05/10/2026
Alle Belege da – und trotzdem keinen Cent fürs Arbeitszimmer abgesetzt. 😬
Genau das ist einem Freiberufler passiert: Er hat die Belege das ganze Jahr gesammelt und erst für die Steuererklärung zusammengestellt. Der Bundesfinanzhof sagt: zu spät. Der komplette Abzug ist weg.
So machst du es richtig:
✅ Jede Ausgabe fürs Arbeitszimmer einzeln aufzeichnen
✅ Getrennt von deinen übrigen Betriebsausgaben
✅ Zeitnah, in der Regel innerhalb von 10 Tagen
✅ Eigene Liste (Papier oder digital) oder eigene Spalte bzw. eigenes Konto in der Buchhaltung
❌ Reicht nicht: der Schuhkarton voller Belege. Und auch nicht der Eintrag in der Anlage EÜR.
Die gute Nachricht: Wer die Jahrespauschale nutzt, muss laut BMF nichts gesondert aufzeichnen. Und Arbeitnehmer betrifft das Ganze sowieso nicht.
📌 Speichern und an alle Selbstständigen schicken, die du kennst.
Unsicher, ob deine Aufzeichnungen reichen? Schreib uns.
BFH, Urteil vom 24.03.2026 – VIII R 6/24