25/10/2026
Kosten für eine medizinisch notwendige und wissenschaftlich anerkannte Tiefe Hirnstimulation können als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung in einer Privatklinik nicht übernimmt (FG Baden-Württemberg, Az. 8 K 236/26).