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Heute stellen wir vor: Hannah – unsere Nachwuchskraft mit Zahlengefühl!Mitten in der Ausbildung und schon voll dabei! He...
16/10/2026

Heute stellen wir vor: Hannah – unsere Nachwuchskraft mit Zahlengefühl!

Mitten in der Ausbildung und schon voll dabei! Heute möchten wir euch Hannah vorstellen, die sich aktuell im zweiten Lehrjahr ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten bei SSB befindet.

In den vergangenen Monaten konnte Hannah bereits wertvolle Einblicke in die Buchführung und das Steuerwesen gewinnen und ihr Wissen in der Praxis vertiefen. Und die nächste spannende Herausforderung wartet schon: Bald geht es für sie in die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Doch was macht für Hannah eine gute Ausbildung aus? Neben den fachlichen Erfahrungen ist es vor allem das Miteinander im Team.

„Ich fühle mich in meiner Ausbildung sehr wohl und schätze besonders das angenehme Arbeitsklima sowie die Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen.“

Genau das macht für uns eine erfolgreiche Ausbildung aus: Wissen weitergeben, Fragen beantworten, gemeinsam wachsen und sich gegenseitig unterstützen.

Liebe Hannah, wir freuen uns, dass du Teil unseres Teams bist, und wünschen dir weiterhin viel Freude und Erfolg auf deinem Weg zur Steuerfachangestellten!

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Handwerker im Haus? Das Finanzamt beteiligt sich!Ob ein neues Badezimmer, frische Farbe an den Wänden oder die Neugestal...
09/10/2026

Handwerker im Haus? Das Finanzamt beteiligt sich!

Ob ein neues Badezimmer, frische Farbe an den Wänden oder die Neugestaltung des Gartens – wer sein Zuhause verschönert oder renoviert, kann sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen.

Bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr sind möglich!

Denn das Finanzamt erkennt 20 % der begünstigten Handwerkerkosten steuerlich an. Und das Beste: Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können davon profitieren.

Was wird steuerlich berücksichtigt?

Ob Malerarbeiten, Reparaturen, Gartenarbeiten oder die Wartung der Heizungsanlage – viele Handwerkerleistungen sind begünstigt. Absetzbar sind insbesondere Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten hingegen nicht.

Wichtig:
• Die Arbeiten müssen im eigenen Haushalt oder dessen unmittelbarem Umfeld stattfinden.
• Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
• Bezahlen Sie per Überweisung – Barzahlungen werden nicht anerkannt.
• Für dieselbe Maßnahme darf keine ausgeschlossene Doppelförderung vorliegen.

Unser Tipp:
Sie planen eine größere Renovierung? Dann kann es sinnvoll sein, die Arbeiten und Zahlungen auf zwei Kalenderjahre zu verteilen. So lässt sich der jährliche Steuerbonus unter Umständen in beiden Jahren nutzen.

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02/10/2026

Eine Auszeit mit Aussicht!

Unser diesjähriger Team-Tag führte uns nach Radebeul zum Schloss Wackerbarth.

Bevor es losging, starteten wir ganz entspannt mit einem gemeinsamen Frühstück in unserer Kanzlei. Anschließend hieß es: raus aus dem Büro und ab in die Weinberge.

Bei einer Führung über das Areal und durch die Weinberge erfuhren wir mehr über Schloss Wackerbarth, den Weinanbau entlang der Sächsischen Weinstraße und die Geschichte des traditionsreichen Ortes. Oben angekommen wartete nicht nur ein großartiger Blick über das Elbtal auf uns – natürlich durfte auch eine kleine Weinverkostung nicht fehlen.

Zum Abschluss ging es gemeinsam ins Gasthaus. Bei gutem Essen, dem einen oder anderen Glas Wein und vielen Gesprächen ließen wir den Nachmittag in geselliger Runde ausklingen.

Ein großartiger Tag mit einem großartigen Team, der wieder einmal gezeigt hat, dass für uns gemeinsame Erlebnisse außerhalb des Kanzleialltags genauso zu einem guten Team gehören, wie die Zusammenarbeit im Büro.

Vielen Dank für diesen gelungenen Tag!

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Steuertermine und Abgabefristen für Oktober 202610.10.Umsatzsteuer Vorauszahlung, August 2026*, September 2026**, III. Q...
25/09/2026

Steuertermine und Abgabefristen für Oktober 2026

10.10.
Umsatzsteuer Vorauszahlung, August 2026*, September 2026**, III. Quartal 2026**

12.10.
Lohnsteuer September 2026, III. Quartal 2026

26.10.
Übermittlung Sozialversicherung Oktober 2026

28.10.
Zahlung Sozialversicherung Oktober 2026

* mit Dauerfristverlängerung ** ohne Dauerfristverlängerung

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Das S.S.B. Team sucht Verstärkung!Wir möchten wachsen und sind aktuell auf der Suche nach neuen Kolleg:innen, die in ihr...
18/09/2026

Das S.S.B. Team sucht Verstärkung!

Wir möchten wachsen und sind aktuell auf der Suche nach neuen Kolleg:innen, die in ihren Aufgaben aufgehen und sich weiterentwickeln möchten. Bei uns können Sie sich verwirklichen und haben einen abwechslungsreichen Mandantenstamm. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

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Wir suchen aktuell:
• Rechtsanwalt (m/w/d) in Voll- und Teilzeit
• Steuerberater (m/w/d) in Voll- und Teilzeit (mind. 30 Std./Woche)

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Das und vieles mehr erwartet Sie bei uns:
• Eine unbefristete Festanstellung in einem krisensicheren
Unternehmen mit flachen Hierarchien
• Eine attraktive Vergütung mit monatlichem Tankgutschein oder anderen Benefits
• 28 Urlaubstage zzgl. jeweils einen halben Tag an Heiligabend und Silvester frei
• An Brückentagen und zwischen den Jahren bleibt die Kanzlei geschlossen
• Betriebliche Altersvorsorge sowie eine betriebliche Krankenversicherung mit frei wählbaren Leistungen
• Jobrad
• Mitarbeiterrabatte bei über 800 Stores
• Vergütete Überstunden oder entsprechenden Freizeitausgleich
• Arbeiten in einem familiären und wertschätzenden Team mit regelmäßigen Events
• u.v.m.

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Sie mögen flache Hierarchien, schätzen das Ihnen entgegen gebrachte Vertrauen und arbeiten gerne im Team?

Dann bewerben Sie sich doch gleich online auf unserer Website.

https://ssb-steuerberater.de/karriere/aktuelle-jobs/

Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen!

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Tanzschulen: Bildungsleistung oder Freizeitangebot?Für Tanzschulen wird die umsatzsteuerliche Abgrenzung künftig deutlic...
11/09/2026

Tanzschulen: Bildungsleistung oder Freizeitangebot?

Für Tanzschulen wird die umsatzsteuerliche Abgrenzung künftig deutlich strenger. Die Finanzverwaltung betrachtet Tanz- und Bewegungsangebote grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig, wenn sie überwiegend der Freizeitgestaltung dienen.

Das betrifft unter anderem das „Welttanzprogramm“ und „Medaillentanzen“. Für diese Kurse gilt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2027: Liegt eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vor, kann die bisherige Umsatzsteuerbefreiung weiterhin akzeptiert werden.

Andere Angebote wie Hochzeits-, Crash- und Spezialkurse, Hobbytanzen, Übungsabende, Fitnessformate, Tanzreisen oder Abschlussbälle gelten hingegen grundsätzlich als Freizeitangebote und unterliegen der Umsatzsteuer.

Eine Steuerbefreiung kommt nur noch in eng begrenzten Fällen infrage, beispielsweise bei bestimmten Ausbildungsangeboten wie klassischem Ballettunterricht für Kinder oder künstlerischem Bühnentanz – jeweils bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen und behördlichen Bescheinigungen.

Unser Tipp: Tanzschulen sollten ihre Kursangebote und vorhandenen Bescheinigungen jetzt prüfen und die umsatzsteuerliche Einordnung gegebenenfalls anpassen. Besonders bei unterschiedlichen Kursformaten lohnt sich eine genaue Betrachtung, da die steuerliche Behandlung je nach Angebot unterschiedlich ausfallen kann.

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Herzlich willkommen im Team, liebe Marion!Seit letzter Woche verstärkt Marion unser Team als HR-Managerin. Künftig wird ...
04/09/2026

Herzlich willkommen im Team, liebe Marion!

Seit letzter Woche verstärkt Marion unser Team als HR-Managerin. Künftig wird sie sich u.a. um das Recruiting bei uns kümmern und dabei vor allem eines im Blick haben: die richtigen Menschen für unser Team zu gewinnen.

Ihr Start hätte dabei kaum schöner sein können: Nach einer ersten Runde durch die Kanzlei und den wichtigsten Einweisungen warteten an ihrem neuen Arbeitsplatz bereits eine Orchidee und ein kleines Welcome-Paket. Bei einem gemeinsamen Frühstück wurde Marion anschließend von der Geschäftsführung und dem Team offiziell willkommen geheißen.

„Ich habe mich riesig gefreut und habe mich direkt herzlich aufgenommen gefühlt. Schon das Vorstellungsgespräch war von Sympathie und Offenheit geprägt – und genau dieser Eindruck hat sich an meinem ersten Arbeitstag bestätigt“, so Marion.

Wir freuen uns sehr, dass Marion da ist, und wünschen ihr einen erfolgreichen Start, viele spannende Begegnungen und ganz viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe!

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Steuertermine und Abgabefristen für September 202610.09.• Umsatzsteuer Vorauszahlung Juli 2026*, August 2026**• Lohnsteu...
28/08/2026

Steuertermine und Abgabefristen für September 2026

10.09.
• Umsatzsteuer Vorauszahlung Juli 2026*, August 2026**
• Lohnsteuer August 2026
• Einkommensteuer-Vorauszahlung III. Quartal 2026
• Körperschaftsteuer-Vorauszahlung III. Quartal 2026

24.09.
Übermittlung Sozialversicherung September 2026

28.09.
Zahlung Sozialversicherung September 2026

30.09.
Abgabe Steuererklärungen 2024 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit abweichendem Wirtschaftsjahr

* mit Dauerfristverlängerung ** ohne Dauerfristverlängerung

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Mandantenbeispiel: Der erste Firmenwagen – kaufen, leasen oder privat fahren?Eine Unternehmerin möchte sich einen neuen ...
21/08/2026

Mandantenbeispiel: Der erste Firmenwagen – kaufen, leasen oder privat fahren?

Eine Unternehmerin möchte sich einen neuen Wagen anschaffen und diesen auch für betriebliche Fahrten nutzen. Doch schnell stellt sich die Frage: Soll das Fahrzeug überhaupt zum Betriebsvermögen gehören – und ist Kaufen oder Leasing die bessere Wahl?

• Welche Kosten können steuerlich berücksichtigt werden?
• Was ist bei der privaten Nutzung des Firmenwagens zu beachten?
• Wann kommt die 1-%-Regelung infrage und wann kann ein Fahrtenbuch sinnvoller sein?

Gemeinsam haben wir die verschiedenen Möglichkeiten betrachtet und die steuerlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen gegenübergestellt. Denn ob Kauf, Leasing oder die Nutzung eines privaten Fahrzeugs sinnvoller ist, hängt immer von der individuellen Situation ab.

Das Ergebnis:
Die Mandantin konnte ihre Entscheidung auf Grundlage konkreter Zahlen treffen und wusste bereits vor der Anschaffung, welche steuerlichen Auswirkungen auf sie zukommen.

Unser Fazit:
Beim Firmenwagen lohnt sich der Vergleich vor der Unterschrift. Denn nicht die vermeintlich günstigste Variante ist automatisch auch die wirtschaftlich und steuerlich beste.

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„Manche Belege spielen einfach gerne Verstecken.“Ein Satz, der im Kanzleialltag durchaus bekannt vorkommt. Und manchmal ...
15/08/2026

„Manche Belege spielen einfach gerne Verstecken.“

Ein Satz, der im Kanzleialltag durchaus bekannt vorkommt. Und manchmal entwickelt sich die Suche nach einem fehlenden Beleg fast zu einer kleinen Detektivarbeit.

Denn für eine vollständige und korrekte Buchführung kommt es auch auf die vermeintlich kleinen Dinge an. Fehlt eine Rechnung oder ein Beleg, heißt es deshalb: nachfragen, suchen und gemeinsam dafür sorgen, dass die Unterlagen vollständig sind.

Und wenn sich die Rechnung besonders gut versteckt? Dann hilft neben einem geschulten Blick manchmal auch eine kleine Portion Humor.

Gut, wenn am Ende nicht nur die Rechnung, sondern auch jede Zahl ihren richtigen Platz findet.

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Adresse

Parkstraße 3a
Großenhain
01558

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 15:30
Dienstag 07:00 - 16:30
Mittwoch 07:00 - 12:00
Donnerstag 07:00 - 15:30
Freitag 07:00 - 12:00

Telefon

+493522513860

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