19/08/2026
✨ Seit Kurzem freuen wir uns über zwei neue Gesichter im Team:
Mitte Juli hat Elvin-Selin Dogan unsere Verwaltung als neue Team-Assistentin am Standort Essen verstärkt. Ebenso unterstützt Jennifer Schneider nun die Bilanzbuchhaltung in Essen.
Liebe Elvin, liebe Jennifer: Schön, dass ihr da seid. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und wünschen euch einen guten Start! 💐
20/07/2026
🚗 Die Fahrt zur Baustelle ist Arbeitszeit!
Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt – mit Folgen für viele
Arbeitnehmer*innen im Außen- und Baustellendienst.
Hin- und Rückfahrt zur Einsatzstelle zählen zur Arbeitszeit, auch dann, wenn der Transport per Firmenwagen organisiert wird. Entscheidend ist laut EuGH: Wer während der Fahrt keine freie Zeiteinteilung hat und keine eigene Arbeit erledigen kann, dessen Fahrzeit ist Arbeitszeit.
Das wirkt sich direkt auf Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und die Arbeitszeiterfassung aus. Ob diese Stunden auch vergütet werden müssen, richtet sich weiterhin nach nationalem Recht, in Deutschland also nach Arbeits-, Vertrags- und Tarifrecht.
💡 Gut zu wissen: Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung ist möglich. Daher lohnt es sich, bestehende Regelungen jetzt zu prüfen.
16/07/2026
Wir gratulieren unserem Partner Jens Jensen herzlich zu seiner Amtsübernahme als Präsident des Lions Club Essen-Ruhrtal für das Präsidentschaftsjahr 2026/27.
🌟 Mit seinem Jahresmotto "Volle Fahrt voraus!" möchte er Impulse setzen, Menschen zusammenbringen und gemeinnützige Projekte aktiv vorantreiben.
Gleich zu Beginn setzt er sein Motto um: Am 04. Juli 2026 fand die 3. Benefiz Bike-Tour Ruhr des Lions Club Essen-Ruhrtal statt. Bei angenehmem Sommerwetter ging es über rund 45 Kilometer über Wiesen und Felder, vorbei an den hügeligen Ruhrhöhen und am Baldeneysee entlang.
Besondere Highlights der diesjährigen Strecke waren der Besuch des Luftschiffhangars auf dem Essen-Mülheimer Flughafen sowie des Lokschuppens der Hespertalbahn in Essen-Kupferdreh. Nach der Tour gab es beim Hoffest auf dem Schultenhof in Mülheim einen harmonischen Ausklang mit Grillgut, kühlen Getränken und vielen guten Gesprächen. 🚲💐
Die Teilnehmenden erradelten stolze 10.000,00 € für den Verein in Essen! Der Verein setzt sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein. Mit dem Projekt "Le Parcours" werden Bewegung, Gleichgewicht und Erfolgserlebnisse gefördert; ein wöchentlicher Schwimmkurs an der Förderschule Steele bietet Chancengleichheit, denn Schwimmen kann Leben retten.
14/07/2026
Verstärkung für den Lohn 💪
Auch im Juli dürfen wir wieder ein neues Gesicht bei der MIZ begrüßen: Elena Schal unterstützt ab sofort unser stetig wachsendes Payroll-Team als Lohnbuchhalterin. 📈
Herzlich Willkommen bei der MIZ liebe Elena. Schön, dass du da bist! 💐✨
10/07/2026
BFH-Urteil zur Vermögensnachfolge: Handlungsbedarf bei Nießbrauchsgestaltungen
Das BFH-Urteil vom 10.10.2025 (IX R 4/24) bringt eine
wesentliche Änderung für die steuerliche Behandlung von Nießbrauchsrechten –
mit gravierenden Auswirkungen auf viele Gestaltungen in der Praxis.
Kurz zusammengefasst:
• Der entgeltliche Verzicht auf Nießbrauch wird künftig als steuerpflichtige Entschädigung für die entgangenen Vermietungseinkünfte behandelt
• Die Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) tritt in den
Hintergrund
• Werbungskosten können im Zusammenhang weiterhin relevant sein (im Einzelfall
zu prüfen)
Was bedeutet das für die Beratungspraxis?
Die Übertragung vermieteter Immobilien unter Vorbehaltsnießbrauch sollte kritisch hinterfragt werden. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle sind die ertragsteuerlichen Nachteile inzwischen höher als die erbschaftsteuerlichen Vorteile.
Die ertragsteuerliche Gestaltung spielt bei der Vermögensnachfolge oft nur eine Nebenrolle.
Der Fokus liegt regelmäßig auf der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Beides lässt sich in Einklang bringen – wenn die Gestaltung ganzheitlich gedacht wird.
👉 Durch die richtige Strukturierung lassen sich ertragsteuerliche Effekte gezielt steuern
👉 Gleichzeitig können erbschaftsteuerliche Ziele weiterhin erreicht werden
Prüfungsbedarf besteht insbesondere bei:
• bereits bestehenden Nießbrauchsgestaltungen für vermietete Immobilien
• geplanten Immobilienübertragungen
• bevorstehenden Vermögensübertragungen innerhalb der Familie
Fazit:
Wer Vermögensnachfolge heute sauber strukturieren will, muss Ertragsteuer und Erbschaftsteuer zusammen denken.
Genau hier entstehen die entscheidenden Gestaltungsspielräume. 📩 Wenn Sie bestehende Strukturen überprüfen oder neue Lösungen entwickeln möchten, sprechen Sie uns gerne an.
30/06/2026
Ein Erfolg, der sich sehen lassen kann! 🎉
Unsere Kollegin Aneliya hat ihre Prüfung zur Steuerfachangestellten erfolgreich bestanden.
Herzlichen Glückwunsch, liebe Aneliya! 👏✨
Mit deinem erfolgreichen Prüfungsabschluss hast du einen bedeutenden Meilenstein erreicht. Wir freuen uns sehr über deinen Erfolg und wünschen dir für deinen weiteren beruflichen Weg viel Freude, spannende Herausforderungen und weiterhin so viel Engagement. Schön, dass wir dich dabei begleiten dürfen und du auch nach deiner Prüfung Teil der MIZ bleibst.