22/10/2026
📚 Fortbildungskosten clever nutzen: Das sollten Sie wissen! 💼
Stärken Sie Ihre Qualifikation und senken Sie Ihre Steuerlast durch berufliche Weiterbildung! Hier sind die wichtigsten Informationen für Sie:
✅ Fortbildungskosten sind abziehbar
• Arbeitnehmer als Werbungskosten
• Selbstständig als Betriebsausgaben
✅ Anerkannte Fortbildungen sind:
• Fach- und Branchenlehrgänge
• Meister- und Aufstiegsfortbildungen
• Pflichtfortbildungen
🚫 Doch Vorsicht! Reine „Allgemeinbildung“ hat oft keinen Anspruch auf Abzug.
❗️ Kritisch geprüft werden:
• Allgemeine Persönlichkeitsseminare
• Urlaubsseminare
💡 Empfohlene Nachweise für den Abzug:
• Teilnehmerbestätigungen
• Erkennbare berufliche Notwendigkeit
📈 Nutzen Sie auch Förderungen durch die Arbeitsagentur und den Freistaat Thüringen! 💰
Weitere Infos finden Sie auch unter https://krause-steuerberater.de/news.php