08/07/2026
Als Arbeitgeber kannst du deinen Mitarbeitern € 156,00 einmal pro Jahr für eine zweckgebundene, steuerfreie Erholungsbeihilfe zahlen. Die Auszahlung darf max. 3 Monate vor oder nach dem Urlaub erfolgen und muss durch Belege nachgewiesen werden. Übrigens kannst du für die Partner deiner Mitarbeiter zusätzlich € 104,00 und für jedes kindergeldberechtigte Kind € 52,00 überweisen.