07/07/2026
Außenprüfungen sollen neu geregelt werden – was ändert sich mit der ApO?
Die Bundesregierung hat die bisherige Betriebsprüfungsordnung 2000 überarbeitet.
Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) soll Außenprüfungen moderner, schneller und stärker risikoorientiert machen – ohne zusätzliche Belastungen für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger.👀
⚖️ Was steckt hinter der neuen ApO?
• ApO ersetzt die Betriebsprüfungsordnung 2000 und gilt für Außenprüfungen nach der Abgabenordnung
• Ziele: Beschleunigung, Risikoorientierung, bessere Zusammenarbeit von Ländern und Bundeszentralamt für Steuern
• Grundprinzipien: Gleichmäßige Besteuerung, Fokus auf wesentliche Sachverhalte, Verhältnismäßigkeit
📌 Wichtige Neuerungen in Kürze
• Risikoorientiert & zeitnäher: Fälle werden nach Risiko ausgewählt, Prüfungen sollen näher an den betroffenen Jahren liegen (kein Anspruch auf „Schnellprüfung“)
• Prüfungsumfang: Großbetriebe/Konzerne weiterhin meist anschlussgeprüft; bei anderen Betrieben kann der Zeitraum auf 1–3 Jahre begrenzt werden
• Prüfungsort & digital: Vorrangig im Betrieb; Unterlagen können sicher digital verarbeitet werden, Steuerbüros sind als „anderer Prüfungsort“ erfasst
• Rahmenvereinbarungen: Klare Absprachen zwischen Finanzamt und Unternehmen zu Ablauf, Fristen und Schwerpunkten sollen Prüfungen beschleunigen
• Konzerne & große Arbeitgeber: Mehr koordinierte Konzern- und Lohnsteuerprüfungen, engere Abstimmung zwischen Bundeszentralamt für Steuern und Ländern
🔁 Wichtig für die Praxis
Die Außenprüfungsordnung bringt mehr Struktur und Fokus in Außenprüfungen. Unternehmen sollten die geplanten Änderungen im Blick behalten – insbesondere zu Prüfungsumfang, Mitwirkung und digitaler Zusammenarbeit.