08/10/2026
Das Leben hält manchmal unerwartete finanzielle Herausforderungen bereit. Die gute Nachricht: Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich abgesetzt werden!
Dazu können beispielsweise selbst getragene Krankheitskosten sowie bestimmte Pflege- und Heimkosten gehören. Auch Bestattungskosten eines nahen Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist stets, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
💡Wichtig: Sammeln Sie alle Belege, Rezepte, ärztliche Verordnungen und Zahlungsnachweise. Bei höheren Beträgen prüft das Finanzamt genau. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen!
📞 Haben Sie Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen? Unser Team von Mandata Steuerberatungsgesellschaft mbH berät Sie gerne! Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.