19/10/2026
Wichtig für alle Steuerzahler & Mandanten: Steuerbescheide werden ab 1.1.2027 standardmäßig digital! 📑⚡
Das Bundesfinanzministerium hat die Weichen gestellt: Ab dem 1. Januar 2027 wird die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden zum Regelfall. Was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Steuererklärungen?
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
🔹 Keine Einwilligung mehr nötig: Wer ein aktives ELSTER-Nutzerkonto hat, erhält Bescheide automatisch digital – eine gesonderte Zustimmung fällt weg.
🔹 Fristen laufen automatisch: Ein Bescheid gilt 4 Tage nach der digitalen Bereitstellung als bekannt gegeben. Ob Sie Ihr Postfach öffnen oder die Benachrichtigungs-E-Mail lesen, ist für den Fristbeginn (z. B. für Einsprüche) unerheblich!
🔹 Papier nur noch auf Antrag: Wer weiterhin Post im Briefkasten wünscht, muss dies explizit beantragen.
🔹 Wichtig für Mandanten: Liegt der Finanzverwaltung keine Empfangsvollmacht für den Steuerberater vor, geht der Bescheid direkt an Sie. Achtung: Sie müssen ihn umgehend an Ihre Kanzlei weiterleiten, da die Einspruchsfrist sofort läuft!
💡 Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Vollmachten und Benachrichtigungseinstellungen im ELSTER-Portal rechtzeitig vor dem Jahreswechsel!
Sie haben Fragen zur Umstellung oder möchten uns eine Empfangsvollmacht erteilen? Sprechen Sie uns gerne an! 👇