bei der Erbschaftsteuer?...
18/09/2026

🏠 Steuertipp: Leibrente – so funktioniert die Sofortbesteuerung

💰 Was passiert mit der Leibrente bei der Erbschaftsteuer?

Bei der Sofortbesteuerung wird die auf die Leibrente entfallende Erbschaftsteuer einmalig auf Basis des Kapitalwerts der Rente berechnet.

Dafür wird der jährliche Rentenbetrag mit einem gesetzlich bestimmten Kapitalisierungsfaktor (Vervielfältiger) multipliziert.

📊 Die Höhe dieses Faktors hängt insbesondere vom Alter und Geschlecht der Mutter ab. Grundlage sind die gesetzlich festgelegten Bewertungsregeln und die entsprechenden Vervielfältiger.

👉 Beispiel:
Ein Vater vererbt seinen Kindern eine Immobilie. Die Mutter wohnt weiterhin darin und erhält von den Kindern eine lebenslange Leibrente von 3.500 Euro pro Monat.

Jahresrente: 42.000 €
× Kapitalisierungsfaktor
= Kapitalwert der Leibrente

Dieser Kapitalwert wird anschließend bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer berücksichtigt.

💡 Wichtig: Je nach Alter der rentenberechtigten Person kann sich der Kapitalisierungsfaktor deutlich unterscheiden. Deshalb kann die steuerliche Belastung trotz gleicher jährlicher Leibrente unterschiedlich ausfallen. Dabei ist das Alter zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt entscheidend, nicht das fortschreitende Alter während des laufenden Rentenbezugs.

Sie haben Steuerfragen zum Immobilienerwerb oder zum Erbe? Wir beraten Sie gern direkt vor Ort oder digital.

www.hannemann-utecht.de/leistungen_gestaltende_steuerberatung.html

🏠 Steuertipp: Immobilie gegen Leibrente – was gilt steuerlich?Eine Leibrente kann eine interessante Möglichkeit sein, ei...
08/09/2026

🏠 Steuertipp: Immobilie gegen Leibrente – was gilt steuerlich?

Eine Leibrente kann eine interessante Möglichkeit sein, eine Immobilie zu übertragen und gleichzeitig das eigene Wohnrecht bzw. die Versorgung im Alter abzusichern.

Dabei wird die Immobilie übertragen und der Kaufpreis nicht vollständig auf einmal gezahlt, sondern in Form regelmäßiger Rentenzahlungen – häufig bis zum Lebensende des Verkäufers.

👵 Ein Beispiel:
Kinder erben eine Immobilie vom Vater. Die Mutter lebt weiterhin darin und erhält von den Kindern regelmäßig eine vereinbarte Leibrente.

💡 Steuerlich kommt es auf die genaue Gestaltung an:
Die Leibrente kann sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Erbschaftsteuer Auswirkungen haben. Deshalb sollte der konkrete Vertrag vorab steuerlich geprüft werden.

Bei der Erbschaftsteuer können bestimmte Verbindlichkeiten und Belastungen des Nachlasses grundsätzlich berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei unter anderem, in welchem Umfang der Erwerb tatsächlich der Erbschaftsteuer unterliegt.

Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden für die Erbschaftsteuer grundsätzlich nur mit 90 % ihres Werts angesetzt. Das bedeutet: Es handelt sich um einen steuerlichen Wertabschlag von 10 % – nicht darum, dass nur 90 % der Miete versteuert werden.

👉 Nutze Sie unsere Expertise: Bei einer Übertragung gegen Leibrente sollten Einkommensteuer und Erbschaftsteuer immer gemeinsam betrachtet werden. Gerne beraten wir individuell zu Steuerfragen bezüglich Erbschaft und Immobilienerwerb. Kontaktieren Sie uns digital oder schauen Sie vor Ort vorbei.

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Steuertipp für Rentner: Rentenerhöhung kann zur Steuerpflicht führenMit dem 1. Juli 2025 stiegen die gesetzlichen Renten...
27/08/2026

Steuertipp für Rentner: Rentenerhöhung kann zur Steuerpflicht führen

Mit dem 1. Juli 2025 stiegen die gesetzlichen Renten bundesweit um 3,74 %. Einerseits bedeutet das mehr Geld.

Andererseits überschreiten manche Rentner erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag. Das verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung.

📌 Wichtig: Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt u. a. vom Gesamteinkommen und vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Aufpassen sollten Rentner, wenn Sie zusätzlich:

• eine Betriebs- oder Riester-Rente beziehen
• eine Witwenrente erhalten
• Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen haben

💡 Gut zu wissen: Auch Rentner profitieren vom Grundfreibetrag. 2026 liegt er bei 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für Ehepaare.

Und noch ein wichtiger Punkt: Je später der Renteneintritt, desto höher ist grundsätzlich der steuerpflichtige Anteil der Rente. Für den Rentenjahrgang 2025 beträgt er 83,5 %.

👉 Sie sind unsicher, ob Sie durch die Rentenerhöhung erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen? Gerne beraten wir Sie individuell. Digital. Vor Ort

📢 Die Bundesregierung plant eine umfassende Steuerreform, die vor allem auf kleine und mittlere Einkommen zielt. Insgesa...
17/08/2026

📢 Die Bundesregierung plant eine umfassende Steuerreform, die vor allem auf kleine und mittlere Einkommen zielt. Insgesamt sollen Bürgerinnen und Bürger ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr entlastet werden.

Unter anderem sollen sich folgende Beträge erhöhen:

✅ Grundfreibetrag
✅ Kinderfreibetrag und Kindergeld
✅ Arbeitnehmer-Pauschbetrag
✅ Änderungen am Einkommensteuertarif

💡 Nach Angaben der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro jährlich um mehr als 600 Euro entlastet werden.

Doch die Reform hat auch eine Kehrseite:

➡️ Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen.
➡️ Handwerkerleistungen: Die Steuerermäßigung sinkt von 20 % auf 15 % und wird auf maximal 900 Euro pro Jahr begrenzt.
➡️ Spitzenverdiener sollen künftig früher den 45-Prozent-Steuersatz zahlen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ist zusätzlich ein neuer Steuersatz von 47 Prozent geplant.

📅 Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vollständig wirksam werden die Änderungen jedoch voraussichtlich erst ab 2028, da einige Anpassungen schrittweise erfolgen.

💬 Gerne beraten wir Sie zu Ihren steuerlichen Perspektive für die kommenden Jahre persönlich und direkt. Online und vor Ort.

👉www.hannemann-utecht.de

⏰ Steuererklärung zu spät abgegeben? Das kann teuer werden!Wer es nicht schafft, die verpflichtende Steuererklärung fris...
07/08/2026

⏰ Steuererklärung zu spät abgegeben? Das kann teuer werden!

Wer es nicht schafft, die verpflichtende Steuererklärung fristgerecht abzugeben, sollte nicht zu lange warten.

💡 Eine leichte Verspätung bleibt zwar häufig ohne Folgen – verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen:
➡️ 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro je angefangenem Monat.

📅 Innerhalb der ersten vier Monaten nach dem entsprechenden Steuerjahr entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, ob ein Zuschlag erhoben wird. Danach wird der Verspätungszuschlag grundsätzlich verpflichtend, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie teuer das werden kann, zeigt ein Praxisfall:
Ein Arbeitnehmer musste erstmals eine Steuererklärung abgeben, aufgrund von zusätzlichen Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro. Er reichte seine Erklärung jedoch erst 20 Monate nach Ablauf der Frist ein.

💸 Die Folge: Obwohl er nur wenig Steuern nachzahlen musste, musste er 500 Euro Verspätungszuschlag zahlen – 20 Monate × 25 Euro Mindestzuschlag.

Durch eine zügige Zuarbeit seitens vertrauensvoller Steuerberater lässt sich eine verspätete Abgabe vermeiden. Nutzen Sie dazu den digitalen Weg oder besuchen Sie uns vor Ort 👉

www.hannemann-utecht.de/leistungen_laufende_steuerberatung.html

Steuerliche Gestaltung im Ruhestand: Wie funktioniert die Aktivrente?Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat,...
27/07/2026

Steuerliche Gestaltung im Ruhestand: Wie funktioniert die Aktivrente?

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, muss den beruflichen Alltag nicht zwangsläufig hinter sich lassen. Im Gegenteil: Wer weiterhin tätig ist, kann jetzt von einer attraktiven steuerlichen Begünstigung profitieren.

Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Rentenleistung, sondern um einen neuen Steuerfreibetrag für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

💼Der Freibetrag bedarf keiner Beantragung, sondern findet automatisch bei der Lohnsteuerberechnung Berücksichtigung. Zudem gilt er unabhängig davon, ob man bereits Rente bezieht. Bei mehreren Angestelltenverhältnissen gilt der Bonus nur für einen Job.

Besonders interessant:
✔️ Auch ehemalige Selbstständige oder Freiberufler können von der Aktivrente profitieren – beispielsweise, wenn sie nach dem Eintritt in den Ruhestand eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen.
✔️ Der bisherige Krankenversicherungsstatus – gesetzlich oder privat – steht dem Steuerbonus grundsätzlich nicht entgegen.
✔️ Je nach individueller Situation können sich darüber hinaus weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, etwa durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie so oft gilt jedoch: Die optimale Umsetzung hängt von Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation ab.

💬Lassen Sie frühzeitig prüfen, wie sich die Aktivrente sinnvoll in Ihre Ruhestands- und Steuerplanung integrieren lässt. Wir unterstützen Sie dabei, Gestaltungsspielräume rechtssicher zu nutzen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

📞 Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.

www.hannemann-utecht.de

Sicherheit oder Rendite – was ist bei der Altersvorsorge wichtiger?📈🛡️ Sicherheit zum RentenbeginnRiester-Rente:Hier gil...
17/07/2026

Sicherheit oder Rendite – was ist bei der Altersvorsorge wichtiger?📈

🛡️ Sicherheit zum Rentenbeginn

Riester-Rente:
Hier gilt eine Beitragsgarantie. Zum Beginn der Auszahlphase müssen mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen für die Rentenzahlung zur Verfügung stehen.

Standard-Altersvorsorgedepot:
Eine feste Beitragsgarantie gibt es nicht. Stattdessen wird das angesparte Vermögen mit zunehmendem Alter automatisch schrittweise in defensivere Fonds umgeschichtet. Ziel ist es, das Risiko kurz vor Rentenbeginn zu reduzieren.

📈 Renditechancen

Riester-Rente:
Durch die Beitragsgarantie waren die Renditechancen – insbesondere in der langjährigen Niedrigzinsphase – häufig begrenzt.

Standard-Altersvorsorgedepot:
Da stärker auf den Kapitalmarkt gesetzt wird, bestehen langfristig höhere Renditechancen. Gleichzeitig sind Wertschwankungen während der Ansparphase möglich.

⏳ Auszahlungsphase

Die Riester-Rente kann grundsätzlich ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Beim Standard-Altersvorsorgedepot ist die Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen.

🧾 Besteuerung

Die Leistungen aus beiden Vorsorgeformen sind in der Auszahlungsphase als sonstige Einkünfte vollständig zu versteuern.

💡 Wer viele Jahre bis zum Ruhestand vor sich hat, kann von den langfristigen Ertragschancen der Kapitalmärkte profitieren. Wer dagegen großen Wert auf garantierte Leistungen legt, bewertet Sicherheit oft höher als mögliche Mehrerträge.

Gerne unterstützen wir aus steuerlicher Perspektive bei der Altersvorsorge mit persönlicher und direkter Beratung. Online. Vor Ort.

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Neben der Förderung entscheiden auch die Kosten über spätere Rente! 💶📈Mindestens genauso wichtig wie die Zulagen sind di...
16/07/2026

Neben der Förderung entscheiden auch die Kosten über spätere Rente! 💶📈

Mindestens genauso wichtig wie die Zulagen sind die Kosten und die Möglichkeiten, den Anbieter später zu wechseln.

💰 Jährliche Kosten

Riester-Rente:
Produkt- und Depotkosten können je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es nicht.

Standard-Altersvorsorgedepot:
Hier sind die Gesamtkosten auf maximal 1 % pro Jahr über die gesamte Laufzeit begrenzt. Das schafft Transparenz und verhindert ausufernde Gebühren.

🔄 Produktwechsel

Riester-Rente:
Ein Wechsel ist möglich, kann jedoch mit Kosten von bis zu 150 Euro verbunden sein. Zudem gelten beim Wechsel nicht automatisch alle bisherigen Vertragsmerkmale weiter.

Standard-Altersvorsorgedepot:
Nach fünf Jahren ist ein Produktwechsel kostenlos. Steigen die Produktkosten, kann sogar jederzeit kostenfrei gewechselt werden.

💳 Wie wird später ausgezahlt?

Riester-Rente:
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über eine lebenslange Rentenversicherung. Alternativ kann das geförderte Vermögen auch für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden (Wohn-Riester).

Standard-Altersvorsorgedepot:
Hier ist ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr vorgesehen. Auch hier kann das geförderte Vermögen für selbst genutztes Wohneigentum genutzt werden.

💡 Gerade bei einer Altersvorsorge, die oft über Jahrzehnte läuft, können niedrige Kosten und flexible Wechselmöglichkeiten einen spürbaren Unterschied machen.

Gerne helfen wie aus steuerliche Sicht einen günstigen Wechsel zu gestalten und beraten direkt und persönlich, sowohl digital als auch vor Ort.

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Adresse

Lutherstraße 8
Hessen
06886

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 16:00
Dienstag 07:00 - 16:00
Mittwoch 07:00 - 16:00
Donnerstag 07:00 - 16:00
Freitag 07:00 - 14:00

Telefon

+49349141690

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