14/06/2026
Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Juni 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:
1️⃣ Mitarbeiterunterkünfte können der Gewerbesteuerbelastung unterliegen
Betroffen sind insbesondere Personaldienstleister, Bau und Logistikunternehmen sowie Betriebe aus Gastronomie und Pflege, die ihren Beschäftigten Wohnraum bereitstellen.
2️⃣ Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
Der BFH hat mit Urteil vom 4. Dezember 2025 die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit unternehmensverbundener Stiftungen verschärft und klargestellt, dass der Selbstlosigkeitsgrundsatz nicht nur auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in deren Erwerbssphäre beschränkt ist. Schädlich für die Gemeinnützigkeit sind nach Auffassung des Gerichts auch wirtschaftliche Vorteile, die Personen im privaten Bereich erhalten, wenn diese Vorteile maßgeblich auf dem Engagement in der steuerbegünstigten Einrichtung beruhen.
Mehr dazu unter:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
08/06/2026
Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen ist für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen seit Jahren ein sensibles Thema. Mitgliedsbeiträge werden von der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistungen eingestuft, wenn es sich um so genannte echte Mitgliedsbeiträge handelt. Mit dem BFH-Urteil vom 13.11.2025 hat die Rechtsprechung das Thema noch einmal aufgegriffen und konkretisiert.
Mehr dazu lesen Sie hier:
Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen - Fuhs Hastrich Bartsch Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen ist für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen seit Jahren ein sensibles Thema. Mitgliedsbeiträge werden von der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistungen eingestuft, wenn es sich um so genannte echte Mitgliedsbeiträge ...
20/05/2026
Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.
In diesem Monat mit folgenden Themen:
▪️ Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
▪️ Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
▪️ Widerrufsbutton 2026
▪️ Kirchensteuerbescheide müssen nachträglich korrigiert werden
▪️ Keine Betriebsprüfung in Privathaushalten durch die Rentenversicherung
▪️ Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
▪️ Kindergeld soll künftig automatisch ausgezahlt werden
▪️ Forderung aus Rückbauverpflichtung noch nicht sofort zu aktivieren
▪️ Einzahlungen in Instandhaltungsrücklage sind nicht sofort abziehbar
Die aktuelle Ausgabe Mai 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.fuhs-partner.de/informationsbrief-steuern-recht.php
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
07/05/2026
Beste Steuerberater 2026
Wir freuen uns sehr, dass wir auch 2026 erneut in den Sachgebieten Gemeinnützigkeit und Unternehmensnachfolge ausgezeichnet wurden und damit wieder zu den von Handelsblatt und SWI Finance prämierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Deutschland zählen. Diese erneute Auszeichnung ist für uns eine besondere Anerkennung unserer täglichen Arbeit und unseres Anspruchs, Mandantinnen und Mandanten mit hoher fachlicher Qualität, Verlässlichkeit und persönlichem Engagement zu begleiten.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Steuerberater Köln Bonn Frankfurt | Beste Steuerberater 2026
Steuerberater Köln Bonn Frankfurt | Wir wurden vom Handeslblatt zum Besten Steuerberater Bereich Gemeinnützigkeit/Unternehmennachfolge ausgezeichnet.
14/04/2026
Steuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist, ist grundsätzlich umsatzsteuerlicher Unternehmer. Das Unternehmen umfasst sodann die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Diese Grundsätze gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Eine Besonderheit stellt hier § 2b UStG dar.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Steuerberater Köln Bonn FFM | Steuerliche Erfassung von jPöR
Steuerberater Köln Bonn FFM | Jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt ist grundsätzlich umsatzsteuerlicher Unternehmer.
08/04/2026
Aktivrente ab 01.01.2026: Steuerfreier Arbeitslohn für Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze
Seit dem 1. Januar 2026 wird mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Begünstigung eingeführt. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu motivieren, weiter berufstätig zu bleiben. Die Regelung ist als Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG verankert und begünstigt Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Lesen Sie mehr:
Steuerberater Köln Bonn | Aktivrente ab 01.01.2026
Steuerberater Köln Bonn | Seit dem 1. Januar 2026 wird mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Begünstigung eingeführt.
04/04/2026
Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat April 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:
1️⃣ Keine Steuer auf Veräußerung privatgenutzter hochpreisiger Güter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. Januar 2026 entschieden, dass die Veräußerung eines hochpreisigen Wohnmobils keinen steuerpflichtigen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft begründet. Das Gericht ordnete das Fahrzeug als Gegenstand des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ein, der typischerweise einem Wertverzehr unterliegt und kein Wertsteigerungspotenzial aufweist.
2️⃣ Kaufpreis maßgeblich bei Erbschaftsteuerbewertung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem stichtagsnahen Verkauf von Grundstücken der erzielte Kaufpreis Vorrang vor Gutachtenwerten bei der Bewertung für die Erbschaftsteuer hat. Dies gilt gemäß § 198 BewG für den gemeinen Wert des Grundbesitzes.
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