Hüttl & Kollegen Steuerberater und Rechtsanwälte GmbH

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Hüttl & Kollegen Steuerberater und Rechtsanwälte GmbH Rechts- und Steuerberatung muss nicht kompliziert sein! Impressum: https://www.huettl-kollegen.de/index.php/kontakt/impressum

Hüttl und Kollegen steht für langjährige Erfahrung, umfassende Expertise und ein Beratungskonzept, das auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten und abgestimmt ist. Bei uns steht der Mensch im Vordergrund. Wir verstehen uns als Partner, um für Sie die optimale Lösung zu finden.

05/10/2026

Alle Belege da – und trotzdem keinen Cent fürs Arbeitszimmer abgesetzt. 😬

Genau das ist einem Freiberufler passiert: Er hat die Belege das ganze Jahr gesammelt und erst für die Steuererklärung zusammengestellt. Der Bundesfinanzhof sagt: zu spät. Der komplette Abzug ist weg.

So machst du es richtig:
✅ Jede Ausgabe fürs Arbeitszimmer einzeln aufzeichnen
✅ Getrennt von deinen übrigen Betriebsausgaben
✅ Zeitnah, in der Regel innerhalb von 10 Tagen
✅ Eigene Liste (Papier oder digital) oder eigene Spalte bzw. eigenes Konto in der Buchhaltung

❌ Reicht nicht: der Schuhkarton voller Belege. Und auch nicht der Eintrag in der Anlage EÜR.
Die gute Nachricht: Wer die Jahrespauschale nutzt, muss laut BMF nichts gesondert aufzeichnen. Und Arbeitnehmer betrifft das Ganze sowieso nicht.

📌 Speichern und an alle Selbstständigen schicken, die du kennst.
Unsicher, ob deine Aufzeichnungen reichen? Schreib uns.
BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 6/24

04/10/2026

Keine Überstunden. In einer Kanzlei. Kein Tippfehler. 😄

Wir suchen Verstärkung: Rechtsanwalt (m/w/d) für Gesellschafts- und Zivilrecht, in Vollzeit oder Teilzeit. Den Standort suchst du dir aus: Gunzenhausen, Ansbach, Weißenburg oder Wemding.

Du berätst Mandanten im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, gestaltest Verträge und führst Verhandlungen. Dabei hast du direkten Draht zu einem wachsenden Mandantenkreis. Steuerberatung und Recht sitzen bei uns unter einem Dach.

Feierabend ist bei uns Feierabend. Deine 12 Gleitzeittage nimmst du auch wirklich, Weiterbildung fördern wir aktiv, und geduzt wird sowieso.

Übrigens: Das Foto ist kein Stockfoto. Die drei arbeiten wirklich hier.
Interesse? Ein Wort reicht: Schreib uns „Anwalt“ per DM oder an [email protected]. Wir melden uns bei dir.
Kennst du jemanden, der genau das sucht? Markieren oder weiterschicken 👇

03/10/2026

„Lifestyle-Medikament." So steht es im Gesetz — und deshalb zahlt die Kasse nicht. 💉

Eine 24-Jährige mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht wollte im Eilverfahren erreichen, dass ihre Krankenkasse Mounjaro bezahlt. Vorherige Therapien waren gescheitert, das Geld für die Selbstzahlung fehlte.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat den Antrag abgelehnt und damit das Sozialgericht Oldenburg bestätigt.

Die Rechtslage, kurz erklärt:
§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V schließt Arzneimittel von der Versorgung aus, bei denen eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht — ausdrücklich auch Mittel zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Mounjaro genau dafür in die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.

⚠️ Und hier liegt der Punkt, den die meisten falsch verstehen: Es kommt nicht darauf an, wie schwer die Erkrankung ist. Der G-BA hat klargestellt, dass die Einordnung als Lifestyle-Arzneimittel sich allein aus dem Anwendungsgebiet „Gewichtsreduktion" ergibt — nicht aus dem Krankheitswert.
Deshalb haben auch das SG Darmstadt und das LSG Baden-Württemberg in Fällen mit anerkannter Adipositas gleich entschieden. Die Kasse zahlt Mounjaro derzeit nur bei Typ-2-Diabetes.

💡 Steuerlich interessant: Selbst gezahlte, ärztlich verordnete Medikamente zählen zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Sie wirken sich allerdings erst oberhalb der zumutbaren Belastung aus, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet.

Welche anderen Leistungen die Kasse bei Adipositas übernimmt, ist eine eigene Frage — die klärst du am besten direkt mit Kasse und behandelndem Arzt.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

02/10/2026

Du erbst das Elternhaus. Freibetrag 400.000 €. Klingt viel — bis du siehst, was das Haus heute wert ist. 🏠

Genau darum verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober.
Zwei Verfahren, zwei Stoßrichtungen:

⚖️ Bayern klagt, weil die Freibeträge seit Jahren nicht an die Preisentwicklung angepasst wurden. Ein Haus in München und ein Haus auf dem Land werden steuerlich gleich behandelt — obwohl zwischen den Werten Welten liegen.

⚖️ Eine Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen: Für Unternehmen gibt es weitreichende Verschonungsregeln, für geerbte Immobilien und Wertpapierdepots nicht.
Was passieren kann: Änderungen am Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz — bis hin zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Das Urteil kommt üblicherweise Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

💡 Was du schon heute weißt: Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Wer früh und in Etappen überträgt, nutzt sie mehrfach. 400.000 € pro Kind und Elternteil, 500.000 € zwischen Ehegatten, 20.000 € unter Geschwistern.

⚠️ Aber nichts überstürzen: Eine Schenkung ist nicht rückholbar, und ob die Reform Übertragungen begünstigt oder belastet, weiß heute niemand. Wer ohnehin plant, sollte die Zeit bis zum Urteil nutzen — nicht aus Panik handeln.
Keine steuerliche Beratung. Stand: Oktober 2026.

01/10/2026

Dienstreise nach München. Der Firmenwagen steht bereit. Du nimmst trotzdem dein eigenes Auto — und willst die Kilometer absetzen. 🚗

Geht nicht, sagt der Bundesfinanzhof.
Die Begründung ist schlicht: Mit dem Firmenwagen wären dir überhaupt keine eigenen Kosten entstanden. Wer freiwillig privat fährt, obwohl eine kostenlose und zumutbare Alternative bereitsteht, kann diese Kosten nicht als Werbungskosten geltend machen.

Anders sieht es aus, wenn:
✅ kein Firmenwagen verfügbar war — etwa weil er in der Werkstatt stand oder ein Kollege ihn hatte
✅ der Arbeitgeber die Nutzung für diese Fahrt nicht erlaubt hat
✅ besondere Anforderungen der Dienstreise gegen den Firmenwagen sprachen

💡 Praktisch heißt das: Die Begründung „ich fahre lieber mein eigenes Auto" reicht dem Finanzamt nicht. Entscheidend ist, ob dir eine kostenfreie Alternative offenstand.

📌 Mach dir eine Notiz, wenn kein Firmenwagen frei war. Zwei Jahre später, wenn der Prüfer fragt, erinnert sich niemand mehr daran — und dann fehlt dir genau dieser Nachweis.

⚠️ Und der Umkehrschluss für alle ohne Firmenwagen: Ihr dürft natürlich weiterhin 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen, bei Dienstreisen für die gesamte Strecke hin und zurück.
Keine steuerliche Beratung. Stand: Oktober 2026.

30/09/2026

Eine Bewerberin wird abgelehnt, weil sie keiner Kirche angehört. Sie klagt. Der Fall läuft 14 Jahre — durch vier Instanzen, bis nach Luxemburg und zweimal nach Karlsruhe. ⚖️

Jetzt ist er entschieden.
Der Weg:
🔹 2018 sprach der EuGH ein Grundsatzurteil, das kirchliche Arbeitgeber einschränkte
🔹 Das BAG sprach der Bewerberin daraufhin 3.915,46 € Entschädigung zu und ließ § 9 Abs. 1 AGG unangewendet
🔹 Im September 2025 hob das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil auf — das BAG habe das religiöse Selbstbestimmungsrecht nicht ausreichend gewichtet
🔹 Am 21. Mai 2026 hat das BAG neu entschieden (8 AZR 194/25) — und die Klage abgewiesen
Was jetzt gilt: Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen dürfen eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie nach Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Gemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ist.

👉 Das heißt nicht, dass es für jede Stelle gilt. Entscheidend bleibt die konkrete Tätigkeit. Besonderes Gewicht hat die Mitgliedschaft bei leitenden, verkündigungsnahen oder nach außen repräsentativen Positionen. Und die Einschätzung der Kirche ist gerichtlich überprüfbar — nur dürfen Gerichte ihre eigene Sicht nicht einfach an deren Stelle setzen.

⏳ Praktisch wichtig: Ansprüche nach dem AGG müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Wer das verpasst, verliert sie unabhängig von der Rechtslage.
Kirchliche Träger wie Caritas und Diakonie gehören zu den größten Arbeitgebern des Landes — die Frage betrifft also sehr viele Stellen.
Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.

29/09/2026

Bitcoin ein Jahr halten und steuerfrei verkaufen — das könnte bald vorbei sein. ₿

Aus dem Bundesfinanzministerium ist ein Entwurf bekannt geworden, der die Krypto-Besteuerung grundlegend umbaut:
Heute: Gewinne aus Bitcoin & Co. sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Darunter zählt der persönliche Steuersatz, mit einer Freigrenze von 1.000 €.
Nach dem Entwurf: Gewinne gelten als Kapitalerträge. 25 % Abgeltungsteuer, unabhängig von der Haltedauer. Betroffen wären Coins, die nach dem 31.12.2026 gekauft werden — ältere Bestände sollen unter die bisherigen Regeln fallen.

Weitere Punkte aus dem Entwurf:
🔹 Erträge aus Staking und Lending sollen ebenfalls Kapitalerträge werden
🔹 Ab 2028 Steuerabzug direkt an der Quelle, wie bei Bankzinsen
🔹 Fehlen Kaufdaten, wird der Abzug auf 50 % des Verkaufserlöses berechnet
🔹 Krypto-Verluste sollen nicht mit Aktiengewinnen verrechenbar sein
⚠️ Wichtig: Das ist ein nicht abgestimmter Referentenentwurf. Kein Kabinettsbeschluss, kein Gesetz, kein Zeitplan. Vieles kann sich noch ändern oder ganz wegfallen.
💡 Was sich davon unabhängig lohnt: Transaktionshistorie sichern. Wer heute nicht belegen kann, wann und zu welchem Kurs er gekauft hat, bekommt bei jeder Regelung ein Problem — und bei der 50-%-Regel ein besonders teures.
Keine steuerliche Beratung, keine Anlageberatung. Stand: September 2026.

28/09/2026

Dein Kunde bekommt ab Januar eine Rechnung von dir — und darf sie nicht mehr annehmen. 📄

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 gilt das für alle.
Der Punkt, den die meisten missverstehen: Ein PDF ist keine E-Rechnung. Auch nicht, wenn es schön aussieht und digital verschickt wird. Gefordert ist ein strukturiertes Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD — also Daten, die eine Software direkt einlesen kann.

Was du wissen solltest:
🔹 Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025 — auch als Kleinunternehmer
🔹 Ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbeträge bis 250 €, Fahrausweise und Kleinunternehmer beim Ausstellen
🔹 Maßgeblich für die 800.000 € ist dein Umsatz 2026

⚠️ Eine Verschiebung wurde gefordert — beschlossen ist sie nicht. Wer darauf wartet, verliert nur Vorbereitungszeit.
💡 Und die unterschätzte Seite: Auch der Empfang muss funktionieren. Wenn dir ein Lieferant eine XRechnung schickt und deine Buchhaltung damit nichts anfangen kann, hast du ein Problem mit dem Vorsteuerabzug — nicht er.

📌 Jetzt ist der richtige Moment, die Buchhaltungssoftware zu prüfen. Im Dezember sind alle Anbieter ausgebucht.
Keine steuerliche Beratung. Stand: September 2026.

27/09/2026

„12 Gleitzeittage." Steht in vielen Stellenanzeigen. Bei uns steht dahinter noch ein Satz: Und die nimmst du auch.

Genau daran merkst du in den ersten Wochen, ob ein Arbeitgeber meint, was er schreibt. Ob beim Antrag jemand die Augenbrauen hochzieht. Ob um 17:30 noch jemand fragt, ob das heute noch fertig wird.

Wir suchen eine Steuerfachangestellte (m/w/d) für unseren Standort Wemding — Vollzeit oder Teilzeit.
⏰ Keine Überstunden. Feierabend bleibt Feierabend.
📅 12 Gleitzeittage. Und die nimmst du auch.
🎓 Fort- und Weiterbildung. Wir fördern dich aktiv.
💶 Attraktive Vergütung. Plus Sozialleistungen.

Deine Aufgaben: Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuererklärungen — und direkter Kontakt zu unseren Mandanten. Keine Akten ohne Gesicht.
Die drei auf dem Bild sind übrigens keine Stockfotos. Das ist die Kanzlei. Du weißt also vorher, mit wem du es zu tun hast.

📩 Kein Anschreiben, kein Lebenslauf. Schreib uns einfach „Wemding" per Mail oder DM.
[email protected] · 09831 8855-0
Welcher Benefit steht bei dir im Vertrag, den du noch nie genommen hast? 👇

26/09/2026

Gekündigt — und ab dem selben Tag krankgeschrieben, punktgenau bis zum letzten Arbeitstag. 🤧

Das kann teuer werden. Das Bundesarbeitsgericht hat dafür eine klare Linie:
⚖️ BAG, 8.9.2021 (5 AZR 149/21): Eine Mitarbeiterin kündigte am 8. Februar zum 22. Februar — und legte eine AU vor, die exakt vom 8. bis zum 22. Februar reichte. Das Gericht sah darin eine zeitliche Koinzidenz, die ernsthafte Zweifel begründet. Der Beweiswert war erschüttert, die Entgeltfortzahlung weg.

⚖️ BAG, 13.12.2023 (5 AZR 137/23): Es macht keinen Unterschied, wer gekündigt hat. Auch Folgebescheinigungen, die passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist laufen, können den Beweiswert erschüttern — besonders wenn direkt danach ein neuer Job beginnt.
Was das praktisch heißt:
Ist der Beweiswert erschüttert, reicht der gelbe Schein nicht mehr. Dann trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast: Er muss die Krankheit, die Beschwerden und die Einschränkungen konkret schildern — und den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit der als Zeuge aussagen kann.

💡 Was dabei oft untergeht: Eine AU hat weiterhin hohen Beweiswert. Lange krank bis zum Vertragsende zu sein, reicht für sich allein nicht aus. Nötig ist immer eine Würdigung aller Umstände. Und wer zum Zeitpunkt der Krankschreibung noch gar nichts von der Kündigung wusste, bei dem fehlt die Koinzidenz — da bleibt der Beweiswert intakt.

👉 Für Arbeitgeber: Umstände dokumentieren, bevor gezahlt wird. Für Arbeitnehmer: Wer wirklich krank ist, sollte Befunde und Behandlungsverlauf aufheben.
Schon mal erlebt? 👇
Keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.

Adresse

Waagstraße 3
Gunzenhausen
91710

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
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