04/10/2026
16.11.2026 - Mandantenseminar online "Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2027"
Ab 01.01.2027 dürfen nur noch solche Unternehmen von der Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich absehen, deren Gesamtumsatz 2026 nicht mehr als 800.000 € betrug. Und: Diese Ausnahmeregelung gilt auch nur bis Jahresende 2027, denn ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmen zur Erstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet.
Das Onlineseminar fasst die schon seit dem 01.01.2025 geltenden Grundsätze zusammen und geht insbesondere auf die ab 01.01.2027 geltenden Regelungen ein. Es beantwortet dabei praxisbezogene Fragen aus Sicht des Unternehmens, seiner Mitarbeiter/-innen und der Steuerberatungskanzlei.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar sind Sie in der Lage, zu prüfen, welche Schritte zum 1. Januar 2027 intern umgesetzt werden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben im B2B-Bereich nach Auslauf der ersten Übergangsregelung zu erfüllen.
✅ Definition der E-Rechnung
❓ Welche Übergangsregel gibt es zum Thema „E-Rechnungen“ weiterhin und wie ermittelt sich die Umsatzgrenze von 800.000 €?
❓ Wer ist seit 1. Januar 2025 bzw. ab 1. Januar 2027 verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen?
❓ Wie muss eine E-Rechnung aussehen?
❓ Wie empfange und versende ich E-Rechnungen?
💶 Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis 250 € und Unternehmen, die selbst keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u. ä.)?
✅ Was ist bei Dauerschuldverhältnissen und bei Anzahlungen zu beachten?
💻 Was ist hinsichtlich der IT-Sicherheit, des Vorsteuerabzugs und in Betrugsfällen zu beachten?
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Mitglieder im Steuerberaterverband Thüringen können ihre Mandantinnen und Mandanten mit einem spezifizierten Informationsschreiben auf die notwendigen Anpassungen hinweisen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Geschäftsstelle.