RGT Group

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Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.

Über uns:
Wir sind eine renommierte Steuerkanzlei, die komplexe Situationen mit rechtlichem, steuerlichem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund erfolgreich bewältigt. Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Sachkenntnis ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Konzepte, Lösungen und Strategien zu entwickeln, die genau auf den Kontext und die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschn

01/09/2026

Unsere aktuelle Mandanteninformation hält wieder spannende und wichtige Themen aus der Steuerwelt für Sie bereit. Dabei geht es unter anderem um das neue Programm für Aufschwung und Beschäftigung, geplante Änderungen bei Minijobs, die neue Kassenpflicht ab 2028 sowie weitere aktuelle Steuer- und Rechtsthemen.

👉 Alle Details finden Sie wie gewohnt in unserer Mandanteninformation: https://www.rgtgroup.de/de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/september_2026/programm_fuer_aufschwung_und_beschaeftigung/

24/08/2026

Unser diesjähriges Sommerfest führte uns ins schöne Gelnhausen und wurde von unserem Standort Gründau organisiert. Kolleginnen und Kollegen aus allen Standorten kamen zusammen, um gemeinsam einen tollen Tag zu verbringen.

Gestartet sind wir ganz entspannt bei Kaffee und Kuchen im in Gelnhausen. ☕🍰
Danach ging es in kleinen Gruppen auf Entdeckungstour. Bei einer klassischen Stadtführung oder einem historischen Mitmachspiel konnten wir Gelnhausen auf ganz unterschiedliche Weise kennenlernen. 🔍

Zum Abschluss wartete das mit einem wunderschönen Blick über das Kinzigtal auf uns. Bei leckerem Essen und vielen tollen Gesprächen haben wir den Tag gemütlich ausklingen lassen. 🍽️🍷

Vielen Dank an den Standort Gründau für die tolle Organisation! 🙌

Wir freuen uns schon auf das nächste gemeinsame Event! 😊

27/07/2026

Neben der täglichen Zusammenarbeit nehmen wir uns bewusst Zeit für gemeinsame Momente. 💙

An unserem Standort Gedern haben wir uns zu einem entspannten Grillnachmittag getroffen. Bei leckerem Essen, guten Gesprächen und bester Stimmung stand vor allem eines im Mittelpunkt: das Miteinander.
Genau diese gemeinsamen Augenblicke machen unsere Unternehmenskultur aus. Sie stärken den Zusammenhalt, fördern den persönlichen Austausch und lassen uns als Team noch enger zusammenwachsen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei waren und den Nachmittag zu einem rundum gelungenen Erlebnis gemacht haben.
Wir freuen uns schon auf das nächste gemeinsame Beisammensein! 😊 🙌

21/07/2026

Mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket hat die EU wesentliche Anpassungen an der CSRD beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und den Anwendungsbereich der Berichtspflichten deutlich einzuschränken.

Die wesentlichen Punkte im Überblick:
🔹 Unternehmen sollen künftig grundsätzlich erst ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz unmittelbar unter die CSRD fallen.
🔹 Fristen wurden verschoben.
🔹 Die ESRS wurden mit dem Ziel, diese praxisnäher und effizienter zu gestalten, überarbeitet.
🔹 Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist weiterhin nicht abgeschlossen und wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das jedoch nicht, dass Nachhaltigkeit an Bedeutung verliert: Banken, Kunden und Geschäftspartner fragen ESG-Informationen weiterhin nach. Freiwillige Standards wie der VSME können daher künftig eine praxisnahe Alternative darstellen.

Unser Fazit: Die Berichtspflichten werden neu justiert – die Erwartungen des Marktes bleiben. Unternehmen sollten die aktuelle Phase nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten strategisch und mit Augenmaß weiterzuentwickeln.

📩 Sprechen Sie uns gerne an!

01/07/2026

Unsere aktuelle Mandanteninformation informiert unter anderem über Ferienjobs für Schüler und Studierende, das Jahressteuergesetz 2026 sowie steuerlich absetzbare Urlaubskosten.

Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf aktuelle Rechtsprechung, internationale Steuerfragen und wichtige Aufzeichnungspflichten im häuslichen Arbeitszimmer.

👉 Alle Details wie gewohnt in unserer Mandanteninformation: https://www.rgtgroup.de/de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/juli_2026/ferienjobs_fuer_schueler_und_studenten/

12/06/2026

Wir freuen uns, dass unser Kollege Dominik Papsch die RGT GROUP ab diesem Jahr als Partner verstärkt.

Dominik ist am Standort Gedern im Bereich der klassischen Steuerberatung tätig.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen eine verlässliche, strukturierte und praxisnahe Beratung sowie individuelle Lösungen, die sich an den Anforderungen unserer Mandanten orientieren. Er begleitet insbesondere Unternehmer und Unternehmen bei laufenden steuerlichen Fragestellungen sowie bei langfristigen Gestaltungsüberlegungen.

Sein beruflicher Werdegang ist seit 13 Jahren eng mit der RGT GROUP verbunden:

Er begann seine Laufbahn bei uns mit der Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Anschließend absolvierte er ein duales Studium im Bereich Steuerrecht.

Im Jahr 2023 legte er erfolgreich das Steuerberaterexamen ab und übernahm in den vergangenen Jahren zunehmend Verantwortung für unsere Mandanten und unser Team.

Mit dem Eintritt in die Partnerschaft setzen wir unseren gemeinsamen Weg fort und freuen uns darauf, die Zukunft unserer Kanzlei gemeinsam zu gestalten.

Wir gratulieren Dominik herzlich zu diesem bedeutenden Schritt und wünschen ihm für seine neue Aufgabe als Partner weiterhin viel Erfolg, Freude und gutes Gelingen bei allen Entscheidungen. 👏 💐

09/06/2026

Auch in diesem Jahr hat das RGT-Team die Laufschuhe geschnürt und beim JP Morgan Lauf in Frankfurt vollen Einsatz gezeigt. Gemeinsam haben wir die Strecke gemeistert und einen Abend voller Teamgeist, guter Stimmung und sportlicher Begeisterung erlebt.

Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die mitgelaufen sind, sowie an unsere RGT-Fans am Streckenrand, die uns mit ihrer Unterstützung zusätzlich motiviert haben. 💙

Traditionell ließen wir den Abend anschließend im Paninos ausklingen - mit leckerem Essen, guten Gesprächen und vielen schönen Erinnerungen an einen gelungenen Tag. 🥂

Wir freuen uns bereits auf den JP Morgan Lauf 2027! 🏃‍♀️‍➡️🙌

01/06/2026

Unsere aktuelle Mandanteninformation informiert unter anderem über die neuen OECD-Regelungen zum Homeoffice als Betriebsstätte, die Vollverzinsung bei Umsatzsteuer-Nachforderungen sowie aktuelle Entwicklungen rund um die verpflichtende E-Rechnung.

Außerdem beleuchten wir steuerfreie Aufwandsentschädigungen 2026, Werbungskosten für Immobilien-Seminare, die digitale Belegsendung mit der Steuererklärung und die geplante neue EU-Gesellschaftsform „EU Inc.“.

👉 Alle Details wie gewohnt in unserer Mandanteninformation: https://www.rgtgroup.de/de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/juni_2026/vollverzinsung_fuer_umsatzsteuer/

27/05/2026

OECD-Update zur Homeoffice-Betriebsstätte: Die neuen Regeln auf einen Blick

Mobiles Arbeiten, Workations und grenzüberschreitendes Homeoffice sind längst zum Standard geworden. Doch wo Arbeit stattfindet, folgen oft komplexe steuerliche Fragen – allen voran die unbeabsichtigte Begründung einer Betriebsstätte des Arbeitgebers.

Die OECD hat am 19.11.2025 neue Kriterien zur Homeoffice-Betriebsstätte veröffentlicht.

Die Kernpunkte (zweistufiger Prüfungsansatz):

✅ 50 %-Schwelle (zeitlich): Arbeitet ein Mitarbeiter weniger als 50% aus dem Home-Office aus, soll regelmäßig keine Betriebsstätte vorliegen.

✅ Geschäftlicher Grund (funktional): Selbst bei Überschreiten der 50 %-Schwelle ist ein objektiv nachvollziehbarer geschäftlicher Grund erforderlich – bspw. Kundennähe oder lokale Marktpräsenz.

⚠️ Was hat Vorrang: OECD-MA oder das jeweilige DBA?

Maßgeblich bleibt das jeweilige DBA; die OECD-Kommentierung dient primär als Auslegungshilfe. Wichtig: DBA werden nach ständiger Rechtsprechung des BFH statisch ausgelegt – Bedeutet konkret: Maßgeblich ist grundsätzlich die OECD-Auslegung zum Zeitpunkt des DBA-Abschlusses – nicht automatisch die aktuelle OECD-Kommentierung.

Aber: Bspw. Österreich wendet die neuen OECD-Regeln ab 2026 dynamisch an. Deutschland bleibt nach derzeitigem Stand bei der statischen Auslegung, sodass Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungsrisiken möglich sind.

⚠️ Achtung: Vertreter- und Geschäftsleitungsbetriebsstätten Die o.g. OECD-Regeln gelten nicht für Geschäftsleiter oder Personen mit Leitungsfunktionen, die wesentliche unternehmerische Entscheidungen treffen. Werden solche Entscheidungen aus dem Homeoffice getroffen, kann dies eine (Geschäftsleitungs-) Betriebsstätte begründen – unabhängig von der 50 %-Regel.

📋 Handlungsanweisung für Unternehmen:

1. Homeoffice-Anteile erfassen – Wer arbeitet wie viel im Ausland?
2. Geschäftliche Gründe dokumentieren – Meetingprotokolle, Projektpläne
3. Richtlinien anpassen – Betriebsstättenrisiken in Homeoffice-Policies berücksichtigen
4. Ausländische Meldepflichten prüfen – Jeder Staat hat eigene Regeln

Die OECD-Neuerungen bringen mehr Rechtssicherheit, aber auch neuen Handlungsbedarf für Unternehmen mit international tätigen Mitarbeitern.

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